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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7894
LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,7894)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29.01.2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,7894)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,7894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der nachträglichen gleichmäßigen Aufteilung des Gesamtverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchsjahre bei unterbliebener Ablesung und Abrechnung i.R.e. Versorgungsvertrags

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 U 28/08

    Nachberechnung von Stromlieferungen aufgrund von Schätzungen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20
    Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter diese Bestimmung (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 45-50; s. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).

    Für den Verjährungsbeginn von Nachzahlungsforderungen von Versorgungsunternehmen ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Versorger die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, das heißt der Zeitpunkt, in dem die Forderung, etwa nach § 27 Abs. 1 AVBWasserV, fällig wird (Anschluss OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 55 und BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).

    Fälle der unterbliebenen Abrechnung - so wie hier - fallen nicht unter diese Bestimmung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2009 - I - 3 U 28/08, 3 U 28/08, Rn. 45 - 50, unter Hinweis u. a. auf BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 248/03; OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - 19 U 98/06).

  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 248/03

    Geltung der Ausschlussfrist für die Rückforderung von Zuvielzahlungen eines …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20
    Fälle der unterbliebenen Abrechnung fallen nicht unter diese Bestimmung (Anschluss an OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 45-50; s. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).

    Für den Verjährungsbeginn von Nachzahlungsforderungen von Versorgungsunternehmen ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Versorger die Fälligkeit durch Vorlage einer Abrechnung hätte herbeiführen können, sondern der Zeitpunkt, zu welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, das heißt der Zeitpunkt, in dem die Forderung, etwa nach § 27 Abs. 1 AVBWasserV, fällig wird (Anschluss OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. Januar 2009 - I-3 U 28/08, Rn. 55 und BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - VIII ZR 248/03).

    Fälle der unterbliebenen Abrechnung - so wie hier - fallen nicht unter diese Bestimmung (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.01.2009 - I - 3 U 28/08, 3 U 28/08, Rn. 45 - 50, unter Hinweis u. a. auf BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 248/03; OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - 19 U 98/06).

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte; …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20
    Die nachträgliche, gleichmäßige Aufteilung des Gesamtverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchsjahre bei unterbliebener Ablesung und Abrechnung, ist - jedenfalls bei unverändert geblieben Preisen - zulässig (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - VIII ZR 242/85, Rn. 2, abgedruckt u.a. in NJW-RR 1987, 237 ff.).

    Die nachträgliche, gleichmäßige Aufteilung des Gesamtverbrauchs auf die einzelnen Verbrauchsjahre bei unterbliebener Ablesung und Abrechnung, hat der Bundesgerichtshof nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 22.10.1986 - VIII ZR 242/85, Rn. 2, abgedruckt u. a. in NJW-RR 1987, 237 ff.).

  • OLG Hamm, 12.01.2007 - 19 U 98/06

    Keine kurze Verjährung nach § 21 Abs. 2 AVBEltV bei nachträglicher …

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 29.01.2021 - 2 O 446/20
    Fälle der unterbliebenen Abrechnung - so wie hier - fallen nicht unter diese Bestimmung (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21.01.2009 - I - 3 U 28/08, 3 U 28/08, Rn. 45 - 50, unter Hinweis u. a. auf BGH, Urteil vom 16.06.2004 - VIII ZR 248/03; OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - 19 U 98/06).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.01.2023 - 2 O 446/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4961
LG Karlsruhe, 24.01.2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,4961)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,4961)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,4961)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 24.08.2023 - 19 U 28/23

    Unterlassung der Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten an Dritte; …

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 unter Aufhebung der Kostenentscheidung in Ziff 1 und Ziff. 3 abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    b) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 - und das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 - im Rubrum ungeschwärzt, soweit Name und Anschrift des Beklagten betroffen sind, ohne Zustimmung des Beklagten an Dritte zu versenden oder Dritten zugänglich zu machen;.

