Rechtsprechung
| LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls; Umstände für eine Haftungsverteilung zwischen den an einem Verkehrsunfall Beteiligten; Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall; Voraussetzung für das Eingreifen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 21.3.2007)
Verkehrsrecht - Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Rn. 40 Die Gewährung von Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittenes Leid und der Genugtuung (BGHZ 18, 149).Bei Verkehrsdelikten tritt die Genugtuungsfunktion hinter der Ausgleichsfunktion zurück (BGHZ 18, 149).
Auf Seiten des Schädigers ist vorrangig der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149; 128, 117; NJW 1993, 1531; 1995, 1438).
- OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Der Vermutungstatbestand muss von demjenigen dargelegt und zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden, der sich auf ihn beruft (OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).Rn. 28 Bei einem Auffahrunfall setzt der Vermutungstatbestand neben dem Auffahren auch voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (KG DAR 2005, 157; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).
Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).
- OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03
Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
In diesem Fall tritt die Vermutungsfolge ein und es obliegt dem Gegner, den Anscheinsbeweis dadurch zu erschüttern, dass er im konkreten Fall die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen, untypischen Verlaufs darlegt und beweist (BGH NZV 1989, 105, 106; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173).Rn. 28 Bei einem Auffahrunfall setzt der Vermutungstatbestand neben dem Auffahren auch voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (KG DAR 2005, 157; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).
- OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder ist zu dicht aufgefahren (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVO, Rn. 17 f.; KG MDR 01, 808; OLG Köln r+s 2005, 127).Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).
- KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00
Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder ist zu dicht aufgefahren (…Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVO, Rn. 17 f.; KG MDR 01, 808; OLG Köln r+s 2005, 127).Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).
- KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02
Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Dieser Betrag entspricht den in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträgen und fügt sich in das Gesamtsystem der Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes ein, wobei bei der Heranziehung älterer Entscheidungen die inzwischen eingetretene Geldentwertung berücksichtigt ist (KG NZV 2004, 473; OLG Hamm ZfS 2002, 117, NZV 2001, 83; AG Wiesbaden, Urteil vom 21.3. 1997, 91 C 3245/96;… Palandt/Brudermüller, 66. Aufl. 2007, § 1376 Rn. 30). - OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 107/95
Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Halswirbelsäulenverletzung nach einem …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Dieser Betrag entspricht den in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträgen und fügt sich in das Gesamtsystem der Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes ein, wobei bei der Heranziehung älterer Entscheidungen die inzwischen eingetretene Geldentwertung berücksichtigt ist (KG NZV 2004, 473; OLG Hamm ZfS 2002, 117, NZV 2001, 83; AG Wiesbaden, Urteil vom 21.3. 1997, 91 C 3245/96;… Palandt/Brudermüller, 66. Aufl. 2007, § 1376 Rn. 30). - OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 27/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier unter …
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Jedoch muss der verletzte Haushaltsführende darlegen und im Rahmen der Beweiserleichterungen des § 287 ZPO beweisen, welche Tätigkeiten er ohne den Unfall im Hauhalt ausgeübt hätte und welche er infolge der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Unfalls nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang ausüben kann (BGH NJW 1974, 1651, 1652; OLG Düsseldorf NJW 2003, 87; OLG Koblenz NZV 2004, 33, 34;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl. 2006, S. 52, Rn. 186)). - BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80
Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Rn. 35 Der Geschädigte darf sich dabei grundsätzlich ein Fahrzeug des gleichen Typs mieten, das bei dem Unfall beschädigt wurde (BGH NJW 1982, 1518, 1519). - BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Auf Seiten des Schädigers ist vorrangig der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149; 128, 117; NJW 1993, 1531; 1995, 1438). - BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts
- BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
- BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84
Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
- OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99
Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden …
- KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel
- BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95
Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod
- OLG Köln, 31.05.1991 - 20 U 293/90
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn und hoher …
- OLG Frankfurt, 24.07.1995 - 14 U 127/94
Verkehrsunfall; Haftungsquoten; Hälftige Schadensteilung; Autobahn; Benutzung der …
- OLG Köln, 11.01.1990 - 12 U 162/89
Grenzen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall
- LG Koblenz, 13.08.2008 - 6 T 99/08
Höhe des Schmerzensgeldes nach vorsätzlicher Körperverletzung
Bemessungsgrundlage sind auf Seiten des Verletzten insbesondere das Maß der Lebensbeeinträchtigung, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung, Heftigkeit der Schmerzen und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung ( BGHZ 18, 149; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 215; LG Köln v. 13.02.2007, 2 O 65/06 ).
