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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44796
OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17 (https://dejure.org/2017,44796)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 (https://dejure.org/2017,44796)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 (https://dejure.org/2017,44796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c AufenthG 2004, § 60a Abs 2d S 2 AufenthG 2004
    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische Belastungsstörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage ärztlicher und psychologischer Bescheinigungen als Anhaltspunkt für eine Erkrankung; Gewährung von Abschiebungsschutz wegen Reiseunfähigkeit (hier: Suizidgefahr)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorlage ärztlicher und psychologischer Bescheinigungen als Anhaltspunkt für eine Erkrankung; Gewährung von Abschiebungsschutz wegen Reiseunfähigkeit (hier: Suizidgefahr)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
    An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -, juris RdNr. 4).

    Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden (fach-)ärztlichen Stellungnahme oder eines (fach-)ärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -, juris RdNr. 5).

    Eine Ermittlungspflicht der Ausländerbehörde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -, juris RdNr. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob in Ausnahmefällen auch allein aufgrund von Arztberichten, die den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG nicht genügen, ausreichende Anhaltspunkte i.S.v. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG vorliegen können, die weitere Ermittlungen veranlassen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris RdNr. 30), denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

    Rn. 14 Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Vertiefung, ob im vorliegenden Fall die bei hoher Suizidgefahr bestehenden Anforderungen an die Ausgestaltung des Abschiebevorgangs sowie an die sich daran anschließenden Übergabe des Betroffenen an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, a.a.O. RdNr. 31) erfüllt sind.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16

    Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
    Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen Zentren bleiben danach gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris RdNr. 9).

    Derartige Atteste können in der Regel nur ergänzend zu anderen Erkenntnissen im Wege einer Gesamtschau zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG beitragen (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, a.a.O. RdNr. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
    Rn. 3 Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris RdNr. 7) eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).

    Rn. 13 Hiernach genügen die vorgelegten psychologischen Stellungnahmen, auch in Verbindung mit der amtsärztlichen Stellungnahme vom 17.01.2017, nicht, um nach den im Beschluss des Senats vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 - dargestellten Grundsätzen einen Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung zu begründen.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2017 - 11 S 658/17

    Hinderung der Abschiebung wegen Reiseunfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob in Ausnahmefällen auch allein aufgrund von Arztberichten, die den Anforderungen des § 60a Abs. 2c AufenthG nicht genügen, ausreichende Anhaltspunkte i.S.v. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG vorliegen können, die weitere Ermittlungen veranlassen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris RdNr. 5; Beschl. v. 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris RdNr. 30), denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 2 M 16/23

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Täuschungshandlungen des Ausländers …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Ausländer unverschuldet an der Einholung einer qualifizierten ärztlichen Bescheinigung im Sinne des § 60a Abs. 2c AufenthG gehindert war oder anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung im Sinne des § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 6. September 2017 - 2 M 83/17 - juris Rn. 5 f.).

    Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen Zentren bleiben danach gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (Beschluss des Senats vom 6. September 2017, a.a.O., Rn. 8; SächsOVG…, Beschluss vom 2. November 2018 - 3 B 353/18 - juris Rn. 9; ThürOVG…, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 ZKO 836/19 - juris Rn. 7; BayVGH…, Beschluss vom 20. März 2019 - 9 ZB 17.30407 - juris Rn. 7, m.w.N.).

    Ihre Vorlage allein genügt grundsätzlich nicht, da andernfalls eine Aushöhlung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c AufenthG droht (Beschluss des Senats vom 6. September 2017, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18

    Glaubhaftmachung einer die Abschiebung beeinträchtigenden Erkrankung

    Im vorliegenden Falle wird eine erstmals durch das Gericht verfügte, eher abstrakte Maßgabe dem gebotenen Schutz von Art. 2 Abs. 2 GG jedoch nicht gerecht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6. September 2017 - 2 M 83/17 - juris, Rn. 3).
  • VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19

    Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen …

    Die von einem Psychologen oder einem psychologischen Psychotherapeuten ausgestellte Bescheinigung ist aber gerade keine - zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit und Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG geeignete - ärztliche Bescheinigung im Sinne des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG (vgl. auch SächsOVG…, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 6. September 2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 8, …und vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris Rn. 9;… Bauer/Dollinger, in: Bergmann/ Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 45; wohl auch BayVGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 19 CE 17.1541 -, juris Rn. 19; a.A. wohl VGH BW…, Beschluss vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 22).
  • VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 3, juris; OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5 , juris).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 10 , juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 6, juris).

