Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 191 Abs 1 AO 1977, § 34 AO 1977, § 35 AO 1977, § 69 AO 1977, § 114 VwGO
Anhörungsrüge - Haftungsbescheid für Gewerbesteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsprozess; Ermessen; faktischer Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Telefonisches Vorbringen; Haftungsbescheid für Gewerbesteuer; Anhörungsrügeverfahren
- rechtsportal.de
AO § 191 Abs. 1 ; VwGO § 67 Abs. 4
Ermessenserwägungen zu einem Haftungsschuldner hinsichtlich Fehlerhaftigkeit; Heranziehung eines anderen Haftungsschuldners als nomineller und faktischer Geschäftsführer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (…vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).Was eine angemessene Zeit ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 4, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).
Zwischen der Übermittlung des letzten Schriftsatzes des Antragstellers und der Entscheidung des Senats am 18. September 2019 liegen mehr als zwei Monate und damit ein ausreichend langer Zeitraum (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).
- BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris;… Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).Was eine angemessene Zeit ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 4, juris;… Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).
- BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (…vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris;… Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).Setzt das Gericht keine Frist zur Stellungnahme, wird die durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit zur Stellungnahme gewahrt, wenn das Gericht eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung abwartet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris;… Beschluss vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 455/54 -, BVerfGE 4, 190-193, Rn. 6, juris).
- BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Unabhängig von der Frage, ob der Beschluss schon durch die bereits zuvor erfolgte Hingabe zur Geschäftsstelle wirksam war (vgl.zum Streitstand bezüglich des Wirksamwerdens für Urteile: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 -, Rn. 6, juris), fehlte es jedenfalls an einer beachtlichen Äußerung, dass eine Erwiderung beabsichtigt sei. - BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Setzt das Gericht keine Frist zur Stellungnahme, wird die durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit zur Stellungnahme gewahrt, wenn das Gericht eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung abwartet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris; Beschluss vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 455/54 -, BVerfGE 4, 190-193, Rn. 6, juris).
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Haftungsbescheid für Gewerbesteuer: Anforderungen an die Ermessenserwägungen zu einem Haftungsschuldner
- rechtsportal.de
Bildung von Rücklagen für bestehende Steuerschulden als Pflicht eines Nachfolgegeschäftsführers hinsichtlich Haftung für die rückständige Gewerbesteuer
- rechtsportal.de
Bildung von Rücklagen für bestehende Steuerschulden als Pflicht eines Nachfolgegeschäftsführers hinsichtlich Haftung für die rückständige Gewerbesteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19
- OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
- OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19
Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage des Antragstellers (4 A 109/19) gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 24. August 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2019 wird insgesamt angeordnet.Dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zum Hauptsacheverfahren 4 A 109/19 hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Mahngebühren und einen Teil der Nachzahlungszinsen entsprochen und den Antrag im Übrigen abgelehnt.
den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 4. Juni 2019 - 4 B 37/19 - aufzuheben, soweit darin die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage - 4 A 109/19 - nicht angeordnet wurde,.
die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage - 4 A 109/19 - gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 24. August 2018 in der Form des Widerspruchsbescheides vom 21. März 2019 anzuordnen.
- BFH, 20.09.2016 - X R 36/15
Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung im Rahmen des § 191 Abs. 1 Satz 1 AO ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Widerspruchsentscheidung (vgl. BFH, Urteil vom 20. September 2016 - X R 36/15 -, Rn. 14, juris). - BFH, 07.10.2004 - VII B 46/04
Haftung eines GbR-Mitgesellschafters
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Zu einer ermessensfehlerfreien Auswahlentscheidung gehört, dass sich die Behörde ein zutreffendes Bild darüber verschafft, wer für die betreffenden Abgaben aus welchen Rechtsgründen haftet (BFH, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - VII B 46/04 -, Rn. 20, juris).
- BFH, 11.02.2004 - VII B 224/03
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Im Rahmen der Ermessenserwägungen nach § 191 Abs. 1 AO ist grundsätzlich auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer potentieller Haftungsschuldner einzugehen, wenn neben der Haftung eines nominell bestellten Geschäftsführers einer GmbH für deren Steuerrückstände auch die Haftung eines anderen als faktischer Geschäftsführer (Verfügungsberechtigter) in Betracht kommt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Februar 2004 - VII B 224/03 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 7. April 1992 - VII R 104/90 -, Rn. 16 bis 18, juris;… Beschluss vom 23. Oktober 1990 - VII S 22/90 -, Rn. 10, juris). - BFH, 07.04.1992 - VII R 104/90
Anforderungen an die Begründung eines Haftungsbescheides durch das Finanzamt - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Im Rahmen der Ermessenserwägungen nach § 191 Abs. 1 AO ist grundsätzlich auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer potentieller Haftungsschuldner einzugehen, wenn neben der Haftung eines nominell bestellten Geschäftsführers einer GmbH für deren Steuerrückstände auch die Haftung eines anderen als faktischer Geschäftsführer (Verfügungsberechtigter) in Betracht kommt (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Februar 2004 - VII B 224/03 -, Rn. 8, juris; Urteil vom 7. April 1992 - VII R 104/90 -, Rn. 16 bis 18, juris;… Beschluss vom 23. Oktober 1990 - VII S 22/90 -, Rn. 10, juris). - BFH, 27.03.2006 - VII B 117/05
Haftung; Haftungsumfang
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Dieser Haftungsgrund führt zu einer Vorprägung nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach (BFH, Beschluss vom 27. März 2006 - VII B 117/05 -, Rn. 10, juris). - VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19
Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 4. Juni 2019 - 4 B 37/19 - aufzuheben, soweit darin die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage - 4 A 109/19 - nicht angeordnet wurde,. - BFH, 23.10.1990 - VII S 22/90
Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2019 - 2 MB 5/19
Im Rahmen der Ermessenserwägungen nach § 191 Abs. 1 AO ist grundsätzlich auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer potentieller Haftungsschuldner einzugehen, wenn neben der Haftung eines nominell bestellten Geschäftsführers einer GmbH für deren Steuerrückstände auch die Haftung eines anderen als faktischer Geschäftsführer (Verfügungsberechtigter) in Betracht kommt (vgl. BFH…, Beschluss vom 11. Februar 2004 - VII B 224/03 -, Rn. 8, juris;… Urteil vom 7. April 1992 - VII R 104/90 -, Rn. 16 bis 18, juris; Beschluss vom 23. Oktober 1990 - VII S 22/90 -, Rn. 10, juris).