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Rechtsprechung
| LG Gera, 08.09.2009 - 2 O 65/06 |
Verfahrensgang
- LG Gera, 08.09.2009 - 2 O 65/06
- OLG Jena, 02.06.2010 - 8 U 830/09
- BGH, 24.07.2012 - II ZR 117/10
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Rechtsprechung
| LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde auf Vornahme geeigneter Maßnahmen gegen Wassereintritt aufgrund erhöhten Grundwasserspiegels durch die Renaturierung des Soestbachs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2006 - III ZR 303/05
Rechtsnatur des Schuldverhältnisses zwischen der Gemeinde als Betreiberin einer …
Auszug aus LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Zwar besteht hiernach grundsätzlich eine Verpflichtung der Gemeinde zum Ersatz von Schäden die durch den Betrieb der Abwasserkanalisation verursacht werden (vgl. BGH, NJW 2007, 1061). - BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
Auszug aus LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums kann grundsätzlich jeder Miteigentümer gegenüber Dritten geltend machen, auch ohne vom Miteigentümer dazu ermächtigt worden zu sein (BGH, NJW 1993, 727, 728). - BGH, 22.12.1976 - III ZR 62/74
Eingriff in ein Recht zur Verfügung über Grundwasser
Auszug aus LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Vorbehaltlich wasserrechtlicher Beschränkungen existiert insoweit allenfalls eine Befugnis des Grundstückseigentümers, über das auf seinem Grundstück vorgefundene Grundwasser zu verfügen (BGH, NJW 1977, 1770). - OLG Hamm, 04.12.2001 - 9 U 102/01
Schadensersatzpflicht eines Eigentümers durch Verletzung der …
Auszug aus LG Arnsberg, 30.08.2007 - 2 O 65/06
Die Gewässerunterhaltungspflicht von Gemeinden nach § 90 LWG NRW i. V. m. § 28 WHG bezieht sich aber lediglich auf die Sicherstellung der Entwässerungsfähigkeit sowie dem störungsfreien Ablauf des Wassers und endet da, wo die Verantwortlichkeit des Eigentümers beginnt (vgl. OLG Hamm, VersR 2003, 1001 f.).
- VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 2939/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger des Schantelbachs in Leiwen
Rn. 68 Es kann insoweit dahinstehen, ob das eintretende Wasser ein "Sickerwasser" oder ein "drückendes Wasser" ist, da sich unabhängig davon durch den Feuchtigkeitseintritt ein Baugrundrisiko verwirklicht hat, welches in die Risikosphäre der Kläger fällt (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 30. August 2007 - 2 O 65/06 -, BeckRS 2013, 4452). - VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 3337/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger eines Baches
Rn. 49 Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem eindringenden Wasser um "Sickerwasser" oder "drückendes Wasser" handelt, hat sich durch den Feuchtigkeitseintritt ein Baugrundrisiko verwirklicht hat, welches in die Risikosphäre des Klägers fällt (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 30. August 2007 - 2 O 65/06 -, BeckRS 2013, 4452). - VG Trier, 04.12.2019 - 9 K 3336/19
Kein Folgenbeseitigungsanspruch für Anlieger eines Baches
Rn. 47 Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem eindringenden Wasser um "Sickerwasser" oder "drückendes Wasser" handelt, hat sich durch den Feuchtigkeitseintritt ein Baugrundrisiko verwirklicht hat, welches in die Risikosphäre der Klägerin fällt (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 30. August 2007 - 2 O 65/06 -, BeckRS 2013, 4452).
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Rechtsprechung
| LG Aurich, 05.04.2012 - 2 O 65/06 (122) |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 05.04.2012 - 2 O 65/06 (122)
- OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 13 A 333/05
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Die Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 ZPO dürfen nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. -, DVBl. 1990, 926, 927). - BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, Beschl. v. 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976; Beschl. v. 14.10.2003 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334 m.w.N.). - BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Prozesskostenhilfe: verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung in der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Zwar darf Prozesskostenhilfe dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschl. v. 07.05.1997 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 02.04.2004 2 O 32/04 -).
- BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Beweiswürdigung im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, Beschl. v. 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976; Beschl. v. 14.10.2003 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334 m.w.N.). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Grundsätzlich entspricht es nicht dem Sinn des Verfahrens zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, dass der zu beurteilende Sachverhalt - insbesondere durch Beweisaufnahmen - im Einzelnen aufgeklärt und schwierige Rechtsfragen beantwortet werden; beides ist in der Regel dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten (BVerfG, Beschl. v. 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1936). - BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01
Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Stets muss sich aus dem fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers, z.B. aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, der Schluss auf den Wegfall des Rechtsschutzinteresses, also auf ein Desinteresse des jeweiligen Klägers an der weiteren Verfolgung seines Begehrens ableiten lassen (BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 8 B 2.01 -, NVwZ 2001, 918 m.w.N.). - LG Waldshut-Tiengen, 13.05.2005 - 2 O 32/04
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2006 - 2 O 65/06
Zwar darf Prozesskostenhilfe dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschl. v. 07.05.1997 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, 2745 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 02.04.2004 2 O 32/04 -).
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