Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § ... 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; § 155 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 166 VwGO; § 8 KapVO; § 9 Abs. 1 KapVO; § 16 KapVO; § 11 Abs. 1 NHG; § 13 NHG; § 49 Abs. 2 S. 1 NHG; § 4 LVVO; Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2007/2008- Universität Göttingen
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an der Universität Göttingen; Vorhandensein von Vollstudienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität; Anspruch auf Zulassung auf einen Teilstudienplatz außerhalb der festgesetzten ... - Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § ... 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 155 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; KapVO § 8; ; KapVO § 9 Abs. 1; ; KapVO § 16; ; NHG § 11 Abs. 1 Satz 5; ; NHG § 11 Abs. 1 Satz 6; ; NHG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; NHG § 13 Abs. 3; ; NHG § 13 Abs. 2 Satz 3; ; NHG § 49 Abs. 2 Satz 1; ; LVVO § 4; ; LVVO § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; LVVO § 4 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2007/2008- Universität Göttingen -: Dienstleistungsexport; Drittmittelbedienstete; Klinische Medizin; Lehrdeputatsverminderung; Lehrverpflichtung; Schwundquote; Stelleneinsparungen; Stellenumwandlungen; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 17.01.2008 - 8 C 901/07
- OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (30)
- OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07
Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Wie der Senat in anderem Zusammenhang in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - im Einzelnen ausgeführt und worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss zu Recht hingewiesen hat, ist Ausgangspunkt der Überlegungen der Grundsatz, dass Stellenkürzungen dem verfassungsrechtlichen Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung unterliegen.Der Senat hat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - hierzu angeführt, die Antragsgegnerin habe in hinreichender Weise dargelegt, dass diese Mitarbeiter auch zum Zweck der eigenen Weiterqualifikation beschäftigt werden.
Selbst eine Weiterbildung zu alternativen Zwecken ist von § 4 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 LVVO a. F. (jetzt § 4 Abs. 2 Nr. 3 LVVO n. F.) gedeckt (Senat, Beschlüsse v. 7.2.2008 - 2 NB 472/07 u. a - und v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. -).
Der Senat hat demgegenüber bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation der Antragsteller entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht kein Lehrvollzugsdefizit auf.
Mit diesem Einwand, den der Senat in seinem das Sommersemester 2007 betreffenden Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - hat durchschlagen lassen, dringen die Antragsteller für das hier streitgegenständliche Wintersemester 2007/2008 nicht (mehr) durch (dazu 4.8.2.1).
4.8.2.1 Der Senat hat in seinem Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - zur Frage der Anerkennung eines Dienstleistungsexports in die drei genannten Studiengänge im Wesentlichen ausgeführt, es fehle an der erforderlichen hinreichenden gerechten Abwägung mit den Interessen der Studienplatzbewerber in dem hier interessierenden Studiengang Humanmedizin.
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt.
Auch hieran hält der Senat - wie schon für das Sommersemester 2007 (vgl. Beschl. v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 - u. a. -) fest.
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03
Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Dabei reicht es insbesondere nicht aus, die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz nur mit pauschalen Angriffen oder formelhaften Wendungen zu rügen (Senat, Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409 m. w. N.; Beschl. v. 12.9.2008 - 2 ME 558/08 -).Dass nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 LVVO für Juniorprofessoren - und zwar auch für den Fall, dass sie sich bereits in der zweiten Anstellungsphase befinden - nunmehr eine Lehrverpflichtung von 4 LVS normiert ist, steht nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, die in der Vergangenheit bei diesem Personenkreis eine Lehrverpflichtung von sechs LVS in Ansatz gebracht hatte (vgl. etwa Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u. a. -).
Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Senat mit Beschluss vom 11. Juli 2008 - 2 NB 487/07 u. a. - seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße für Vorlesungen g = 250 (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) aufgegeben hat und hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde legt.
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u. a. -, a. a. O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.
- VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10206
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.; Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer wie hier dem Studiengang der Humanmedizin für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, a. a. O. m. w. N.).
Denn ein derartiger Dokumentationsmangel führt, da es sich bei den strittigen Einsparmaßnahmen um Verwaltungsinterna handelt, die keiner förmlichen Begründungs- oder Protokollierungspflicht unterliegen, nicht bereits als solcher zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Entscheidung (so auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 -, juris Langtext Rdnr. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05
Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Demgegenüber wird von anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, juris Langtext Rdnr. 55 ff.;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.2.2007 - 3 N 187/06 -, juris Langtext Rdnr. 18;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.5.2007 - 13 C 125/07 -, juris Langtext Rdnr. 3 ff., Beschl. v. 27.2.2008 - 13 C 5/08 -, juris Langtext Rdnr. 12 ff.; ) betont, eine derartige Bezugnahme auf die "Hochschulwirklichkeit" verbiete sich.Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau sowie des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.11.2005, a. a. O., Rdnr. 55 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Ob eine derartig vage Nebenabrede geeignet sei, eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung ableiten zu können, erscheine zweifelhaft (verneinend Senatsbeschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 u. a. - betreffend das Wintersemester 2005/2006 in dem Studiengang Humanmedizin), könne letztlich aber dahinstehen.Diese präzisierten Nebenabreden genügten den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u. a. - aufgestellt habe.
