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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47297
OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21 (https://dejure.org/2021,47297)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2021 - 2 M 79/21 (https://dejure.org/2021,47297)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2021 - 2 M 79/21 (https://dejure.org/2021,47297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnungsgrund; Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessensreduzierung auf Null; Identitätstäuschung; Kausalität; Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis

  • rechtsportal.de

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine Versagungsentscheidung nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Versagungsgrund des § 60a VI bei ausreichender Mitwirkungspflicht des Ausländers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Rn. 20 Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldete Ausländer gemäß §§ 4a Abs. 4, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV steht im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; VGH BW, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 13;… Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 32 BeschV Rn. 2a; zweifelnd: NdsOVG…, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 - a.a.O. Rn. 76).

    Im Falle eines Rechtsanspruchs auf Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG enthält das Aufenthaltsgesetz aber nach wie vor keinen Anhalt für einen Rechtsanspruch oder einen Regelanspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis (vgl. VGH BW, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - a.a.O. Rn. 14).

    Der Senat folgt nicht der zum Teil vertretenen Auffassung, die Ausländerbehörde könne grundsätzlich im Rahmen ihres Ermessens aus einwanderungspolitischen Gründen den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so ausgestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet u.U. hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird, um nach Wegfall des Abschiebungsverbots eine Ausreisepflicht durchsetzen zu können (so VGH BW, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - a.a.O. Rn. 21; Zühlcke, ZAR 2005, 317 ).

    Der Senat hält es für angemessen, diesen Wert für ein Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu halbieren (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - a.a.O. Rn. 29; Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - a.a.O. Rn. 26; BayVGH…, Beschluss vom 30. April 2019 - 10 CE 18.1997 - juris Rn. 17; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 13 ME 95/21 - juris Rn. 12 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 18 B 1823/18 - juris Rn. 12 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP…, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14;… siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).

    Das kann der Fall sein, wenn der Ausländer bereits gearbeitet hat und ihm eine Kündigung droht und/oder wenn der Arbeitgeber dem Antragsteller einen bestimmten Arbeitsplatz eine Zeit lang freihält, bevor er eine Ersatzkraft einstellt, oder wenn die Chancen auf eine Einstellung in der angestrebten Branche des Ausländers sich durch Zeitablauf aus anderen Gründen wesentlich verschlechtern, etwa weil das Berufsbild eine ununterbrochene Berufsausübung verlangt, um die berufsspezifischen Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - a.a.O. Rn. 12 f.).

    Der Senat hält es für angemessen, diesen Wert für ein Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu halbieren (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - a.a.O. Rn. 29;… Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - a.a.O. Rn. 26; BayVGH…, Beschluss vom 30. April 2019 - 10 CE 18.1997 - juris Rn. 17; a.A. NdsOVG…, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 13 ME 95/21 - juris Rn. 12 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 18 B 1823/18 - juris Rn. 12 ).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Ob im vorliegenden Fall - hiervon abweichend - eine sog. "überwirkende" Beschäftigungserlaubnis (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 - juris Rn. 29 ff.) vorliegt, ist hier nicht zu klären.

    Rn. 20 Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldete Ausländer gemäß §§ 4a Abs. 4, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV steht im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; VGH BW…, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 13;… Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 32 BeschV Rn. 2a; zweifelnd: NdsOVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 - a.a.O. Rn. 76).

  • VG Karlsruhe, 15.04.2005 - 10 K 493/05

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW…, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP…, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14;… siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).

    Vielmehr wird die Verhinderung einer Verfestigung des Aufenthalts nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten gemäß § 32 Abs. 1 BeschV regelmäßig kein zulässiger Ermessensgesichtspunkt mehr sein (so schon VG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - a.a.O. Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Zwar kann ein Versagungsgrund grundsätzlich auch dann (noch) vorliegen, wenn die Mitwirkungspflichtverletzungen des Ausländers in der Vergangenheit liegen, aber noch fortwirken und weiterhin aufenthaltsbeendende Maßnahmen hindern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - juris Rn. 66).

    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW…, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP…, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14;… siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).

  • VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 4. Juni 2021 - 1 B 173/21 HAL - geändert.

    Rn. 9 Mit Beschluss vom 4. Juni 2021 - 1 B 173/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dem Antragsteller stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zu.