  • VG Schleswig, 25.10.2019 - 11 B 151/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5 ).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 10 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 6).

  • VG Schleswig, 30.07.2021 - 11 B 66/21

    Ausländerrecht

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17

    Abschiebungsschutz wegen psychischer Erkrankung

    Soweit dies der Fall ist, hat die Ausländerbehörde die tatsächlichen Anhaltspunkte zu berücksichtigen und in Anwendung des § 24 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA eine (erneute) ärztliche Untersuchung anzuordnen, die hinreichenden Aufschluss darüber gibt, ob der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet und diese sich im Fall einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris RdNr. 6).
  • VG München, 29.08.2022 - M 10 S7 22.50445

    Unionsrechtliche Zuständigkeit Spaniens für die Bearbeitung eines Asylantrags …

    Auch wenn das Gericht keinesfalls ausblendet, dass bei der Anamnese psychischer Krankheiten die Befragung des Patienten unumgänglich ist, reicht es für die Diagnose der drohenden Suizidalität im Falle einer Überstellung nicht aus, dass in den schriftlichen Ausführungen des Attests im Wesentlichen nur auf die Angaben des Patienten Bezug genommen wird (…st. Rspr., s. etwa VG München, B.v. 12.11.2019 - M 12 E 19.5401 - juris Rn. 32;… VG Würzburg, B.v. 14.10.2019 - W 6 E 19.1333 - juris Rn. 28;… VG Karlsruhe, B.v. 11.3.2019 - 1 K 6913/18, A 1 K 6963/18 - juris Rn. 71 f.; OVG LSA, B.v. 6.9.2017 - 2 M 83/17 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 5.7.2017 - 19 CE 17.657 - juris Rn. 24;… OVG NW, U.v. 21.1.2015 - 13 A 1201/12.A - juris Rn. 44).
  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22
    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 5;… sowie zu alledem: Beschluss der Kammer vom 16. Dezember 2019 - 11 B 168/19 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • VG München, 19.05.2021 - M 10 E 21.2244

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) bis zur amtsärztlichen …

    Eine Ermittlungspflicht der Ausländerbehörde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht (vgl. hierzu: OVG Magdeburg, B.v. 6.9.2017 - 2 M 83/17 - BeckRS 2017, 131949 Rn. 6;… in diese Richtung wohl auch: Röder in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrationsrecht, 7. Ed. 1.1.2021, § 60a AufenthG Rn. 40 ff.; anders zur alten Rechtslage wohl: OVG Hamburg, B.v. 13.1.2015 - 1 Bs 211/14 - NVwZ-RR 2015, 478 (479);… VGH Mannheim, B.v. 6.2.2008 - 11 S 2439/07 - BeckRS 2008, 32846 Rn. 9: Aufklärungspflicht bei substantiiert vorgetragener oder sonst bekannt gewordener Suizidgefahr infolge einer psychischen Erkrankung).
  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 32/22
  • VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 168/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG München, 27.09.2021 - M 10 E 21.5053

    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung wegen einer psychischen …

  • VG Bayreuth, 02.05.2022 - B 6 E 22.184

    Reisefähigkeit (verneint), Ermittlungspflichten der Ausländerbehörde jenseits des …

  • VG Magdeburg, 20.09.2018 - 2 A 188/17

    Guinea-Bissau: Klageabweisung; sowohl ärztliches Gutachten eines Psychologen als …

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