- OVG Niedersachsen, 23.12.2008 - 2 NB 293/08
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Ziel der Erhebung ist demnach die Verbesserung der Studienqualität, nicht etwa die Erhöhung der Studienanfängerzahlen (vgl. hierzu auch Senat, Beschl. v. 23.12.2008 - 2 NB 293/08 u. a. -).Die Bundesländer und auch das Land Niedersachsen haben daher das durch das Gebot der bundeseinheitlichen Kapazitätsfestsetzung nicht eingeschränkte Recht, den Umfang der Lehrverpflichtung ihres wissenschaftlichen Personals an ihren Hochschulen eigenständig zu regeln (Senat, Beschl. v. 23.12.2008 - 2 NB 293/08 u. a. - und v. 28.1.2009 - 2 NB 279/08 u. a. -).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08
Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (…s. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, juris Landtext Rdnr. 5 m. w. N.;… Beschl. v. 12.7.2007 - 7 CE 07.10206 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einige Universitäten von diesem abstrakten Berechnungsmodell inzwischen abgegangen sind und der Berechnung des Curricularnormwertes ihre tatsächlichen Zulassungszahlen zugrunde legen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08).
- BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79
Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Der Normgeber hat daher nach der weiterhin gültigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77) hierbei ein weites Gestaltungsermessen, das lediglich durch das Willkürverbot begrenzt ist. - BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Denn die Teilnahme am Losverfahren ist nicht um ihrer selbst Willen das Ziel der Antragsteller, ihnen geht es vielmehr gerade darum, sich auf diesem Wege den Zugang zum gewünschten Studium zu verschaffen (so ausdrücklich auch BVerfG, Beschl. v. 29.9.2008 - 1 BvR 1464/07 -, juris Langtext Rdnr. 33). - BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 21. Oktober 1981 (- 1 BvR 802/78 u. a. -, BVerfGE 59, 172 = NVwZ 1982, 303) lediglich ausgeführt, die Anträge auf Zuteilung eines vorhandenen Studienplatzes für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums dürften nicht deshalb abgewiesen werden, weil die Möglichkeit eines Weiterstudiums bis zum berufsqualifizierenden Abschluss ungewiss sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 13 C 5/08
Entnahme eines bestimmten Modells zur rechnerischen Erfassung des studentischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07
Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität
- OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06
Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung - …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04
(Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 13 C 125/07
- OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 2 NB 269/07
Berechnung der Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin an einer Hochschule; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2005 - NC 9 S 75/05
Vergabe von Teilstudienplätzen im Studiengang Zahnmedizin darf nicht zu Lasten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06
Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 7 CE 07.10022
Studium der Humanmedizin Universität Würzburg, Wintersemester 2006/2007, Einsatz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 D 11671/00
Verpflichtung der Hochschulbehörde zur Zulassung zum Studium der Medizin trotz …
- BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
- BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83
Hochschule Hannover
- BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83
Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei …
- VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06
Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in …
- OVG Niedersachsen, 30.04.2004 - 2 NB 781/04
Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Tiermedizin im ersten …
- VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
- OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04
Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung; …
- VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06
Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin …
- VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen …
Die (Haupt- oder Hilfs-)Anträge der Antragsteller in den Verfahren 8 C 288/09, 8 C 206/09 und 8 C 207/09 gehen ins Leere, weil sie - genau wie die bei der Antragsgegnerin gestellten Anträge auf außerkapazitäre Zulassung - lediglich auf Teilstudienplätze gerichtet sind, diese jedoch im Vergleich zu Vollstudienplätzen nicht ein wesensgleiches "Minus", sondern ein "Aliud" darstellen (vgl. Nds. VOG , Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 38) und für das 2. Fachsemester, wie nachstehend im Einzelnen dargelegt wird, ausschließlich Vollstudienplätze zu vergeben sind.Rn. 30 Soweit die Antragsteller teilweise mit ihren Hilfsanträgen einen innerkapazitären Hochschulzulassungsanspruch als Studienanfänger verfolgen, besteht kein Anordnungsanspruch, weil alle gemäß ZZ-VO 2008/09 normativ festgelegten Studienplätze angesichts der entsprechenden Zusicherung der Antragsgegnerin bereits vergeben sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, BA S. 7 oben), und außerdem die ablehnenden Bescheide der ZVS über die Vergabe der im zentralen Vergabeverfahren zu verteilenden Studienplätze entweder bestandskräftig geworden sind oder ein Rechtsmittel unmittelbar gegen die ZVS beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hätte anhängig gemacht werden müssen.
Die ständige Rechtsprechung der Kammer zur Berücksichtigung eines Ausbildungsengpasses ist zuletzt durch Beschlüsse des Nds. OVG vom 10.05.2004 - 2 NB 856/04 - und vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 8) bestätigt worden.