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Hiergegen spricht auch nicht, dass im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG eine in der Vergangenheit liegende Täuschungshandlung einen Ausnahmefall begründen kann, der die regelmäßig vorliegende Rechtsfolge ("soll erteilt werden") zu einer Ermessensregelung herabstuft, obwohl auch hier der Versagungsgrund des § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ein aktuelles Fehlverhalten des Ausländers voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 56).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Eine negative Ermessensentscheidung kann als Anreiz zur Passbeschaffung dienen, wenn die Voraussetzungen des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht vorliegen, obwohl der Ausländer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, weil es an der erforderlichen Kausalität der Verletzung der Mitwirkungspflicht für die Unmöglichkeit der Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen fehlt (vgl. VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15. April 2005 - 10 K 493/05 - juris Rn. 31; VGH BW…, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 24; OVG NRW…, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 - a.a.O. Rn. 71; OVG RP, Beschluss vom 5. April 2007 - 7 A 10108/07 - juris Rn. 14;… siehe auch die Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach § 60a Aufenthaltsgesetz vom 30. Mai 2017, S. 11, zur Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 ff. AufenthG a.F., die allerdings inzwischen durch die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung <BGBl. I 2019, S. 1021> vom 20. Dezember 2019 ersetzt worden sind).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 CE 20.2240

    Erfolgloses Beschwerde im Eilverfahren mit dem Ziel der Erteilung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Rn. 20 Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldete Ausländer gemäß §§ 4a Abs. 4, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV steht im Ermessen der Ausländerbehörde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; VGH BW…, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 13;… Breidenbach, in: Kluth/Heusch, a.a.O., § 32 BeschV Rn. 2a; zweifelnd: NdsOVG…, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 - a.a.O. Rn. 76).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2021 - 13 ME 95/21

    Beschäftigungserlaubnis; Duldung; Identität, ungeklärte; Streitwert; vorläufiger …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21
    Der Senat hält es für angemessen, diesen Wert für ein Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu halbieren (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 11 S 1011/05 - a.a.O. Rn. 29;… Beschluss vom 8. Januar 2021 - 12 S 3651/20 - a.a.O. Rn. 26; BayVGH…, Beschluss vom 30. April 2019 - 10 CE 18.1997 - juris Rn. 17; a.A. NdsOVG, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 13 ME 95/21 - juris Rn. 12 ; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 18 B 1823/18 - juris Rn. 12 ).
  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 10 CE 18.1997

    Keine vorläufige Gestattung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Duldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 18 B 1823/18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2016 - 12 S 61.16

    Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Passbeschaffung - kausale …

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt; …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17

    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 M 79/19

    Eilbedürftigkeit bei Entscheidung über Ausbildungsduldung

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine …

  • OVG Sachsen, 10.04.2018 - 3 B 8/18

    Ausbildungsduldung; vorgetäuschte Passlosigkeit; Kausaliät; Passersatzpapiere

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2023 - 2 M 111/22

    Keine Beschäftigungserlaubnis für ausländische Personen ungeklärter Identität

    Rn. 6 Anspruchsgrundlage für einen Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldete Ausländer sind §§ 4a Abs. 4, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG i.V.m. § 32 BeschV (Beschluss des Senats vom 9. November 2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 13 ).

    Die Verhinderung einer faktischen Integration des (geduldeten) Ausländers kann aber dann eine zulässige Ermessenserwägung darstellen, wenn nach ausreichend verlässlichen Tatsachenfeststellungen eine tatsächliche Abschiebung des Ausländers in absehbarer Zeit möglich erscheint (Beschlüsse des Senats vom 9. November 2021 - 2 M 79/21 - a.a.O. Rn. 24 …und vom 12. November 2021 - 2 M 132/21 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Der Senat hält es für angemessen, diesen Wert für ein Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu halbieren (Beschluss des Senats vom 9. November 2021 - 2 M 79/21 - a.a.O. Rn. 29 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2026 - 2 M 11/26

    Identitätsklärung bei Ausbildungsduldung

    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Ausländer eine in der Vergangenheit liegende Identitätstäuschung aufgegeben und seine Identität offenbart hat, so dass die Ausländerbehörde die Möglichkeit hat, Passersatzpapiere zu beschaffen (Beschluss des Senats vom 9. November 2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 16 - 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 2 M 49/23

