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| VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 1 Abs. 3, Abs. 6; BauNVO §§ 4 Abs. 3, 13a; BayGO Art. 26 Abs. 2 S. 1 Hs. 1; VwGO § 47
Anfechtung eines Bebauungsplans
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
- BVerwG, 22.03.2022 - 4 BN 54.21
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.00567
Kommunalrecht: Ausfertigung von Satzungen
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Die Ausfertigung erfolgt durch handschriftliche Unterschrift des ersten Bürgermeisters oder dessen Stellvertreters auf der Originalurkunde unter Angabe des Datums (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - BayVBl 1991, 23; U.v. 1.10.2019 - 2 N 17.2426 -).Weiter erklärt die Ausfertigung, dass die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind (Legalität) (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 88.00567 - BayVBl 1991, 23).
- VGH Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 8 S 1641/16
Einstufung eines Boardinghouse mit Business-Apartments als Wohnnutzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Welcher Nutzungsart ein Boardinghouse zuzurechnen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls und maßgebend vom Nutzungskonzept ab (VGH BaWü, B.v. 17.1.2017 - 8 S 1641/16 - juris). - VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris).
- VGH Bayern, 28.10.2014 - 15 N 12.1633
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausfertigungsfertigungsmangel; Fehlen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris). - VGH Bayern, 27.09.2021 - 12 N 20.1726
Ausfertigungsmangel einer gemeindlichen Satzung
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Rn. 38 Auch im Hinblick auf die im Jahr 2019 beschlossene und mit Urteil vom 27. September 2021 (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2021 - 12 N 20.1726) für unwirksam erklärte Zweckentfremdungssatzung kann der Senat keinen Abwägungsmangel erkennen. - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Eine Verhinderungsplanung wäre gegeben, wenn eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um in Wahrheit eine auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BayVBl 1991, 280). - VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552
Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Der Erforderlichkeitsgrundsatz gibt der Gemeinde einen weiten Spielraum; er ermächtigt sie zu einer ihren Vorstellungen entsprechenden Städtebaupolitik (vgl. BayVGH, U.v. 19.6.2009 - 1 N 07.1552 - BayVBl 2010, 247). - VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Rückwirkendes Inkrafttreten; echte und unechte Rückwirkung; Jahresaufwandsteuer; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383
Zwar ist der Satz "Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom 19.09.2018 wir hiermit ausgefertigt." ungewöhnlich, rechtlich aber überflüssig und daher nicht schädlich (vgl. BayVGH, U.v. 23.7.2012 - 4 ZB 12.84 - juris). - VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen
- VG Augsburg, 02.11.2023 - Au 5 K 22.1926
Nachbarklage gegen eine Mobilfunkanlage, Reines Wohngebiet, (unwirksamer) …
Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 36 unter Bezugnahme auf BVerfG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - juris).Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. BayVGH U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 36 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - juris).
- VG München, 03.03.2025 - M 11 SN 24.7851
Eilantrag einer Standortgemeinde gegen eine auf drei Jahre befristete …
Dabei ist zu beachten, dass eine positive Planung stets auch negative, den Festsetzungen widersprechende Vorhaben verhindernde Wirkungen haben kann (BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 17.12.2024 - 2 N 22.2394
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans zur Bewahrung des Charakters einer …
Denn eine positive Planung hat stets auch die - negative - Wirkung, dass dadurch ein den Festsetzungen widersprechendes Vorhaben verhindert wird (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 21.05.2026 - 2 N 24.1590
Normenkontrollverfahren, Bebauungsplanänderung, Abwägungsgebot, …
Denn eine positive Planung hat stets auch die - negative - Wirkung, dass dadurch ein den Festsetzungen widersprechendes Vorhaben verhindert wird (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris). - VGH Bayern, 28.07.2023 - 9 N 20.2183
Erfolgloses Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan …
Ein solcher Fall ist aber nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der - ggf. anlässlich eines Bauantrags eingeleiteten - Bauleitplanung in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (…vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2012 - 4 BN 9.12 - BauR 2012, 1067 = juris Rn. 12; B.v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - BayVBl 1991, 280; BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 32;… U.v. 29.1.2015 - 9 N 15.213 - juris Rn. 39). - VG Bayreuth, 29.07.2022 - B 2 K 21.592
Baugenehmigung für ein bedingtes Baurecht
Rn. 12 Im Schriftsatz vom 23.11.2021 wurde ergänzend ausgeführt, die Beklagte sehe sich durch die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Normenkontrollsache 2 N 19.2383 vom 11.10.2021 in ihrem Vorgehen bestätigt.Rn. 21 Die Gültigkeit der Festsetzung ist zwischen den Beteiligten durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.10.2021 - 2 N 19.2383 und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2022 - 4 BN 54.21 rechtskräftig geklärt. Ebenso steht rechtskräftig fest, dass von der Festsetzung nicht im Wege einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB abgewichen werden kann, weil es sich um einen Grundzug der Planung handelt (VG BT, GB. v. 30.07.2021 - B 2 K 20.765, BayVGH, B.v. 05.07.2022 - 2 ZB 21.2323).
- VGH Bayern, 12.07.2023 - 15 ZB 22.2258
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Ausübung eines …
Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedankliche Schnur" mit dem ausgefertigten Text der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, U.v. 28.10.2014 - 15 N 12.1633 - NVwZ-RR 2015, 321; U.v. 28.4.2017 - 15 N 15.967 - juris; BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 29). - VG Aachen, 15.09.2023 - 5 K 353/22
In urbanen Gebieten können Ferienwohnungen ausgeschlossen werden!
Rn. 39 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11. Oktober 2021 - 2 N 19.2383 -, juris, Rn. 31 ff. - VGH Bayern, 13.02.2025 - 9 N 24.940
Normentkontrollantrag gegen Veränderungssperre
Denn eine positive Planung hat stets auch die - negative - Wirkung, dass dadurch ein den Festsetzungen widersprechendes Vorhaben verhindert wird (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris Rn. 32). - VGH Bayern, 16.05.2024 - 2 N 22.1691
Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Denn eine positive Planung hat stets auch die - negative - Wirkung, dass dadurch ein den Festsetzungen widersprechendes Vorhaben verhindert wird (vgl. BayVGH, U.v. 11.10.2021 - 2 N 19.2383 - juris).
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