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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29296
OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24 (https://dejure.org/2024,29296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2024 - 2 MB 4/24 (https://dejure.org/2024,29296)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 (https://dejure.org/2024,29296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG
    Stellenbesetzung einer Professur; maßgeblicher Zeitpunkt für Überprüfung der Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anfechtung einer Auswahlentscheidung im Zusammenhang mit der Besetzung einer Professur

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.…und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 …und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 …und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; jeweils juris).

    Danach steht der Hochschule grundsätzlich eine verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu, so dass die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa weil die Entscheidung ersichtlich auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 20).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21;… vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 , …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8 ; jeweils juris).

    Dem erfolglosen Bewerber ist daher nicht nur der Name des ausgewählten Bewerbers bekanntzugeben, sondern es sind ihm jedenfalls auf sein Verlangen hin die für die Auswahlentscheidung wesentlichen Erwägungen mitzuteilen oder zumindest im Wege der Akteneinsicht zugänglich zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 32).

    Diese Regelungen sorgen - den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend - dafür, dass die für die Zwischenstufen zuständigen Gremien ihre Entscheidungen jeweils auf einer ausreichenden Erkenntnisgrundlage treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20

    Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.…und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 …und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; jeweils juris).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 , …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8 ; jeweils juris).

    Der Bewerber muss erkennen können, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt deshalb auch die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 20).

    Nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen stellt sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 22).

    Dieser Auswahlvermerk ist aber nicht mehr zu berücksichtigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 26.03.2024 - 2 VR 10.23

    Stellenbesetzung eines höhenwertigen Dienstpostens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Nach diesem Zeitpunkt etwa im Verlauf des Widerspruchs- oder Eilverfahrens eingetretene Änderungen sind nicht zu berücksichtigen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 2 VR 10.23 , juris LS 1 und Rn. 18 m. w. N.).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass für die Frage, ob eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich ist (stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, juris LS 1 und Rn. 18 m. w. N.).

    Eine erst nach der Konkurrentenmitteilung eingetretene tatsächliche Veränderung ist für ihre Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, juris Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 6 B 1744/08

    Auswahlverfahren zur Besetzung einer Professur; Anforderungen an ein …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Durch diese wird der grundsätzlich auch die Verfahrensgestaltung umfassende Entscheidungsspielraum des Berufungsausschusses eingeschränkt (OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 6 B 1744/08 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).

    Diese Verfahrensmaxime folgt aus dem Zweck des Berufungsverfahrens, den im Sinne der Bestenauslese qualifiziertesten Bewerber für die ausgeschriebene Stelle zu ermitteln, denn der Empfehlung des Berufungsausschusses kommt als dem mit dem höchstmöglichen Sachverstand ausgestatteten Gremium für die Einschätzung der Qualifikation der Bewerber entscheidende Bedeutung zu, auch wenn ihm nicht die Letztentscheidungsbefugnis obliegt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 6 B 1744/08 -, Rn. 7-9 mit Verweis auf BVerfG, Urteile vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 - und 1 BvR 325/72 - jeweils juris).

    Umso mehr bedarf es der Befolgung von Verfahrensregeln, die sicherstellen, dass sich die beschließenden Kommissionsmitglieder bei ihrer Entscheidung tatsächlich auch auf diese sachverständige Grundlage stützen können (OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 6 B 1744/08 -, juris Rn. 9 - 11 m. w. N.).

  • OVG Thüringen, 26.06.2019 - 2 EO 292/18

    Konkurrentenstreit um Professorenstelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Ein Mangel bei der Beschlussfassung der Berufungskommission über den Berufungsvorschlag, der - wie die Unvollständigkeit der Unterlagen - für die Auswahl nach dem Leistungsprinzip relevant ist, führt auch zur Fehlerhaftigkeit der Entscheidungen weiterer Hochschulgremien in den nachfolgenden Verfahrensstufen (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 EO 292/18 -, juris Ls. 2 und Rn. 35).

    Von einer Heilung kann bereits deshalb nicht ausgegangen werden, weil das Verfahren nicht in den Stand vor Eintritt des Fehlers zurückversetzt und mit allen erforderlichen Schritten erneut durchlaufen wurde (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Thüringen, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 2 EO 292/18 -, juris Rn. 34).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.…und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 …und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 …und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; jeweils juris).

    Mit der Konkurrentenmitteilung bringt die Verwaltung den vollständigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Bekanntgabe der erfolgreichen Person verbunden mit der ablehnenden Bescheidung der weiteren Bewerber zum Ausdruck (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 -, juris Rn. 19 f.).

  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Rechtsnatur und Zulässigkeit von Bleibezusagen zugunsten eines Hochschullehrers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Rn. 3 Die durch Schreiben vom 15. Dezember 2023 bekanntgegebene Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ist rechtswidrig und verletzt den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG und ein Erfolg seiner Bewerbung erscheint bei leistungsgerechter Würdigung jedenfalls möglich (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rn. 19, vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17, …und vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 32 und vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - jeweils juris).