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 109/19
Haftungsbescheid - Gewerbesteuer: Festsetzungsverjährung und Ermessensausübung im …
Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht den Beschluss der Kammer ab und ordnete insgesamt die aufschiebende Wirkung der Klage 4 A 109/19 an (Beschluss vom 18. September 2019, 2 MB 5/19).Auch ergibt sich aus dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. September 2019 in dem Beschwerdeverfahren 2 MB 5/19, welches auf Ermessensfehler auf Rechtsfolgenseite abgestellt hat, mittelbar, dass es an dem Vorliegen der Tatbestandsmerkmale in dem oben zitierten Sinne keine Bedenken hatte.
Die Kammer hält insofern nicht an ihrer Entscheidung aus dem Beschluss vom 04. Juni 2019 fest, sondern folgt den Gründen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. September 2019 in dem Verfahren 2 MB 5/19 aus den im Tatbestand aus dieser Entscheidung zitierten Gründen.
Auch etwaige Vorprägungen sind bei der Ermessensbetätigung zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -).
Es kommt danach maßgeblich auf die Begründung in der Haftungsentscheidung (hier am 24. August 2018) und der Widerspruchsentscheidung (hier Widerspruchsbescheid vom 21. März 2019) an (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -), mithin auf die Umstände, die der Beklagten zu diesem Zeitpunkt bekannt waren.
Hieran ändert sich auch nichts durch das Zitat des § 35 AO in der Begründung des angefochtenen Bescheides (Seite 2, 5. Absatz) und im Widerspruchsbescheid (S. 2), da dessen Voraussetzungen an keiner Stelle subsumiert werden (so auch OVG Schleswig, B. v. 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -, BA S. 6).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2025 - 6 LA 4/24
Gewerbesteuer; Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern; …
Das Gericht hat sich insoweit den Ausführungen des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss über die Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschl. v. 18.09.2019 - 2 MB 5/19 -, juris) angeschlossen.Denn die vom Verwaltungsgericht - und vom Oberverwaltungsgericht im Beschwerdeverfahren (Beschl. v. 18.09.2019 - 2 MB 5/19 -, juris Rn. 16) - vermissten Erwägungen, ob der Vater des Klägers auch als faktischer Geschäftsführer nach § 69 i. V. m. § 35 AO oder als Steuerhinterzieher gemäß § 191 i. V. m. § 71 AO in Anspruch genommen werden kann, ergeben sich nicht allein aus der aufgestellten Behauptung, "alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte" abgewogen zu haben, wenn sich weder im Haftungsbescheid noch im Widerspruchsbescheid Ausführungen zu diesen zusätzlichen Haftungsmöglichkeiten finden.
- OVG Thüringen, 13.07.2022 - 4 EO 773/20
Unbillige Härte nach VwGO § 80 Abs 4 S 3 VwGO bei gewerbssteuerrechtlichem …
Bei einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung (Täter und Teilnehmer) ist nach der Rechtsprechung des BFH sowohl das Entschließungs- als auch das Auswahlermessen hinsichtlich der Inanspruchnahme vorgeprägt (BFH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - VII B 213/04 -, juris; BFH…, Urteil vom 8. September 2004 - XI R 1/03 -, juris, Rn. 32, m. w. N., grundlegend zum Entschließungsermessen: BFH, Urteil vom 26. Februar 1991 - VII R 3/90 -, juris; ebenso wohl OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -, juris, Rn. 18). - VG Schleswig, 10.06.2021 - 4 B 3/21
Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; ernstliche Zweifel …
Auch etwaige Vorprägungen sind bei der Ermessensbetätigung zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 18.09.2019 - 2 MB 5/19 -). - VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 531/17
Gewerbesteuer - Haftungsbescheid gegenüber der nominellen Geschäftsführerin bei …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung im Umfang des § 114 Satz 1 VwGO ist im Rahmen des § 191 Abs. 1 Satz 1 AO die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier also der Widerspruchsentscheidung (…vgl. BFH, U. v. 20. September 2016 - X R 36/15 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig, B. v. 18. September 2019 - 2 MB 5/19 -).
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