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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36017
VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326 (https://dejure.org/2024,36017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2024 - 2 NE 24.326 (https://dejure.org/2024,36017)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2024 - 2 NE 24.326 (https://dejure.org/2024,36017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1, Abs. 6; BauGB § 1a Abs. 2, § 2 Abs. 3, § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 3, § 215 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 1 Abs. 5
    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit eines Bebauungsplans

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Bei Planbetroffenen außerhalb des eigentlichen Plangebiets liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur dann vor, wenn ein Antragsteller negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 - juris Rn.12; BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310) geklärt, dass der vollständige Ausschluss einer Nutzungsart durch Gegenausnahmen für bestimmte Arten von Anlagen der betreffenden Nutzungsart wieder ein Stück zurückgenommen werden kann.
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (stRspr vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2020 - 2 NE 20.620; BVerwG, U.v. 18.11.2002 - 9 CN 1.02 - juris Rn. 53 = BVerwGE 117, 209).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit müssen überschritten sein (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 23).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten in der Hauptsache - dringend geboten ist (…vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 - juris Rn. 4; B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Bei Planbetroffenen außerhalb des eigentlichen Plangebiets liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur dann vor, wenn ein Antragsteller negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 - juris Rn.12; BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten in der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 - juris Rn. 4;… B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Erforderlich sind städtebauliche Gründe, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben müssen und die den Ausschluss rechtfertigen; der Ausschluss muss durch hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinwohlbelange in nachvollziehbarer Weise gerechtfertigt sein (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.1993 - 4 NB 13.93 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 2.79
    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Bei Planbetroffenen außerhalb des eigentlichen Plangebiets liegt eine die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens begründende Rechtsverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nur dann vor, wenn ein Antragsteller negativ, d. h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird oder in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden musste (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 - juris Rn.12; BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78, 4 N 2.79, 4 N 3.79, 4 N 4.79 - BVerwGE 59, 87).
  • VGH Bayern, 04.09.2025 - 2 N 24.325

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2024 - 2 NE 24.326
    Der Bebauungsplan Nr. 8 "Gewerbegebiet am Vogelherd" der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung des Gerichts über den Normenkontrollantrag des Antragstellers im Verfahren 2 N 24.325 außer Vollzug gesetzt.
  • VGH Bayern, 25.06.2025 - 2 NE 25.584

    Erfolgloser Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan, der erlassen …

    Nur dann, wenn eine Rechtsverletzung offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausscheidet, kann die Klagebefugnis verneint werden (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 - BVerwGE 140, 41;… BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 2 N 23.915 und 2 N 23.953 - juris Rn. 13; B.v. 13.9.2024 - 2 NE 24.326 - juris Rn. 11;… B.v. 30.6.2022 - 2 NE 22.1132 - juris Rn. 12 zur Antragsbefugnis eines Normenkontroll(eil) antrags).
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