    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 …und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 …und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; jeweils juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 2 MB 14/23

    Erfordernis einer externen Begutachtung von Bewerberinnen und Bewerbern für eine …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff.…und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. , Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 …und vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; jeweils juris).

    Dabei begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Universität die maßgebliche Entscheidung über die Vergabe des Statusamts eines Professors durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21; vgl. zum Ganzen auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 , …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8 ; jeweils juris).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2024 - 2 MB 4/24
    Weiter bedarf es für jede auf der Berufungsliste vorgeschlagene Person einer Darlegung und Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen (§ 5 Abs. 3 Satz 2 Buchst. e Berufungssatzung) sowie einer Beurteilung (§ 5 Abs. 3 Satz 2 Buchst. b Berufungssatzung), in die sämtliche vom Berufungsausschuss bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (…vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 -, Ls. 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, Ls. 3 und Rn. 41-49; jeweils juris).
  • BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 44/20

    Beförderung: Fehlerhafte Auswahlentscheidung auf der Grundlage rechtswidriger …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22

    Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2018 - 4 S 41.17

    Auswahl von Margarete Koppers als Generalstaatsanwältin in Berlin ist rechtmäßig

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2018 - 2 MB 16/18

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Dokumentationspflicht; einstweilige …

  • VG Schleswig, 12.06.2025 - 12 B 80/24

    Besetzung der neuen Präsidentin der CAU Kiel untersagt

    Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rn. 19;… Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Rn. 32;… Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, Rn. 32; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 21 m. w. N., vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 6 …und vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, Rn. 16 ; alle juris).

    Auch beim Statusamt eines Professors an einer Universität hat sich die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu richten (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 - Rn. 16 ff. …und vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, Rn. 17;… BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 17 …und vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, Rn. 25 ff. [für Fachhochschullehrer]; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 4 , vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 …sowie vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 ; alle juris).

    Rn. 12 (3) Im Rahmen von Auswahlverfahren an einer Hochschule begegnet es im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG keinen Bedenken, wenn eine Hochschule die maßgebliche Stellenbesetzungsentscheidung durch Gremien vorbereiten lässt, sofern diese vorbereitenden Schritte ihrerseits den verfahrensrechtlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG genügen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21; vgl. zum Ganzen auch vom OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 4 , vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8 ; alle juris).

    Zur Sicherung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen (in den Akten) schriftlich niederzulegen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, Rn. 14; …und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 20; vgl. instruktiv OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 9 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 9 …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 9 jeweils m. w. N.; alle juris).

    Eine Ergänzung der Erwägungen ist auch noch im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zulässig, nicht hingegen ein vollständiges Nachholen oder Austauschen der tragenden Gründe (…vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, Rn. 14; …und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 21 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, Rn. 18; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 10 ; alle juris jeweils m. w. N.).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass für die Frage, ob eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, Ls. 1 und Rn. 18 m. w. N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 7 ; beide juris).

    Mit der Konkurrentenmitteilung bringt die Verwaltung den vollständigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Bekanntgabe der erfolgreichen Person verbunden mit der ablehnenden Bescheidung der weiteren Bewerber zum Ausdruck (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. März 2014 - 1 BvR 3606/13 -, Rn. 19 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 7 ; beide juris).

    Auch wenn gegen diese Rechtsansicht ins Feld geführt werden könnte, dass sich auch die Entscheidung der Findungskommission an Art. 33 Abs. 2 GG messen lassen muss (vgl. zu den Maßstäben vorbereitender Entscheidungen im Auswahlverfahren BVerwG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 C 30.15 -, Rn. 21; vgl. zum Ganzen auch OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, Rn. 4 , vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, Rn. 6 …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, Rn. 8 ; alle juris), sieht sich die Kammer zu einer Beantwortung dieser Frage hinsichtlich der konkreten Kompetenzverteilung zwischen Findungskommission und Senat nach § 23 Abs. 6 HSG vorliegend nicht veranlasst.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2026 - 2 MB 8/26
    Diesbezüglich hat sich auch die Auswahlentscheidung im Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an Hochschulen nach den vorgenannten in Art. 33 Abs. 2 GG normierten Kriterien zu richten (vgl. dazu nur: Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2025 - 2 MB 1/25

    Besetzung einer ausgeschriebene W2-Professur

    Rn. 6 Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Auswahlentscheidung, wie das Verwaltungsgericht (BA S. 5 f.) unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 7 ) zutreffend festgestellt hat.

    Ihm bleibt nur der Abbruch des Auswahlverfahrens (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. Januar 2018 - OVG 4 S 41.17 -, Rn. 26; zur Abgrenzung von Ergänzung und Austausch von Beurteilungserwägungen in entsprechender Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO vgl. BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, Rn. 46; jeweils juris; zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 10 ).