Rn. 41 Zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität wird zunächst ermittelt, wie viele der der Antragsgegnerin zur Verfügung stehenden Betten vollständig belegt waren (tagesbelegte Betten, Mitternachtszählung, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8).
Da die Zahlen der drei Jahre durch den Wiederanstieg im vergangenen Jahr keine kontinuierliche Entwicklung mehr widerspiegeln, geht die Kammer für die Kapazitätsermittlung vom Mittelwert (1.057,8821 tagesbelegte Betten) aus (ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8).
Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtbetrachtung des Schwundes, da sich ein "positiver" Gesamtschwund unzulässiger Weise als kapazitätsmindernd auswirken würde (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9;… ebenso Bahro/Berlin, a.a.O.., S. 419).
Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f; Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 11), weil ihm gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 NHG und § 5 Abs. 1 S. 3 der Stiftungs-Satzung als Anlage eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter beizufügen ist.
Rn. 65 Weiterhin - und entgegen dem Beschluss des Nds. OVG vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 13, 16, 17f) - nicht als kapazitätsmindernd zu berücksichtigen vermag die Kammer dagegen die Streichung der BAT IIa - Stelle (Transkriptomanalyselabor) mit 10 LVS.
Dies hat die Antragsgegnerin offenbar auch im Beschwerdeverfahren zum Wintersemester 2007/08 vorgetragen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 16 Mitte).
Rn. 70 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
Der verschiedentlich geäußerten Auffassung, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sog. "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden könnten, folgt die Kammer in Anschluss an die Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschlüsse vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 22; vom 15.04.2008 - 2 NB 252/08 - vom 04.05.2006 - 2 NB 249/05 -), des VG Hannover (Beschluss vom 01.06.2004 - 6 C 1536/04 u.a. -) und des OVG Magdeburg (Beschluss vom 03.05.2004 - 2 N 826/03 u.a. -) nicht.
Rn. 75 Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 23f).
Das Nds. OVG hat die Rechtmäßigkeit derartiger Deputatreduzierungen durch Beschluss vom 29.08.2000 (10 N 2277/00 u.a.), erneut durch Beschluss vom 29.06.2004 (2 NB 859/04 u.a.) und zuletzt durch Beschluss vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 21) bestätigt.
Rn. 89 Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13):.
In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 28ff) diese Auffassung.
Die Antragsgegnerin durfte der Berechnung des Exportes nämlich den Wert des Beispielstudienplans der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS) für den Studiengang Zahnmedizin (Stand: 23.02.1990) in Höhe von 0, 8666 zugrunde legen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 25f).
Danach beläuft sich im Studiengang Zahnmedizin die durchschnittliche Auslastung in den hier maßgeblichen fünf vorklinischen Semestern nach den von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen ohne Kürzung der Übergangsquoten auf 1, 0 (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9, 26) bis zum Beginn des Berechnungszeitraums (01.10.2008) auf 0, 9482:.
Die Kammer kann dieses Rechenwerk nachvollziehen und legt ihrer weiteren Berechnung in den vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den für die Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 2, 0050 ermittelten anteiligen Wert zugrunde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 30).
Die Berechnung des Curricularanteils für die Lehrnachfrage, die im Rahmen der vorklinischen Ausbildung an der Antragsgegnerin auf die von der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" selbst angebotenen Lehrleistungen entfällt, stellt sich somit wie folgt dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 35f):.
Gegen die "Überbuchung" bei den Teilstudienplätzen hat die Kammer keine rechtlichen Bedenken (vgl. zur Anrechenbarkeit "überbuchter" Vollstudienplätze Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 - Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 37ff).
Eine Anrechnung überbuchter Teilstudienplätze auf nicht belegte Vollstudienplätze ist jedoch nicht zulässig (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 37ff), so dass weitere 16 Vollstudienplätze im Losverfahren zu vergeben sind.
Rn. 139 Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGOüber den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 41, m.w.N.).
Die Streitwertfestsetzung findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 53 Abs. 3 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG und entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (u.a. Nds. OVG, Beschluss vom 03.05.2005 - 10 OA 217/05 - und Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O..).
- VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der …
Rn. 15 Soweit die Antragsteller teilweise mit ihren Hilfsanträgen einen innerkapazitären Hochschulzulassungsanspruch alsStudienanfänger verfolgen, besteht kein Anordnungsanspruch, weil alle gemäß ZZ-VO 2010/11 normativ festgelegten Studienplätze angesichts der entsprechenden Zusicherung der Antragsgegnerin bereits vergeben sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, BA S. 7 oben).Die ständige Rechtsprechung der Kammer zur Berücksichtigung eines Ausbildungsengpasses ist durch Beschlüsse des Nds. OVG vom 10.05.2004 - 2 NB 856/04 - und vom 27.02.2009 (a.a.O.., S. 8) bestätigt worden.
Rn. 25 Zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität wird zunächst ermittelt, wie viele der der Antragsgegnerin zur Verfügung stehenden Betten vollständig belegt waren (tagesbelegte Betten, Mitternachtszählung, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8; Beschluss vom 02.07.2009 - 2 NB 353/08 u.a. -, S. 7; Beschluss vom 02.09.2010 - 2 NB 394/09 u.a. -, S. 5f).
