Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage bei Streitigkeiten über Wohngeld; Voraussetzungen für die Annahme eines Verwaltungsaktes
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.05.2004 - 15 A 115/03
- OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R
Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Unter diesen Umständen kann die Frage offen bleiben, ob die Beklagte berechtigt gewesen wäre, eine Aufrechnung i.S.v. § 51 SGB I in Form eines Verwaltungsaktes vorzunehmen, obwohl mit der Aufrechnung - auch im öffentlichen Recht - das Erlöschen eines Anspruchs gemäß § 389 BGB bewirkt werden soll (vgl. zum Rechtscharakter der Aufrechnung ausführlich BSG, Urt. v. 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R -, FEVS 55, 145; BayVGH, Beschl. v. 13.01.1997 - 12 CE 96.504 -, FEVS 47, 353;… BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, E 66, 218). - BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82
Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Unter diesen Umständen kann die Frage offen bleiben, ob die Beklagte berechtigt gewesen wäre, eine Aufrechnung i.S.v. § 51 SGB I in Form eines Verwaltungsaktes vorzunehmen, obwohl mit der Aufrechnung - auch im öffentlichen Recht - das Erlöschen eines Anspruchs gemäß § 389 BGB bewirkt werden soll (…vgl. zum Rechtscharakter der Aufrechnung ausführlich BSG, Urt. v. 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R -, FEVS 55, 145; BayVGH, Beschl. v. 13.01.1997 - 12 CE 96.504 -, FEVS 47, 353; BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, E 66, 218). - BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88
Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Zwar reicht für die Annahme, dass ein Verwaltungsakt vorliegt, aus, dass der äußeren Erscheinungsform nach eine hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen worden ist, das Verwaltungshandeln seinem Inhalt nach also die Merkmale des § 31 SGB X erfüllt und erkennbar den Willen der Behörde ausdrückt, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts einen Einzelfall verbindlich zu regeln (vgl. BSG, Urt. v. 12.07.1990 - 4 RA 47/88 -, BSGE 67, 143), doch sind diese Voraussetzungen hier - wie ausgeführt - im Hinblick auf die Auszahlungsmodalitäten nicht erfüllt. - VGH Bayern, 13.01.1997 - 12 CE 96.504
Rücknahme von Sozialhilfebescheiden wegen unvollständiger Angaben (Überzahlung); …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2004 - 2 O 65/04
Unter diesen Umständen kann die Frage offen bleiben, ob die Beklagte berechtigt gewesen wäre, eine Aufrechnung i.S.v. § 51 SGB I in Form eines Verwaltungsaktes vorzunehmen, obwohl mit der Aufrechnung - auch im öffentlichen Recht - das Erlöschen eines Anspruchs gemäß § 389 BGB bewirkt werden soll (…vgl. zum Rechtscharakter der Aufrechnung ausführlich BSG, Urt. v. 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R -, FEVS 55, 145; BayVGH, Beschl. v. 13.01.1997 - 12 CE 96.504 -, FEVS 47, 353;… BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 -, E 66, 218).
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Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 11.05.2005 - 2 O 65/04 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.05.2005 - 2 O 65/04
- OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 1 U 136/05
- BGH - II ZR 135/08 (anhängig)
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