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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24004
OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15 (https://dejure.org/2015,24004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.09.2015 - 2 ME 252/15 (https://dejure.org/2015,24004)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. September 2015 - 2 ME 252/15 (https://dejure.org/2015,24004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach dem Anwendungsbereich der Vorschrift des § 106 NSchG bei der Festlegung von Schulbezirken; Konkretisierung eines gerichtlichen Prüfungsumfangs bei der Überprüfung einer Satzung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 106
    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach dem Anwendungsbereich der Vorschrift des § 106 NSchG bei der Festlegung von Schulbezirken; Konkretisierung eines gerichtlichen Prüfungsumfangs bei der Überprüfung einer Satzung zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Unzumutbare Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer anderen Schule wegen unzumutbarer Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach dem Anwendungsbereich der Vorschrift des § 106 NSchG bei der Festlegung von Schulbezirken; Konkretisierung eines gerichtlichen Prüfungsumfangs bei der Überprüfung einer Satzung zur ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 2 LA 92/15

    Abwägung; Abwägungsgebot; Auflösung; Förderschule; Schließung; Schule; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Zur Konkretisierung des gerichtlichen Prüfungsumfangs bei der Überprüfung einer Satzung zur Festlegung von Schulbezirken (Fortführung der Rechtsprechung; vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 -, juris).

    Zur Konkretisierung des gerichtlichen Prüfungsumfangs hat der Senat in seinem - den insoweit vergleichbaren Fall einer Schulschließung betreffenden - Beschluss vom 14. August 2015 - 2 LA 92/15 -, juris, ausgeführt:.

    Zudem "steht und fällt" eine Abwägungsentscheidung nicht damit, dass die von dem Schulträger gewählte Lösung die kostengünstigste ist (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, u. Beschl. v. 14.8.2015 - 2 LA 92/15 -, beide in juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 2 ME 343/12

    Anführen sachlicher Gründe oder Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten als …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, der es schließlich rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder seinen Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris;… Niehues/Rux, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rdnr. 748, jeweils m. w. N.).

    Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Beschl. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 -, v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 -, anders noch Beschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -); dies hält er mit Blick darauf für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 148/90

    Elterliches Sorgerecht; Prozeßführungsbefugnis; Schulbezirk; Festsetzung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Rn. 11 Das in Ziffer 3.5 zitierte Urteil des 13. Senats des beschließenden Gerichts - 13 L 148/90 -, juris, verhält sich nicht zu dieser Frage.

    Im Gegensatz zu den in § 106 Abs. 1 NSchG genannten Entscheidungen, bei denen es sich typischerweise nicht um Rechtssetzungsakte des Schulträgers handelt, sondern die in der Regel in Gestalt einer Allgemeinverfügung erfolgen, wird die Änderung von Schulbezirken durch eine Satzung vorgenommen (vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris); bei der entsprechenden Anwendung von Vorgaben, die sich auf Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG beziehen, ist deshalb auch zu prüfen, ob diese Vorgaben in Ansehung der unterschiedlichen Charaktere der jeweiligen Maßnahmen überhaupt gelten (vgl. dazu Senatsurt. v. 18. April 2014, 2 KN 351/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.04.2015 - 2 KN 351/13

    Fehlende Information von Elternräten macht Schulbezirkssatzung nicht unwirksam

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Im Gegensatz zu den in § 106 Abs. 1 NSchG genannten Entscheidungen, bei denen es sich typischerweise nicht um Rechtssetzungsakte des Schulträgers handelt, sondern die in der Regel in Gestalt einer Allgemeinverfügung erfolgen, wird die Änderung von Schulbezirken durch eine Satzung vorgenommen (…vgl. hierzu Nds. OVG, Urt. v. 21.5.1992 - 13 L 148/90 -, juris); bei der entsprechenden Anwendung von Vorgaben, die sich auf Entscheidungen nach § 106 Abs. 1 NSchG beziehen, ist deshalb auch zu prüfen, ob diese Vorgaben in Ansehung der unterschiedlichen Charaktere der jeweiligen Maßnahmen überhaupt gelten (vgl. dazu Senatsurt. v. 18. April 2014, 2 KN 351/13 -, juris).

    Der Antragsteller verhält sich nicht dazu, warum sich dieser Grundsatz in den niedersächsischen Regelungen ebenfalls wiederfinden soll, obwohl der Senat in seinem Urteil vom 8. April 2015 (- 2 KN 351/13 -, juris Rdnr. 70) bereits darauf hingewiesen hat, dass es bei Schülerbeförderung mit Kraftwagen nicht auf die Länge des Weges ankommt, sondern allenfalls auf die Zumutbarkeit der Fahrzeit.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12

    Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Beschl. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 -, v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 -, anders noch Beschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -); dies hält er mit Blick darauf für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07

    Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Beschl. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, v. 11.6.2012 - 2 ME 188/12 -, v. 12.8.2010 - 2 ME 245/10 -, anders noch Beschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -); dies hält er mit Blick darauf für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule, der aus Art. 7 GG abgeleitet wird, steht zwar eigenständig neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; er ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 244; BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - 6 B 64.07 -, DÖV 2008, 775).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Der staatliche Erziehungsauftrag der Schule, der aus Art. 7 GG abgeleitet wird, steht zwar eigenständig neben dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; er ist diesem nicht nach-, sondern gleichgeordnet (…BVerfG, Urt. v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 244; BVerwG, Beschl. v. 8.5.2008 - 6 B 64.07 -, DÖV 2008, 775).
  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 B 32.91

