Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 Abs 2 BBodSchG, § 60 WHG 2009, § 62 Abs 6 Nr 1 WHG 2009, § 100 Abs 1 S 2 WHG 2009
Anordnung der Entleerung und Wartung einer abflusslosen Sammelgrube - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwasser; Abwasseranlage; Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; DIN 1986 Teil 30; DIN 1986-3:2004-11; Entleerung; allgemein anerkannte Regeln der Technik; abflusslose Sammelgrube; Wartung; Anordnung der Entleerung und Wartung einer abflusslosen Sammelgrube
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Entleerung und Wartung eines ehemaligen Güllebeckens
Verfahrensgang
- VG Halle, 18.06.2018 - 8 B 63/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2017 - 2 M 2/17
Bodenschutzrechtliche Anordnung - Antragstellung im Rahmen von § 146 Abs. 4 S. 3 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Mit Beschluss vom 27.02.2017 - 2 M 2/17 - entschied der Senat, dass der Bescheid vom 19.05.2016 hinsichtlich der Anordnungen zur Detailerkundung an dem auf den Flurstücken 89 und 90 vorhandenen (westlichen) Becken rechtswidrig sei.Im Nachgang zu diesem Beschluss gab das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt dem Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19.05.2016 mit Widerspruchsbescheid vom 19.06.2017 in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Senats vom 27.02.2017 - 2 M 2/17 - teilweise statt.
- BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.2010 - 8 C 12.09 -, juris RdNr. 16). - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15
Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Der Wechsel der Rechtsgrundlage führt bei Ermessensentscheidungen jedenfalls dann nicht zu einer Wesensänderung, wenn die Zwecke beider Ermächtigungsnormen eng beieinander liegen und der Austausch sich auf die Ermessenserwägungen nicht auswirkt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2014 - 13 B 1250/14 -, juris RdNr. 12; VGH BW, Urt. v. 11.07.2017 - 5 S 2067/15 -, juris RdNr. 25).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12
Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
§ 9 Abs. 2 BBodSchG dürfte die zuständige Behörde lediglich dazu ermächtigen, die Untersuchung einer altlastverdächtigen Fläche anzuordnen (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris RdNr. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 13 B 1250/14
Untersagung des Inverkehrbringens von unverhüllten Lebensmitteln in einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Der Wechsel der Rechtsgrundlage führt bei Ermessensentscheidungen jedenfalls dann nicht zu einer Wesensänderung, wenn die Zwecke beider Ermächtigungsnormen eng beieinander liegen und der Austausch sich auf die Ermessenserwägungen nicht auswirkt (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.11.2014 - 13 B 1250/14 -, juris RdNr. 12;… VGH BW, Urt. v. 11.07.2017 - 5 S 2067/15 -, juris RdNr. 25). - VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13
Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Abwasseranlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind alle (öffentlichen oder privaten) Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 28.02.2014 - 19 L 334.13 -, juris RdNr. 86;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl., § 60 RdNr. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99
Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2018 - 2 M 78/18
Auch bei Ermessensentscheidungen ist ein "Auswechseln" der Ermächtigungsnorm grundsätzlich denkbar und erst dann unrechtmäßig, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.12.1999 - B 2 S 73/99 -, juris Rdnr. 3).
- OVG Hamburg, 08.06.2022 - 3 Bs 263/21
Lebensmittelrechtliche Verfügung: Anordnung zur Rücknahme von mit 2-Chorethanol …
Der Wechsel der Rechtsgrundlage führt bei Ermessensentscheidungen jedenfalls dann nicht zu einer Wesensänderung, wenn die Zwecke beider Ermächtigungsnormen eng beieinanderliegen und der Austausch sich auf die Ermessenserwägungen nicht auswirkt (…vgl. BVerwG, a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 26.9.2018, 2 M 78/18, W+B 2019, 60, juris Rn. 19;… OVG Münster, Beschl. v. 26.11.2014, 13 B 1250/14, ZLR 2015, 219, juris Rn. 12;… VGH Mannheim, Urt. v. 11.07.2017, 5 S 2067/15, BauR 2017, 2148, juris Rn. 25). - VGH Bayern, 03.02.2023 - 8 CS 22.2481
Drittanfechtung einer Befreiung von einem wasserrechtlichen Verbot durch privaten …
Rn. 33 b) Soweit die Antragstellerin die Rechtswidrigkeit des Bescheids auf das Fehlen einer Verpflichtung stützt, die Leckageerkennung mit einer Datenfernübertragung auszustatten, richtet sich ihr Vorbringen nicht gegen die Befreiung vom Verbot von Erdaufschlüssen nach § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG, sondern gegen Modalitäten der Errichtung und des Betriebs der abflusslosen Grube, die vom Landratsamt als nicht wasserrechtlich genehmigungspflichtig betrachtet (vgl. § 60 WHG) und mit Auflagen nach § 100 Abs. 1 WHG geregelt wurden (vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.9.2018 - 2 M 78/18 - W+B 2019, 60 = juris Rn. 12 ff.;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 100 Rn. 55). - VG München, 20.11.2025 - M 31 K 22.2983
Abwassersammelgrube ("Versitzgrube"), Verpflichtung zur wasserrechtlichen …
Bei den vom Kläger betriebenen Versitzgruben handelt es sich um private Einrichtungen, die der Beseitigung von Abwasser dienen, mithin um eine Abwasseranlage im Sinne Wasserhaushaltsgesetzes (…vgl. allgemein und aktuell z.B. OVG SH, B.v. 5.8.2025 - 6 LA 137/24 - juris Rn. 15; ferner OVG LSA, B.v. 26.9.2018 - 2 M 78/18 - juris Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".