Da die Zahlen der drei Jahre durch den Wiederanstieg im Jahr 2009 keine kontinuierliche Entwicklung mehr widerspiegeln, geht die Kammer für die Kapazitätsermittlung vom Mittelwert (1.012,0091 tagesbelegte Betten) aus (ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 8).
Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtbetrachtung des Schwundes, da sich ein "positiver" Gesamtschwund unzulässiger Weise als kapazitätsmindernd auswirken würde (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9, und Beschluss vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 16;… ebenso Bahro/Berlin, a.a.O.., S. 419).
Nachdem nunmehr das Nds. OVG durch zwei Beschlüsse (vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13, 16, 17f, vom 02.07.2009 - 2 NB 353/08 u.a. -, S. 10ff, 18) diese Stellenstreichung als kapazitätsmindernd anerkannt hat, hat sich die Kammer dem bereits für das vergangene Studienjahr zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung angeschlossen; hieran wird festgehalten.
Rn. 43 Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 20f).
Der verschiedentlich geäußerten Auffassung, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sog. "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden könnten, folgt die Kammer in Anschluss an die Rechtsprechung des Nds. OVG (…Beschlüsse vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 16; vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 22; vom 15.04.2008 - 2 NB 252/08 - vom 04.05.2006 - 2 NB 249/05 -), des VG Hannover (Beschluss vom 01.06.2004 - 6 C 1536/04 u.a. -) und des OVG Magdeburg (Beschluss vom 03.05.2004 - 2 N 826/03 u.a. -) nicht.
Rn. 47 Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 23f; Beschluss vom 28.04.2010, - 2 NB 159/09 u.a. -, S. 19ff;… vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 17f).
Rn. 59 Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -(http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html ) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 13;… Beschluss vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 20ff):.
In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 28ff;… Beschluss vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 26ff;… Beschluss vom 25.11.2009, a.a.O.., S. 31ff;… Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 28ff;… Beschluss vom 02.09.2010, a.a.O.., S. 20ff) diese Auffassung.
Die Antragsgegnerin durfte der Berechnung des Exportes nämlich den Wert des Beispielstudienplans der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS; nunmehr: Stiftung für Hochschulzulassung) für den Studiengang Zahnmedizin (Stand: 23.02.1990) in Höhe von 0, 8666 zugrunde legen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 25f;… Beschluss vom 02.09.2010, a.a.O.., S.19).
Danach beläuft sich im Studiengang Zahnmedizin die durchschnittliche Auslastung in den hier maßgeblichen fünf vorklinischen Semestern nach den von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen ohne Kürzung der Übergangsquoten auf 1, 0 (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 9, 26) bis zum Beginn des Berechnungszeitraums (01.10.2010) auf 0, 9862:.
Die Kammer kann dieses Rechenwerk nachvollziehen und legt ihrer weiteren Berechnung in den vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den für die Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 2, 0050 ermittelten anteiligen Wert zugrunde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 30).
Die Berechnung des Curricularanteils für die Lehrnachfrage, die im Rahmen der vorklinischen Ausbildung an der Antragsgegnerin auf die von der Lehreinheit "Vorklinische Medizin" selbst angebotenen Lehrleistungen entfällt, stellt sich somit wie folgt dar (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 35f;… Beschluss vom 28.04.2010, a.a.O.., S. 30ff):.
Denn ein Teilstudienplatz ist im Vergleich zum Vollstudienplatz nicht ein wesensgleiches "Minus", sondern ein "Aliud" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 38; VG Göttingen, Beschluss vom 07.05.2009 - 8 C 1599/08 u.a. -), und für das 3. Fachsemester ist ausschließlich ein Vollstudienplatz zu vergeben.
Rn. 103 Soweit die Antragsteller lediglich die Teilnahme an einem durch die Antragsgegnerin durchzuführenden Losverfahren bzw. die Zuweisung von Studienplätzen innerhalb einer Quote begehrt haben, geht die Kammer nicht entgegen § 88 VwGO über den Antrag hinaus, weil Antragsziel die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin ist und nicht die abstrakte Durchführung eines auf eine bestimmte Quote bzw. Studienplatzanzahl beschränkten Losverfahrens, das nur den Weg dorthin bildet und der Realisierung des Zulassungsanspruchs dient (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 41, m.w.N.).
Die Streitwertfestsetzung findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG und entspricht der ständigen Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte (u.a. Nds. OVG, Beschluss vom 03.05.2005 - 10 OA 217/05 - und Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O..).
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11
Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren
Soweit die Antragsteller teilweise mit ihren Hilfsanträgen einen innerkapazitären Hochschulzulassungsanspruch als Studienanfänger verfolgen, besteht kein Anordnungsanspruch, weil alle gemäß ZZ-VO 2011/12 normativ festgelegten Studienplätze angesichts der entsprechenden Zusicherung der Antragsgegnerin bereits vergeben sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, BA S. 7 oben).Die ständige Rechtsprechung der Kammer zur Berücksichtigung eines Ausbildungsengpasses ist durch Beschlüsse des Nds. OVG vom 10.05.2004 - 2 NB 856/04 - und vom 27.02.2009 (aaO., S. 8) bestätigt worden.