    2 festgestellt, dass der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten alle materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der Aussage gemäß Ziff. 1a gegenüber dem Beklagten oder Dritten sowie durch die Weiterleitung der beiden im Rubrum hinsichtlich Name und Anschrift des Beklagten ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 in der Vergangenheit bereits entstanden sind und zukünftig noch entstehen.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 (Az: 2 O 446/20) abzuändern und, soweit es zum Nachteil des Beklagten ergangen ist, die Klage insgesamt abzuweisen.

    1.c. das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 - und das Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 - im Rubrum ungeschwärzt an Dritte zu verbreiten oder verbreiten zu lassen;.

    Die erhobenen Unterlassungsanträge sind zwar auf einen formell neuen Streitstoff gestützt in Gestalt von E-Mails des Klägers an den Beklagten und an Frau W.-B. vom 23. Dezember 2022 (Anlage BK 6) sowie an verschiedene Dritte unter Beifügung der Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 (Anlagen BK 8, BK 9, BK 10), die in den Rechtsstreit erster Instanz weder wirksam eingeführt waren noch für die Entscheidung über die Klage von Bedeutung sind.

    Der Beklagte hat gem. § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG gegen den Kläger auch den Anspruch es zu unterlassen, die im Rubrum hinsichtlich seines Namens und seiner Anschrift ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 an Dritte zu versenden oder ihnen sonst zugänglich zu machen.

    Der Beklagte hat gem. § 823 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Feststellung, dass der Kläger verpflichtet ist, ihm sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die ihm infolge der Äußerung "psychiatrisch durchgeknallter rechtskräftig verurteilter Auftragskiller" und der Weiterleitung der im Rubrum hinsichtlich seines Namens und seiner Anschrift ungeschwärzten Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2023 - 2 O 446/20 und des Amtsgerichts Pforzheim vom 25. März 2020 - 13 C 160/19 entstanden sind und noch entstehen werden.

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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 24.08.2023 - 2 O 446/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44580
LG Karlsruhe, 24.08.2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,44580)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,44580)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2023 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2023,44580)
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Verfahrensgang

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   LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20   

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https://dejure.org/2021,96750
LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,96750)
LG Fulda, Entscheidung vom 10.06.2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,96750)
LG Fulda, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 2 O 446/20 (https://dejure.org/2021,96750)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges: …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    der Behauptung, dass diverse Abschaltvorrichtung zur Prüfstandserkennung und im Realbetrieb vorhanden seien, gilt Folgendes: Insoweit ist es in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass bei deliktischen Ansprüchen die Behauptung eines Umschaltmodus für andere Motoren als den VW-Motor EA 189 als unbeachtlich anzusehen ist, wenn der Vortrag ohne tatsächliche Anhaltspunkte nicht ausreichend substantiiert bzw. ins Blaue hinein oder aufs Geratewohl erfolgt ist, weil z.B. ein Rückruf für das jeweilige Fahrzeug durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht angeordnet worden ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 55; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 28 f.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 27; OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 28.09.2018, Az. I-22 U 95/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.).

    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden, das mit Schädigungsvorsatz begangen wurde (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 81 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff., OLG Köln…, Beschluß vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.; OLG Koblenz, DAR 2019, 98, 99 f.).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 6 U 119/18

    Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen (hier Mercedes): Haftung des Herstellers unter …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    der Behauptung, dass diverse Abschaltvorrichtung zur Prüfstandserkennung und im Realbetrieb vorhanden seien, gilt Folgendes: Insoweit ist es in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass bei deliktischen Ansprüchen die Behauptung eines Umschaltmodus für andere Motoren als den VW-Motor EA 189 als unbeachtlich anzusehen ist, wenn der Vortrag ohne tatsächliche Anhaltspunkte nicht ausreichend substantiiert bzw. ins Blaue hinein oder aufs Geratewohl erfolgt ist, weil z.B. ein Rückruf für das jeweilige Fahrzeug durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht angeordnet worden ist (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 55; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 28 f.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 27; OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 28.09.2018, Az. I-22 U 95/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.).

    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden, das mit Schädigungsvorsatz begangen wurde (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 81 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff., OLG Köln…, Beschluß vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.; OLG Koblenz, DAR 2019, 98, 99 f.).

