Rechtsprechung
| LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 BGB, § 252 BGB, § 490 Abs 2 S 1 BGB, § 490 Abs 2 S 3 BGB, § 500 Abs 2 BGB
Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig zurückgezahlten Immobiliar-Verbraucherkredit - Europäischer Gerichtshof
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Vorlagebeschluss zum EuGH zur Auslegung des Art. 25 der Richtlinie 2014/17/EU im Zusammenhang mit der Vorfälligkeitsentschädigung bei einem vorzeitig zurückgezahlten Immobiliar-Verbraucherkredit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2023, 385
- WM 2022, 1732
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03
Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index
Auszug aus LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen des § 490 Abs. 2 BGB kommen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schadensersatzrechtliche Grundsätze zur Anwendung, so dass auch der entgangene Gewinn zu ersetzen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03 -, NJW 2005, 751, Rn. 18).Rn. 71 a) Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03 -, juris Rn. 188) kann eine Bank den Schaden, der ihr durch die Nichtabnahme oder durch die vorzeitige Ablösung des Immobiliar-Verbraucherkredits entsteht, sowohl nach der sog. Aktiv-Aktiv-Methode berechnen, als auch - wie im vorliegenden Streitfall vertraglich vorgesehen und auch bei der Berechnung angewandt - nach der sog. Aktiv-Passiv-Methode.
Die Wiederanlage in sicheren Kapitalmarkttiteln muss dabei nicht tatsächlich erfolgen, die Rechenwerte können der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank entnommen werden (BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03-, juris Rn. 18, BGHZ 161, 196, NJW 2005, 751 Rn. 18).
- OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20
Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21
Ebenso sieht das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20 - ECLI:DE:OLGHE:2021:0813.24U270.20.00, juris, Rn. 10) die dem Kreditgeber entgangenen Zinsen auch nach Umsetzung der RL 2014/17/EU als erstattungsfähig an.Das OLG Frankfurt (Urteil vom 13.08.2021 - 24 U 270/20 - ECLI:DE:OLGHE:2021:0813.24U270.20.00, juris Rn. 10) beruft sich darauf, dass die Berechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode vom Gesetzgeber bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausdrücklich für zulässig erachtet und auch vom BGH gebilligt worden sei.
- OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21
Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21
Rn. 55 Das Oberlandesgericht Stuttgart nimmt an, dass der Schaden des Kreditgebers gem. § 502 Abs. 1 BGB weiterhin nach §§ 249 ff. BGB zu ermitteln ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2022 - Az. 9 U 168/21 - ECLI:DE:OLGSTUT:2022:0223.9U168, juris, Rn. 70).Rn. 73 Das OLG Stuttgart nimmt an, dass die Berechnung des Schadens des Kreditgebers gem. § 502 Abs. 1 BGB auch nach Umsetzung der RL 2014/17/EU in deutsches Recht nach der vom Bundesgerichtshof gebilligten Aktiv-Passiv-Methode berechnet werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2022 - Az. 9 U 168/21 - ECLI:DE:OLGSTUT:2022:0223.9U168, juris, Rn. 60).
- BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Ravensburg, 08.08.2022 - 2 O 316/21
Rn. 46 In einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1997 hat der Bundesgerichtshof allerdings anerkannt, dass der Darlehensgeber bei einem berechtigten Interesse des Darlehensnehmers an der vorzeitigen Vertragsbeendigung verpflichtet ist, der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens gegen Zahlung einer nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen zu berechnenden Vorfälligkeitsentschädigung zuzustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96 -, BGHZ 136, 161, NJW 1997, 2875, Rn. 27).
- OLG Saarbrücken, 26.01.2023 - 4 U 134/21
Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Die von dem Kläger angeregte Vorlage an den EuGH bzw. eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das Vorlageverfahren des LG Ravensburg (EuGH-Vorlage vom 8. August 2022 - 2 O 316/21 -, juris) ist damit nicht angezeigt. - OLG Celle, 16.08.2023 - 3 U 8/23
Hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode für eine …
Die von dem Kläger angeregte Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union bzw. eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das Vorlageverfahren des LG Ravensburg (EuGH-Vorlage vom 8. August 2022 - 2 O 316/21 -, juris) ist damit nicht angezeigt (vgl. Herresthal, WuB 2023, 5, 10; Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 26. Januar 2023 - 4 U 134/21 - , Rn. 49, juris).
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Rechtsprechung
| LG Paderborn, 28.01.2022 - 2 O 316/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 28.01.2022 - 2 O 316/21
- OLG Hamm, 27.05.2022 - 7 U 26/22
- OLG Hamm, 15.07.2022 - 7 U 26/22
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