Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 Abs. 1 NSchG; § 59 Abs. 1 S. 1 NSchG; § 63 S. 4 Nr. 1 und 2 VNSchG
Kein Anspruch der Schülerin auf Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer öffentliche Montessori-Grundschule wegen Fehlens eines eigenen Bildungsgangs; Kein bestehendes Schulwahlrecht der Eltern; Verfolgung allgemeiner Inhalts- und Lernziele entweder mit alternativen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulrechtliche Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Wahlrecht; Beschulung; Grundschule; Härtefall; unzumutbare Härte; pädagogische Gründe; Montessori-Schule; Montessori; Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer öffentlichen Montessori-Grundschule
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Schulrechtliche Ausnahmegenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Wahlrecht; Beschulung; Grundschule; Härtefall; unzumutbare Härte; pädagogische Gründe; Montessori-Schule; Montessori; Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer öffentlichen Montessori-Grundschule
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 08.06.2026 - 6 B 41/26
- OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18
Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).Ausgehend von dem einheitlichen Begriff des "Bildungsgangs" begründet nach der Rechtsprechung des Senats nicht jede Besonderheit/Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Es kommt vielmehr - ausgehend von den für die Schulform festgelegten Bildungszielen, den einschlägigen Schulformerlassen, den schulformbezogenen ergänzenden Bestimmungen und den curricularen Vorgaben - entscheidend darauf an, ob die besondere Ausgestaltung im Lehrstoff und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden der betreffenden Schule die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs rechtfertigen (vgl. Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 2 ME 301/20
Betreuungsbedürftigkeit; Gestattung; Grundschule; Nachmittagsbetreuung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).b) Zwar kann als pädagogischer Grund im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG ein besonderes schulisches Angebot durchaus anerkannt werden (Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 7 u. NdsOVG, Beschl. v. 7.9.2004 - 13 ME 386/04 -, juris Rn. 5).
In Verfahren wie dem vorliegenden reduziert der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend den vorgenannten Vorgaben den im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Auffangstreitwert um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 13, v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 10 m.w.N., vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3.2017 - 6 B 66.16 -, juris Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 2 ME 432/18
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Jedoch dürfte beiden Geschwistern - im Falle einer fehlenden Betreuung durch die Großeltern und anderer befreundeter Familien - ein kurzzeitiges Warten zuzumuten sein oder alternativ der Antragstellerin nach einer gewissen Eingewöhnungszeit, den Schulweg während des Abholens der älteren Schwester selbstständig anzutreten (Senatsbeschl. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 5).In Verfahren wie dem vorliegenden reduziert der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend den vorgenannten Vorgaben den im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Auffangstreitwert um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 13, v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 10 m.w.N., vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3.2017 - 6 B 66.16 -, juris Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 ME 575/07
Voraussetzungen für den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Zunächst einmal stellen die von der Antragstellerin benannten Herausforderungen bei der Organisation des Familienalltages sowie die nicht konkret dargelegten Betreuungsprobleme aufgrund der Berufstätigkeit beider Elternteile (noch) keine atypischen Umstände dar, die ausnahmsweise die Annahme einer "unzumutbaren Härte" rechtfertigen könnten (ausführlich zu den Voraussetzungen einer unzumutbaren Härte aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern und den hierdurch bedingten zusätzlichen Betreuungsbedarf des Schulkindes: Senatsbeschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -, juris Rn. 3).Auch führt der ausnahmsweise nach § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG genehmigte Schulbesuch der älteren Schwester nicht ohne weiteres dazu, dass der Besuch der zuständigen Schule für die Antragstellerin eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG für sie oder ihre Familie darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.9.2007 - 2 ME 575/07 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 07.09.2004 - 13 ME 386/04
Angebot; Ausnahmebewilligung; Ausnahmetatbestand; Besuch; Bewertung; Einstellung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
b) Zwar kann als pädagogischer Grund im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG ein besonderes schulisches Angebot durchaus anerkannt werden (Senatsbeschl. v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 7 u. NdsOVG, Beschl. v. 7.9.2004 - 13 ME 386/04 -, juris Rn. 5).Vielmehr kann der Besuch einer anderen als der zuständigen Schule nur dann geboten sein, wenn in der Person des Schülers oder der Schülerin liegende individuelle Gründe dies gebieten (NdsOVG, Beschl. v. 7.9.2004 - 13 ME 386/04 -, juris Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15
Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 29.07.2024 - 2 ME 77/24
Glaubhaftmachen des erforderlichen Anspruchs eines Schülers auf die erstrebte …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin oder ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 9).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 18.02.2026 - 2 ME 169/25
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Außenstelle der Grundschule; Keine Einordnung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
Insoweit genügt die Beschwerdebegründung der Antragstellerin aufgrund der nahezu vollständigen Wiederholung ihres erstinstanzlichen Vortrages und der fehlenden Auseinandersetzung mit den Kernargumenten des Verwaltungsgerichts schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (zu den Voraussetzungen ausführlich: Senatsbeschl. v. 18.2.2026 - 2 ME 169/25 -, juris Rn. 26 m.w.N.).2. Soweit sich die Antragstellerin gegen die Feststellungen des Verwaltungsgerichts wendet, sie habe eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG oder pädagogische Gründe im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG, die die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Besuch der Wunschschule gebieten könnten, nicht glaubhaft gemacht, genügt ihr Beschwerdevorbringen in großen Teilen ebenfalls nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (zu den Voraussetzungen ausführlich Senatsbeschl. v. 18.2.2026 - 2 ME 169/25 -, juris Rn. 26, juris m.w.N.).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, juris Rn. 65;… BVerwG, Urt. v. 25.9.2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 55). - BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12
Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.07.2026 - 2 ME 80/26
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenso wie des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, juris Rn. 65; BVerwG, Urt. v. 25.9.2013 - 6 C 13.12 -, juris Rn. 55). - OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 2 ME 343/12
Anführen sachlicher Gründe oder Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten als …
- BVerwG, 22.03.2017 - 6 B 66.16
Schulpflicht; Bekenntnisschule; Gemeinschaftsschule; Teilnahme am …
- BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 390/89
Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit von Nebentätigkeitsvergütungen Beamter
- BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88
Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit …
- VG Braunschweig, 11.09.2014 - 6 B 228/14
Antrag einer Lehrerin auf Erstattung eines Sachschadens für eine beschädigte …
- OVG Niedersachsen, 22.02.2005 - 13 ME 408/04
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …
- OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12
Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie …
- OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10
Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des § …
- OVG Niedersachsen, 13.11.2025 - 2 LA 37/24
Schülerbeförderungskosten; Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; …
- VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/12
Bildungsgang; Grundschule; Montessori; Montessorischule; Schülerbeförderung
- OVG Niedersachsen, 13.08.2026 - 2 ME 118/26
Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Wunschschule im Falle einer unzumutbaren …
Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 7, v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18, juris Rn. 4, v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 25, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 - juris Rn. 36).Für die Annahme einer "unzumutbaren Härte" müssen vielmehr im Einzelfall atypische Umstände bestehen, die deutlich über diejenigen Belastungen hinausgehen, die für andere Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Pflichtschule zuzuweisen (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 20, v. 29.7.2024 - 2 ME 77/24 -, juris Rn. 10, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 8 und v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris).
In Verfahren wie dem vorliegenden reduziert der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend den vorgenannten Vorgaben den im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Auffangstreitwert um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 39, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 13, v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 10 m.w.N., vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3.2017 - 6 B 66.16 -, juris Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 12.08.2026 - 2 ME 116/26
Zu den Anforderungen an Aufnahme eines Schülers wegen psychischer …
In Verfahren wie dem vorliegenden reduziert der Senat in ständiger Rechtsprechung entsprechend den vorgenannten Vorgaben den im Hauptsacheverfahren anzusetzenden Auffangstreitwert um die Hälfte (vgl. Senatsbeschl. v. 22.7.2026 - 2 ME 80/26 -, juris Rn. 39, v. 17.8.2020 - 2 ME 301/20 -, juris Rn. 13, v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 10 m.w.N., vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 22.3.2017 - 6 B 66.16 -, juris Rn. 11).
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