    Zwar handelt es sich bei dem Berufungsausschuss um ein vorbereitendes Gremium, jedoch geht es dabei nach der gesetzlichen Konzeption (stRspr., siehe hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 4 , vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, juris Rn. 3 , vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6 …und vom 22. August 2018 - 2 MB 16/18 -, juris Rn. 8 , jeweils m. w. N.) nicht bloß um eine rein vorbereitende Verwaltungstätigkeit.

    Das Gegenteil ist der Fall: Angesichts der Bindung an das Prinzip der Bestenauswahl des Art. 33 Abs. 2 GG, das das gesamte Berufungsverfahren prägt (vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 4 , vom 14. März 2024 - 2 MB 14/23 -, juris Rn. 3 …sowie vom 8. Dezember 2020 - 2 MB 28/20 -, juris Rn. 6 ; jeweils mit m. w. N.), hat die Reihenfolge der Platzierung eine Aussage über die nach der Beurteilung des Berufungsausschusses bzw. Fachbereichskonvents beste Eignung zu treffen (…vgl. hierzu auch Nölle in: Epping, HK-NHG/ 2. Aufl. 2023, § 26 NHG Rn. 187).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2026 - 2 MB 4/26

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "außerhalb des Hochschulbereichs"; …

    Diese Auswahlentscheidung war bereits wegen eines Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht und weiterer formeller Fehler im Berufungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 5 bis 18, 21) rechtswidrig, sodass der Antragsgegnerin die Besetzung der oben genannten W 2-Professur mit dem Beigeladenen zweitinstanzlich untersagt worden war (vorangehender Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. Juni 2024 - 12 B 16/24 -).

    Mit dem weiteren Einwand des Antragstellers, der Beigeladene erfülle mit seiner langjährigen Tätigkeit bei der … gGmbH - einem insoweit institutionell sowie dauerhaft in den universitären Wissenschaftsbetrieb der Universität eingebunden An-Institut der Technischen Universität … (…) - nicht die zwingende Einstellungsvoraussetzung für Professorinnen und Professoren des § 61 Abs. 4 Satz 1 Teilsatz 1 i. V. m. § 61 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung vom 5. Februar 2016, hatte sich der Senat in dem seinerzeitigen Beschluss vom 23. Oktober 2024 (- 2 MB 4/24 -, juris Rn. 22 bis 24) nicht mehr befassen müssen.

    Diesbezüglich hat sich auch die Auswahlentscheidung im Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an Hochschulen nach den vorgenannten, in Art. 33 Abs. 2 GG normierten Kriterien zu richten (stRspr., vgl. dazu nur: Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 2 MB 2/26

    Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums; zur …

    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, juris Ls 1 und Rn. 18 m. w. N.), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. dazu nur Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.), geklärt, dass für die Frage, ob eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich.

    Auch diese Voraussage bzw. Annahme ist grundsätzlich auf der Tatsachengrundlage zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Auswahlentscheidung am 24. September 2025, und damit anhand der zu diesem Zeitpunkt aktuellen dienstlichen Regelbeurteilungen (Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Januar 2023), und zwar mit Blick auf die im Verfahren beanstandeten Fehler und deren Heilung in einer neu zu erstellenden Beurteilung für den maßgeblichen, also den vergangenen Zeitraum, zu treffen (vgl. dazu nur Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • VG Sigmaringen, 21.03.2025 - 5 K 3020/24

    Konkurrentenstreit Professur; Dokumentation der Auswahlentscheidung; Vergabe von …

    Mit der Konkurrentenmitteilung bringt die Verwaltung den vollständigen Abschluss des Verwaltungsverfahrens durch die Bekanntgabe der erfolgreichen Person verbunden mit der ablehnenden Bescheidung der weiteren Bewerber zum Ausdruck (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.10.2024 - 2 MB 4/24 -, juris).
  • VG Schleswig, 26.02.2026 - 12 B 58/25
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat sich in seiner anschließenden Beschwerdeentscheidung (Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 22 ff.) hierzu nicht verhalten.

    Rn. 25 Auch dieses Verständnis lässt sich bei einer entsprechend § 133 BGB am objektiven Empfängerhorizont potentieller Bewerber orientierten Auslegung der streitgegenständlichen Stellenausschreibung nicht entnehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 24 ).

  • VG Schleswig, 22.07.2026 - 12 B 28/26

    Beförderungen

    Denn nach dieser ist der maßgebliche Zeitpunkt bei der Überprüfung der Auswahlentscheidung der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auswahlentscheidung durch die Konkurrentenmitteilung, sodass für die Frage, ob eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, allein die Sach- und Rechtslage zu diesem Zeitpunkt maßgeblich ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 21.03.2025 - 12 B 2/25

    Nichtberücksichtigung eines internen Bewerbers um die Besetzung einer …

    Denn es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass für die Frage, ob eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung die Rechte des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt, allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich ist (BVerwG…, Beschluss vom 26. März 2024 - 2 VR 10.23 -, juris Rn. 18; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 2 MB 4/24 -, juris Rn. 7 ).
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