Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124a Abs 4 VwGO, § 37 Abs 1 VwVfG
Darlegungserfordernis für eine Berufungszulassung bei deutlicher Unterschreitung maßgeblicher Immissionsrichtwerte; Rechtsfolgen einer unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § ... 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124a Abs 4 VwGO, § 37 Abs 1 VwVfG, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 3 Abs 1 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 3c UVPG, EWGRL 337/85, EGRL 11/97, EGRL 35/2003
Berufungszulassungsantrag; Darlegungsanforderungen; Baugenehmigung; Windkraftanlagen; Bestimmtheit; privilegiertes Außenbereichsvorhaben; entgegenstehende öffentliche Belange; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; nächtlicher Immissionsrichtwert; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Von einer Windenergieanlage ausgehende Geräuscheinwirkungen als schädlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage im Falle des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung; Von einer Windenergieanlage ausgehende Geräuscheinwirkungen als schädlich
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.08.2007 - 5 K 1603/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07
Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
Hieraus folgt, dass erst recht eine Baugenehmigung, bei deren Erteilung der Genehmigungsbehörde kein planerisches Ermessen zusteht, sondern auf die bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, auf die Klage eines Nachbarn nicht allein deshalb aufzuheben ist, weil eine möglicherweise nach § 3c Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 1.6.3 der Anlage 1 gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73 Nr. 161).Jedenfalls für Projekte, für die - wie im vorliegenden Fall - das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl EG Nr. L 156 S. 17) am 25. Juni 2005 eingeleitet wurde, gebietet auch das Gemeinschaftsrecht nicht, eine Baugenehmigung wegen des Unterlassens einer - unterstellt - rechtlich gebotenen standortbezogenen Vorprüfung aufzuheben, wenn es - wie hier - keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, wenn eine förmliche standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2008, a.a.O.).
Soweit er mit der Rüge, das Verwaltungsgerichts habe sich nicht mit der die drittschützende Wirkung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208) auseinandergesetzt, sinngemäß die Frage aufwirft, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deshalb aufzuheben ist, weil eine nach dem UVPG gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist, fehlt es im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73, Nr. 161), die auch bereits die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) berücksichtigen, an einem Klärungsinteresse.
- EuGH, 07.01.2004 - C-201/02
Wells - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
Aus der in der Begründung des Zulassungsantrags erwähnten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) folgt nichts anderes.Soweit er mit der Rüge, das Verwaltungsgerichts habe sich nicht mit der die drittschützende Wirkung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208) auseinandergesetzt, sinngemäß die Frage aufwirft, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deshalb aufzuheben ist, weil eine nach dem UVPG gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist, fehlt es im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73, Nr. 161), die auch bereits die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) berücksichtigen, an einem Klärungsinteresse.
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, 94 f., Rn. 38; Beschluss vom 23. November 2010 - 4 B 37.10 -, ZfBR 2011, 166 f. ) ist inzwischen auch geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte.Soweit er mit der Rüge, das Verwaltungsgerichts habe sich nicht mit der die drittschützende Wirkung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208) auseinandergesetzt, sinngemäß die Frage aufwirft, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deshalb aufzuheben ist, weil eine nach dem UVPG gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist, fehlt es im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73, Nr. 161), die auch bereits die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) berücksichtigen, an einem Klärungsinteresse.
- BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
Rn. 7 Ob im vorliegenden Fall das verfahrensrechtliche Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der streitgegenständlichen Windkraftanlagen bestand, kann dahinstehen; denn die Einhaltung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens dient nicht um seiner selbst willen dem Schutz potentiell betroffener Nachbarn, sondern nur insofern, als es gewährleisten soll, dass die materiellrechtlichen Schutzvorschriften eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55.89, 7 C 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 373). - BVerwG, 23.11.2010 - 4 B 37.10
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, 94 f., Rn. 38; Beschluss vom 23. November 2010 - 4 B 37.10 -, ZfBR 2011, 166 f. ) ist inzwischen auch geklärt, dass die Aufhebung selbst einer planerischen Zulassungsentscheidung wegen des Fehlens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung nur in Betracht kommt, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte. - OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 E 12117/04
Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 2 N 105.10
Soweit er mit der Rüge, das Verwaltungsgerichts habe sich nicht mit der die drittschützende Wirkung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrensrechts unter bestimmten Voraussetzungen bejahenden Rechtsprechung des OVG Koblenz (Beschluss vom 25. Januar 2005 - 7 E 12117/04 -, NVwZ 2005, 1208) auseinandergesetzt, sinngemäß die Frage aufwirft, ob eine Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Klage eines Nachbarn allein deshalb aufzuheben ist, weil eine nach dem UVPG gebotene standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nicht durchgeführt worden ist, fehlt es im Hinblick auf die oben erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, BRS 73, Nr. 161), die auch bereits die vom Kläger zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 7. Januar 2004 - C-201/02 -, NVwZ 2004, 593) berücksichtigen, an einem Klärungsinteresse.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2017 - 11 N 90.16
Bestimmtheit einer Baumschutzverordnung, hier der Potsdamer Baumschutzverordnung …
Denn abgesehen davon, dass das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz eine andere Rechtsvorschrift betrifft, meint § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nur das Oberverwaltungsgericht, das gegebenenfalls über die zugelassene Berufung zu entscheiden hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. April 2013 - 10 N 58.10 -, Rn. 10, juris; Beschluss vom 31. März 2011 - 2 N 105.10 -, Rn. 9, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2011 - 2 L 70/06
Nachträgliche Beschränkung geltend gemachter Zulassungsgründe; Freibetrag nach § …
Im Hinblick auf das Darlegungserfordernis nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO kommt es für die Prüfung, ob die Berufung zuzulassen ist, allein auf die insoweit maßgeblichen Ausführungen des Zulassungsantragstellers an (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 31.03.2011 - OVG 2 N 105.10. -, zit. nach juris).
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