    Schulschließung (Schulauflösung) - als planerische Schulorganisationsmaßnahme und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Rn. 16 "Die organisationsrechtliche Entscheidung ist nur eingegrenzt auf unzumutbare Beeinträchtigungen und grobe Planungsfehler daraufhin zu überprüfen, ob alles an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, ob das Gewicht der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden oder aber der Ausgleich zwischen den Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Bedeutung der Belange außer Verhältnis stehen, sowie ob naheliegende Planungsalternativen erwogen worden sind (BVerwG, Beschl. v. 7.1.1992 - 6 B 32.91 -, DVBl. 1992, 1025).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 KN 57/11

    Rechtskontrolle einer planerischen Schulorganisationsmaßnahme durch das Gericht …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
    Zudem "steht und fällt" eine Abwägungsentscheidung nicht damit, dass die von dem Schulträger gewählte Lösung die kostengünstigste ist (Sen., Urt. v. 22.4.2013 - 2 KN 57/11 -, u. Beschl. v. 14.8.2015 - 2 LA 92/15 -, beide in juris).
  • VG Berlin, 21.08.2014 - 9 L 331.14

    Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase der Grundschule

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 2 ME 432/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …

    Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte des Besuchs der zuständigen Schule i.S.d. § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG ist im Hinblick auf die Schulwegssituation bei Bestehen eines Anspruchs auf Schülerbeförderung (§ 114 NSchG) unter Zugrundelegung einer ordnungsgemäß erfolgenden Schülerbeförderung zu prüfen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris).

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, der es schließlich rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder seinen Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Senatsbeschl. v. 13.9.2016 - 2 ME 180/16 -, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36, v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 9, und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

    Hieraus folgt, dass die Zumutbarkeit des Schulweges unter Zugrundelegung einer ordnungsgemäß erfolgenden Schülerbeförderung zu beurteilen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 38).

    In Verfahren wie dem vorliegenden reduziert der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend den vorgenannten Vorgaben den im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Auffangstreitwert um die Hälfte, da die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt (vgl. Senatsbeschl. v. 13.9.2016 - 2 ME 180/16 - und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …

    Rn. 22 Dessen ungeachtet war dem Antragsteller auch zum Zeitpunkt seiner Antragstellung im Januar 2018 bereits bekannt, dass beabsichtigt war, die Q., in der er wohnhaft ist und die seinerzeit noch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet war, in den Schulbezirk der Grundschule N. aufzunehmen, so dass nicht ersichtlich ist, dass er durch die kurzfristige Bekanntgabe der Satzung in eigenen Rechten, namentlich in seinem Recht auf Inanspruchnahme effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) beeinträchtigt sein könnte (vgl. auch Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 8 ff.).

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, der betroffenen Schülerin und dem Schüler bzw. der Familie im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

    Der Senat reduziert den Streitwert in Verfahren wie dem vorliegenden in inzwischen ständiger Rechtsprechung entsprechend dieser Vorgabe um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris und v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -, juris, jeweils mwN), dies hält er mit Blick darauf weiterhin für angemessen, dass die Hauptsache nur teilweise vorweggenommen wird und ein Schulwechsel nach Ergehen der Hauptsachenentscheidung möglich bleibt.

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Senatsbeschl. v. 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris Rn. 6).

    Rn. 17 Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11) (vgl. st. Rspr. des Senats, z.B. Beschl. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 39, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris, u. v. 6.9.2012 - 2 ME 351/12 -).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26

    Kein Anspruch der Schülerin auf Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).

    Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2026 - 2 ME 116/26

    Zu den Anforderungen an Aufnahme eines Schülers wegen psychischer …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).

    Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2026 - 2 ME 118/26

    Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Wunschschule im Falle einer unzumutbaren …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 7, v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).

    Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 20, v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).

  • VG Hannover, 16.11.2021 - 6 A 3907/21

    Schülerin darf erdnussfreie Schule weiterhin besuchen

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris; v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, dem Interesse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers bzw. der Familie im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

  • VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22

    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe; …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (…vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, B. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (…vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

  • VG Hannover, 23.06.2022 - 6 B 2011/22

    Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Hochbegabung; pädagogische Gründe

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 21.11.2018 - 2 ME 512/18-, juris;… vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18-, juris Rn. 25 und vom 04.09.2015 - 2 ME 252/15-, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (…Nds. OVG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 24, vom 04.09.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36;… vom 20.08.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6 und vom 03.09.2021 - 2 ME 152/21 -).

  • VG Hannover, 06.07.2022 - 6 A 3057/21

    Gestattung des Besuchs einer anderen Schule; Klassenbildungserlass; medizinische …

    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris; v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, dem Interesse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers bzw. deren Familie im Verhältnis zum öffentlichen Interesse ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.09.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36 und v. 20.08.2012 - 2 ME 343/12 - juris).

  • VG Lüneburg, 08.12.2016 - 4 B 153/16

    Ärztliches Attest; Ausnahmegenehmigung; Besuch einer anderen Schule; …

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24

    Glaubhaftmachen des erforderlichen Anspruchs eines Schülers auf die erstrebte …

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