Zur Berechnung der patientenbezogenen Kapazität wird zunächst ermittelt, wie viele der der Antragsgegnerin zur Verfügung stehenden Betten vollständig belegt waren (tagesbelegte Betten, Mitternachtszählung, vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 8; Beschluss vom 02.07.2009 - 2 NB 353/08 u.a. -, S. 7; Beschluss vom 02.09.2010 - 2 NB 394/09 u.a. -, S. 5f).
Da die Zahlen der drei Jahre einen kontinuierlichen Anstieg mehr widerspiegeln, geht die Kammer für die Kapazitätsermittlung vom jüngsten Wert (988,1123 tagesbelegte Betten) aus (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 8).
Dies gilt jedoch nicht für die Gesamtbetrachtung des Schwundes, da sich ein "positiver" Gesamtschwund unzulässiger Weise als kapazitätsmindernd auswirken würde (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 9, und Beschluss vom 29.10.2010 - 2 NB 388/09 u.a. -, S. 16;… ebenso Bahro/Berlin, aaO., S. 419).
Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten (i.E. ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 20f).
Der verschiedentlich geäußerten Auffassung, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sog. "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden könnten, folgt die Kammer in Anschluss an die Rechtsprechung des Nds. OVG (…Beschlüsse vom 02.09.2010, aaO., S. 16; vom 27.02.2009, aaO., S. 22; vom 15.04.2008 - 2 NB 252/08 - vom 04.05.2006 - 2 NB 249/05 -), des VG Hannover (Beschluss vom 01.06.2004 - 6 C 1536/04 u. a. -) und des OVG Magdeburg (Beschluss vom 03.05.2004 - 2 N 826/03 u.a. -) nicht.
Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, bei der Ermittlung der Lehrkapazität im Bereich der vorklinischen Medizin seien evtl. im Bereich der klinischen Medizin vorhandene Überhänge zu berücksichtigen, folgt die Kammer gleichfalls nicht (bestätigt durch Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 23f; Beschluss vom 28.04.2010, - 2 NB 159/09 u.a. -, S. 19ff;… vom 02.09.2010, aaO., S. 17f).
Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f; i.E. ebenso: Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 13;… Beschluss vom 02.09.2010, aaO., S. 20ff):.
In seiner jüngsten Rechtsprechung teilt das Nds. OVG (Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 28ff;… Beschluss vom 02.07.2009, aaO., S. 26ff;… Beschluss vom 25.11.2009, aaO., S. 31ff;… Beschluss vom 28.04.2010, aaO., S. 28ff;… Beschluss vom 02.09.2010, aaO., S. 20ff) diese Auffassung.
Die Antragsgegnerin durfte der Berechnung des Exportes nämlich den Wert des Beispielstudienplans der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund (ZVS; nunmehr: Stiftung für Hochschulzulassung) für den Studiengang Zahnmedizin (Stand: 23.02.1990) in Höhe von 0, 8666 zugrunde legen (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 25f;… Beschluss vom 02.09.2010, aaO., S.19).
Danach beläuft sich im Studiengang Zahnmedizin die durchschnittliche Auslastung in den hier maßgeblichen fünf vorklinischen Semestern nach den von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen ohne Kürzung der Übergangsquoten auf 1, 0 (Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 9, 26) bis zum Beginn des Berechnungszeitraums (01.10.2011) auf 0, 9818 :.
Unter Berücksichtigung von jeweils 20 Studienanfängern pro Jahr (§ 1 Abs. 1 i.V.m. Anl. 1, Abschn. I C, Universität Göttingen, der ZZ-VO 2010/2011) ergibt sich ein halbjährlicher Dienstleistungsbedarf von (20 x 0, 5326 x 1, 0000 : 2 =) 5,3260 LVS für den Studiengang Molekularbiologie sowie von (20 x 0, 3919 x 1, 0000 : 2 =) 3,9190 LVS für den Studiengang Neurowissenschaften (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 30).
Die Kammer kann dieses Rechenwerk nachvollziehen und legt ihrer weiteren Berechnung in den vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den für die Lehreinheit "Vorklinische Medizin" in Höhe von 2, 0050 ermittelten anteiligen Wert zugrunde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, aaO., S. 30).
- OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09
Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder …
Hieraus hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschl. v. Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. - Beschl. v. 1.9.2009 - 2 NB 620/09 u. a. - Beschl. v. 2.7.2009 - 2 NB 353/08 u. a. - Beschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 32 m. w. N.) gefolgert, die im Hinblick auf die Verlängerung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst und mit Blick auf die Regelung in anderen Bundesländern geforderte Erhöhung des Lehrangebots um eine oder mehrere Lehrveranstaltungsstunde(n) - LVS - sei angesichts seiner normativen Festlegung nicht möglich.In seinem das Wintersemester 2007/2008 betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. - hat der Senat die seinerzeitigen Rügen der Antragsgegnerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht die im Wirtschaftsplan 2007 vorgenommenen Stelleneinsparungen und Stellenumwandlungen nicht anerkannt, insgesamt durchgreifen lassen.