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    der Behauptung, dass diverse Abschaltvorrichtung zur Prüfstandserkennung und im Realbetrieb vorhanden seien, gilt Folgendes: Insoweit ist es in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass bei deliktischen Ansprüchen die Behauptung eines Umschaltmodus für andere Motoren als den VW-Motor EA 189 als unbeachtlich anzusehen ist, wenn der Vortrag ohne tatsächliche Anhaltspunkte nicht ausreichend substantiiert bzw. ins Blaue hinein oder aufs Geratewohl erfolgt ist, weil z.B. ein Rückruf für das jeweilige Fahrzeug durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht angeordnet worden ist (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 55; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 28 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 27; OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 28.09.2018, Az. I-22 U 95/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.).

    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden, das mit Schädigungsvorsatz begangen wurde (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 81 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff., OLG Köln…, Beschluß vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.; OLG Koblenz, DAR 2019, 98, 99 f.).

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Erforderlich seien über den bloßen Einbau eines solchen Thermofensters hinausgehende weitere Umstände, um eine Haftung nach § 826 BGB bejahen zu können (BGH, Beschluß vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19, zitiert nach juris, Rdnr. 13 ff.;… Beschluß vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20, zitiert nach juris, Rdnr. 25 ff.).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Erforderlich seien über den bloßen Einbau eines solchen Thermofensters hinausgehende weitere Umstände, um eine Haftung nach § 826 BGB bejahen zu können (BGH…, Beschluß vom 19.01.2021, Az. VI ZR 433/19, zitiert nach juris, Rdnr. 13 ff.; Beschluß vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20, zitiert nach juris, Rdnr. 25 ff.).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Wie der BGH, dem die Kammer folgt, in seinem Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20, entschieden hat, komme bei einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ein Anspruch nach § 823 II BGB iVm §§ 6, 27 EG-FGV nicht in Betracht, weil die genannten europäischen Vorschriften nicht den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell nicht den Schutz des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts eines einzelnen Käufers bezwecken (…BGH, aaO., zitiert nach juris, Rdnr. 10 ff.).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Für Sachmängel im kaufrechtlichen Bereich hat der BGH dies zwar als zu streng bezeichnet und dem nur zugestimmt, wenn ohne greifbare Anhaltspunkte eine Abschaltvorrichtung behauptet wird (BGH, Beschluß vom 28.01.2020, Az. VIII ZR 57/19, zitiert nach juris, Rdnr. 7 ff.).
  • OLG Dresden, 16.07.2019 - 9 U 567/19

    Dieselmotor mit Thermofenster

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden, das mit Schädigungsvorsatz begangen wurde (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 81 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff., OLG Köln…, Beschluß vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.; OLG Koblenz, DAR 2019, 98, 99 f.).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden, das mit Schädigungsvorsatz begangen wurde (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 81 ff.; OLG Dresden…, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff., OLG Köln, Beschluß vom 04.07.2019, Az. 3 U 148/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 32 ff.; OLG Koblenz, DAR 2019, 98, 99 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 22 U 95/18

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen …

    Auszug aus LG Fulda, 10.06.2021 - 2 O 446/20
    der Behauptung, dass diverse Abschaltvorrichtung zur Prüfstandserkennung und im Realbetrieb vorhanden seien, gilt Folgendes: Insoweit ist es in der obergerichtlichen Rspr. anerkannt, dass bei deliktischen Ansprüchen die Behauptung eines Umschaltmodus für andere Motoren als den VW-Motor EA 189 als unbeachtlich anzusehen ist, wenn der Vortrag ohne tatsächliche Anhaltspunkte nicht ausreichend substantiiert bzw. ins Blaue hinein oder aufs Geratewohl erfolgt ist, weil z.B. ein Rückruf für das jeweilige Fahrzeug durch das Kraftfahrt-Bundesamt nicht angeordnet worden ist (OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.07.2019, Az. 10 U 134/19, zitiert nach juris, Rdnr. 55; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.11.2019, Az. 6 U 119/18 , zitiert nach juris, Rdnr. 28 f.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, zitiert nach juris, Rdnr. 27; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2018, Az. I-22 U 95/18, zitiert nach juris, Rdnr. 6 ff.).
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