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG 2004

    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Ausländer seine Identität offenbart und alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um der Ausländerbehörde zu ermöglichen, die notwendigen Unterlagen, insbesondere Passersatzpapiere, zu beschaffen und es allein an der (langen) Dauer eines hierfür notwendigen Verfahrens bei einer anderen Stelle liegt, auf die der Ausländer keinen Einfluss hat, dass aufenthaltsbeendende Maßnahme derzeit (noch) nicht vollzogen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9. November 2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 16 ff. zu § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • VG Karlsruhe, 08.07.2025 - 8 K 7907/24

    Erteilung einer Erlaubnis der Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    Die Interessen der Bundesrepublik Deutschland werden im Aufenthaltsgesetz in ganz unterschiedlichen Kontexten genannt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 21 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 21.8.2023 - 13 ME 102/23 - juris Rn. 8; OVG Saarland…, Beschluss vom 4.10.2021 - 2 B 208/21 - juris Rn. 7; a. A. und enger: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9.11.2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 24, das einwanderungspolitische Erwägungen wegen des Entlastungsinteresses öffentlicher Kassen nur dann für tragfähig hält, wenn eine Abschiebung in absehbarer Zeit tatsächlich möglich erscheint).

    Soweit § 60a Abs. 5b Satz 1 AufenthG für den Regelfall auch dem Zweck der Entlastung der öffentlichen Kassen dient (vgl. zu diesem Zweck der früheren Fassung der Norm: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9.11.2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 24), weil es die Erteilung einer Erlaubnis der Ausübung einer Erwerbstätigkeit für den Regelfall vorsieht, tritt dieser Zweck nach der gesetzlichen Systematik in atypischen Fällen zurück, die die sich dadurch kennzeichnen, dass sich der Aufenthalt des Ausländers aus den in § 25 Abs. 3 Satz 2 oder 3 AufenthG genannten Gründen nicht verfestigen soll, insbesondere wenn er eine erhebliche Straftat begangen hat, die auch nach § 4 Abs. 2 AsylG zum Ausschluss vom subsidiären Schutz geführt hat (vgl. VG Frankfurt/Oder…, Beschluss vom 1.7.2024 - 2 L 226/24 - juris Rn. 23, allerdings auf die Ausweisung abstellend).

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 13 ME 102/23

    Geduldeter Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessen; …

    Ist kein tatbestandlicher Ausschlussgrund gegeben, etwa nach § 60a Abs. 6 oder § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG, steht es gemäß §§ 4a Abs. 4 Alt. 3, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 32 BeschV danach im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde, ob einem Ausländer, der keinen Aufenthaltstitel besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt wird (…so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.2.2023 - 2 M 111/22 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 9.11.2021 - 2 M 79/21 -, juris Rn. 20 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 32;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 -, juris Rn. 24;… OVG Saarland, Beschl. v. 4.10.2021 - 2 B 208/21 -, juris Rn. 7;… noch offen gelassen im Senatsbeschl. v. 9.6.2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 76;… vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 (zu §§ 4 Abs. 2 Satz 3, 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG a.F.); Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, BT-Drs.

    Zudem kann die Beschäftigungserlaubnis etwa bei einer vorsätzlichen Verletzung der Passbeschaffungspflicht, einer möglichen Umgehung der in § 60a Abs. 6 AufenthG normierten tatbestandlichen Ausschlussgründe oder einer missbräuchlichen Ausnutzung dieser Regelung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ermessensfehlerfrei versagt werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.11.2021 - 2 M 79/21 -, juris Rn. 22;… Senatsbeschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG Halle, 16.06.2022 - 1 B 467/21

    Ausländerrecht

    Rn. 11 Dem hier gefundenen Ergebnis steht der von den Antragstellern zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. November 2021 zum Az.: 2 M 79/21 nicht entgegen.
  • VG Bayreuth, 05.03.2025 - B 6 K 23.1063

    Chancen-Aufenthaltsrecht, Wiederholte Täuschung über Identität und …

    Die Falschangabe oder Täuschung muss auch noch heute kausal für die Unmöglichkeit der Aufenthaltsbeendigung sein (…vgl. OVG LSA, B.v. 1.6.2023 - 2 M 49/23 - juris Rn. 13; B.v. 9.11.2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 16ff. zu § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
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