Diese Sichtweise entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Langtext Rdnr. 16 m. w. N.).
Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 38 und zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 2.7.2009 - 2 NB 353/08 u. a. -) festgestellt, dass einer derartigen Kritik entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.
Der Senat hat hierzu in dem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 58, den das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, Folgendes ausgeführt:.
Der Senat hat in seinem Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. -, juris Langtext Rdnr. 25 im Zusammenhang mit der Frage der Berechtigung von Stelleneinsparungen und -umwandlungen Folgendes ausgeführt:.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)
Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - juris).Solche allgemeinen Vorgaben und Zielsetzungen können aber im Bereich der zulassungsbeschränkten Fächer, wie hier dem Studiengang der Humanmedizin, für sich allein noch keine pauschalen Stellenkürzungen rechtfertigen; erforderlich ist vielmehr auch hier am Ende des Entscheidungsprozesses eine Abwägung der konkret für und gegen die beabsichtigten Stellenstreichungen sprechenden Gründe (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.02.2009, a. a. O.).
Soweit sich die Antragsteller zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auf den Beschluss des OVG Lüneburg (Beschl. v. 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) beziehen, ist festzustellen, dass das OVG Lüneburg seine in diesem Beschluss vertretene Rechtsauffassung mittlerweile ausdrücklich aufgegeben (Beschl. v. 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u. a. -, zuletzt Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - juris) und sich der auch vom Senat geteilten Auffassung wieder angeschlossen hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2007 - 3 N 187/06 -, OVG Münster, Beschl. v. 27.02.2008 - 13 C 5/08 - juris).
Soweit sich die Antragsteller und auch das OVG Koblenz in seinem Beschluss vom 24. März 2009 (6 B 10059.09.OVG) auf die (bisherige) Entscheidungspraxis des OVG Lüneburg berufen, ist festzuhalten, dass das OVG Lüneburg diese Entscheidungspraxis nicht mehr - durchgängig - fortführt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - juris).
- VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11
Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität
Damit ist der Wirtschaftsplan in einem durch die Stiftungssatzung geregelten Verfahren erstellt worden (vgl. zur Anerkennung dieser Formalien: Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 10 - Zf. 4.1 -).Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).
Eine solche Reduktion bei ursprünglich 268 gerichtlich errechneten Vollstudienplätzen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 26 ff., und des Nds. OVG vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 7 ff.) durch Schwund ist ausgeschlossen.
Die Berechnung der Kammer, die nunmehr der Berechnung der Antragsgegnerin entspricht (vgl. ausdrückliche Entscheidung des Nds. OVG zur zulässigen Berücksichtigung des positiven Schwundes - ausgenommen lediglich das Endergebnis -: Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, aaO., S. 9 - Zf. 3 -) stellt sich wie folgt dar:.
- VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10
Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig …
Damit ist der Wirtschaftsplan in einem durch die Stiftungssatzung geregelten Verfahren erstellt worden (vgl. zur Anerkennung dieser Formalien: Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 u.a. -, S. 10 - Zf. 4.1 -).Somit ist nicht ersichtlich, dass durch die in dieser Verordnung vorgenommene Festsetzung der Lehrdeputate das verfassungsrechtliche Kapazitätserschöpfungsgebot und damit die Rechte der Antragsteller auf freie Berufswahl und freie Wahl ihrer Ausbildungsstätte verletzt sein könnten (vgl. Beschl. d. Kammer v. 23.05.2005 - 8 C 59/05 u.a. -, bestätigt durch Nds. OVG, Beschl. v. 15.08.2005 - 2 NB 251/05 u.a. - Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2006 - 2 NB 201/06 u.a. - zul. Nds. OVG, Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, S. 19 - Zf. 4.3 -, Datenbank des Nds. OVG: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020080001542%20NB ; zul. Beschl. v. 13.04.2010 - 2 NB 146/09 - S. 4 f. BA).
Rn. 56 Das Nds. OVG hat mit Beschluss vom 27.09.2009 (zum Bereich Humanmedizin: 2 NB 154/08 u.a., S. 11 ff., 13 f.) zu den Begründungs- und Darlegungsanforderungen Folgendes ausgeführt:.
Die Berechnung der Kammer, die nunmehr der Berechnung der Antragsgegnerin entspricht (vgl. ausdrückliche Entscheidung des Nds. OVG zur zulässigen Berücksichtigung des positiven Schwundes - ausgenommen lediglich das Endergebnis -: Beschl. v. 27.02.2009 - 2 NB 154/08 -, a.a.O.., S. 9 - Zf. 3 -) stellt sich wie folgt dar:.
- OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12
Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im …
Daher ist es ungeachtet der Frage, ob einem Losantrag das Rechtsschutzbedürfnis zugesprochen werden kann, gerechtfertigt, die Kostenverteilung in erster Instanz im Fall der Ermittlung weiterer Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität auf der Grundlage des § 155 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VwGO und gegebenenfalls des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO im Verhältnis des teilweisen Obsiegens und Unterliegens vorzunehmen und diese verhältnismäßige Teilung nach der Loschance auszurichten, das heißt nach dem Verhältnis der Anzahl der in das Losverfahren einzubeziehenden Antragsteller und der der errechneten weiteren Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität (vgl. Senat, Beschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 -, juris Langtext Rdnr. 113;… OVG Greifswald, Beschl. v. 3.3.2009 - 1 M 140/08 -, juris Langtext Rdnr. 38 ff.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.5.2007 - 3 N 60/07 -). Der Senat hat in der Vergangenheit diese Umwandlungen mit der Folge der Reduzierung des Lehrangebots akzeptiert (vgl. Senat, Beschl. v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u.a. - und zuletzt Senat, Beschl. v. 2.9.2010 - 2 NB 394/09 u.a. -, juris Langtext Rdnr. 34 m. w. N.), ohne dass der pauschale Beschwerdeeinwand des genannten Antragstellers dem Senat Veranlassung geben würde, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.
- OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09
Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen …
In seinem das Wintersemester 2007/2008 betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. - hat der Senat die seinerzeitigen Rügen der Antragsgegnerin, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht die im Wirtschaftsplan 2007 vorgenommenen Stelleneinsparungen - wozu auch die nunmehr wieder umstrittene C 3-Stelle der Abteilungsleitung Histologie gehörte - und Stellenumwandlungen nicht anerkannt, insgesamt durchgreifen lassen.Der Senat hat bereits in seinem das Wintersemester 2006/2007 betreffenden Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 NB 303/07 u.a. - (bekräftigt durch Beschluss v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u. a. - und v. 27.2.2009 - 2 NB 154/08 u. a. -) festgestellt, dass dieser Argumentation entgegenzuhalten ist, sie stehe zum einen aus rechtlicher Sicht nicht mit der geltenden Systematik der KapVO in Einklang und das Ausbildungsfach Pathologie weise zum anderen auch in tatsächlicher Hinsicht ein Lehrvollzugsdefizit nicht auf.
Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Senats seit dem das Wintersemester 2007/2008 betreffenden Beschluss vom 27. Februar 2009 - 2 NB 154/08 u. a. - insoweit von einer fehlerfreien Abwägung auszugehen ist (vgl. hierzu zuletzt Senat, Beschl. v. 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u. a. -).
- OVG Bremen, 16.03.2010 - 2 B 428/09
Bestimmungen der Gruppengröße für Vorlesungen durch Bezugnahme auf die normativ …
Das Gebot der vollständigen Kapazitätsausschöpfung verpflichtet nicht dazu, der Festsetzung des Curricularnormwerts diejenige Gruppengröße zugrunde zu legen, die stets zur höchsten Kapazität, aber der schlechtesten Ausbildung führt (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - [...]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 26.02.2007 - 3 N 187/06 - [...]).§ 13 Abs. 3 KapVO ist demnach mit höherrangigem Recht vereinbar (ebenso erkennen das Nds. OVG, Beschl. vom 27.02.2009 - 2 NB 154/08 - [...] Rz. 60 und das VG Sigmaringen, Beschl. vom 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07 - [...] - gemäß § 13 Abs. 3 KapVO durch die Wissenschaftsministerien festgelegte Curricularnormwerte an).
- VG Osnabrück, 27.10.2010 - 1 C 7/10
Deputatsreduzierung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrangebot; Lehrauftrag; …
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 60/15
Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität; …
- VG Osnabrück, 26.10.2012 - 1 C 10/12
Deputatsreduzierung; fiktives Lehrangebot; Hochschulpakt 2020; Schwundausgleich; …
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 7 CE 10.10075
Zahnmedizin Regensburg (Wintersemester 2009/2010); Lehrtätigkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 13 C 10/09
- OVG Niedersachsen, 10.12.2010 - 2 NB 199/10
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2010
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2010 - 19 A 3316/08
Verfahrensfehler bei der Durchführung eines Losverfahrens aufgrund einer Vergabe …
- OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14
Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …
- VG Osnabrück, 02.11.2011 - 1 C 15/11
Anteilquote; beurlaubte Studierende; Beurlaubung; Deputatsreduzierung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09
Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren; …
- VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09
Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010, …
- OVG Niedersachsen, 28.03.2018 - 2 NB 860/17
Außeruniversitär; Kapazität; Lenglern; Physikum; Studienplatz
- OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13
Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …
- OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14
Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur …
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 2 NB 103/13
Kürzung des für die Kapazitätsberechnung maßgeblichen Curriculareigenanteils im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 18/09
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)
- OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …
- OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10
Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin; …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2017 - 2 LB 152/16
Patientenbezogener Ausbildungsengpass; Ausbildungskapazität; …
- OVG Niedersachsen, 15.11.2012 - 2 NB 198/12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im Sommersemester 2012 an der …
- OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09
Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum …
- OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester …
- OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10
Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2009 - 13 B 1186/09
Einbeziehung von Privatpatienten bei der Ermittlung einer patientenbezogenen …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 606/10
Kapazitätsverordnung; Kapazitätsberechnung; Studiengebühren; Curricularnormwert; …
- OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12
Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im …
- VG Düsseldorf, 15.01.2019 - 15 Nc 89/18
- OVG Niedersachsen, 20.12.2016 - 2 NB 120/16
Kapazität; Kohortenprinzip; Studienplatz
- OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 289/15
Kapazität; Mitternachtszählung; Nichtigkeit; Physikum; Privatpatient; Schwund; …
- OVG Niedersachsen, 31.08.2018 - 2 NB 867/17
Aufnahmekapazität; Belegungsliste; tagesbelegte Betten; Curricularanteil; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2017 - 6 B 10541/17
Anrechnung von Mehrzulassungen im Rahmen der Kapazitätsberechnung eines …
- VG Düsseldorf, 06.12.2016 - 15 Nc 40/16
Zulassung zum Studium im Studiengang Zahnmedizin außerhalb der festgesetzten …
- OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 2 NB 303/15
Anschlussbeschwerde; Belegungsliste; CAq; Cardiovascular Science; …
- OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11
Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin …
- OVG Niedersachsen, 09.12.2011 - 2 NB 135/11
Vorläufige Zulassung eines Bewerbers auf einen Teilstudienplatz zum Studium der …
- VG Düsseldorf, 19.01.2021 - 15 Nc 74/20
Zulassung; Studium; patientenbezogen; Kapazität; Lehrkrankenhäuser
- VG Düsseldorf, 16.01.2020 - 15 Nc 140/19
- OVG Niedersachsen, 15.05.2019 - 2 NB 363/18
Belegungsliste; CNW; Curricularanteil; Curricularnormwert; Deputatsreduzierung; …
- OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13
Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d. …
- OVG Niedersachsen, 22.01.2019 - 2 NB 1695/17
Aufnahmekapazität; Beobachtungsobliegenheit; Curricularanteil; …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1267/10
Vorläufige Zulassung zum Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit …
- VG Hamburg, 15.11.2010 - 19 ZE 1736/10
- VG Köln, 15.08.2023 - 6 Nc 97/22
- VG Düsseldorf, 04.07.2019 - 15 Nc 3/19
Humanmedizin außerkapazitär Zulassung Lehrkrankenhaus
- VG Schleswig, 18.11.2016 - 9 C 60/16
Zulassung zum Studium der Psychologie
- OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 326/11
Zulassung zum Bachelorstudiengang "Psychologie" zum ersten Fachsemester im …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 NB 135/11
Vorläufige Zulassung zu einem Teilstudienplatz zum Studium der Humanmedizin im 4. …
- OVG Niedersachsen, 22.12.2010 - 2 NB 209/10
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Sommersemester 2010
- VG Halle, 27.01.2015 - 3 B 75/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Vergabe von Studienplätzen im Studiengang …
- VG Berlin, 28.03.2012 - 30 L 1417.11
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin in …
- VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10
Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität; …
- VGH Bayern, 22.03.2010 - 7 CE 10.10076
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Aufteilung des Curricularnormwerts …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2009 - 1 M 38/09
Lehrverpflichtung im Fach Humanmedizin an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
- VG Schleswig, 17.11.2016 - 7 C 49/16
Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 6. Fachsemester
- VG Berlin, 16.07.2012 - 30 L 22.12
Zulassung zum Studium bei der Erprobung neuer Studiengänge ; Zulassung zum …
- OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 NB 765/18
Betreuungsrelation; Humanmedizin; Lehreinheit Klinik; Lehreinheit Vorklinik; …
- VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 4536/19
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten klinischen Semester; …
- VG Berlin, 24.08.2012 - 30 L 332.12
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Auswahlverfahren der …
- VG Berlin, 27.02.2012 - 30 L 1664.11
Zulassung zu einem höheren Semester eines Modellstudiengangs
- OVG Niedersachsen, 22.01.2019 - 2 NB 1664/17
Höheres Fachsemester; Humanmedizin; Kohortenprinzip; Teilstudienplatz; …
- VG Berlin, 22.03.2012 - 30 L 825.11
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Studienplatz in Humanmedizin (Modellstudiengang …
- VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10
Psychologie/Bachelor
- VG Berlin, 31.05.2010 - 30 L 2175.09
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester
- VGH Bayern, 22.03.2010 - 7 CE 10.10089
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Aufteilung des Curricularnormwerts …
- VG Sigmaringen, 14.12.2012 - NC 6 K 2126/12
Zulassung zum ersten klinischen Fachsemester
- VG Berlin, 21.07.2011 - 30 L 327.11
Zulassung in höheres Fachsemester nach Einführung des Modellstudiengangs
- VG Berlin, 24.01.2011 - 30 L 878.10
Zulassungsbeschränkungen zum Hochschulstudium; Einführung eines Modellstudiengang …
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