Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschwerdewert; PKH: Verjährung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwaltes
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 146 Abs 3 VwGO; § 121 BRAGebO; § 128 Abs 4 S 1 BRAGebO; § 196 Abs 1 Nr 15 BGB; § 242 BGB
Anwalt; Beschwerdewert; PKH; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; unzulässige Rechtsausübung; Vergütungsanspruch; Verjährung; Verjährungseinrede - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 146 Abs. 3; BRAGO § 121; BRAGO § 128 Abs. 4 S. 1; BTB § 196 Abs. 1 Nr. 15; BGB § 242
D (A), Verfahrensrecht, Beschwerdeausschluss, Streitwert, Prozesskostenhilfe, Prozessbevollmächtigte, Vergütungsanspruch, Verjährung, Staatskasse, Verjährungseinrede, Unzulässige Rechtsausübung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.09.2001 - 11 A 3350/93
- OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87
Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01
Denn der Zweck der Verjährungsregelung gebietet es, strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von einer Unterbrechung der Verjährung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, die Geltendmachung der Einrede der Verjährung sei nicht zu erwarten (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.1988 - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245, 2247;… Palandt, a.a.O.).Die von dem Beschwerdeführer gerügte bloße Untätigkeit der Verwaltungsgerichte begründet ebenso wie etwa bloßes Schweigen keinen Vertrauenstatbestand und rechtfertigt nicht das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.1988, a.a.O.;… Palandt, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 01.02.1988 - 2 WF 230/87
Prozeßkostenhilfe-Anwalt; Zweijährige Verjährung; Vergütungsansprüche gegen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 2 OA 3485/01
Der Senat ist ebenso wie die ganz überwiegende Meinung der Auffassung, dass der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die Staatskasse (§§ 121 ff. BRAGO) nach § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB i. V. m. §§ 198, 201 BGB in zwei Jahren verjährt und dass sich die Staatskasse gegenüber dem beigeordneten Rechtsanwalt gemäß § 222 BGB auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen kann (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl. 2001, § 16 BRAGO Rn. 22 und § 121 BRAGO Rn. 29;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, BRAGO, 13. Aufl. 1997, § 16 Rn. 22 und § 121 Rn. 8 m. w. Nachw. zum Meinungsstand; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.1988 - 2 WF 230/87 -, FamRZ 1988, 1184).Die Geltendmachung der Einrede der Verjährung ist allerdings unbeachtlich, wenn sie gegen das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung verstößt (…vgl. Hartmann, a.a.O., § 121 BRAGO Rn. 29;… Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a.a.O., § 16 Rn. 28;… Palandt, BGB, 60. Aufl. 2001, Überbl v § 194 Rn.¨10; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.2.1988, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; …
Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (…Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).
- VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Anmeldepflicht; Anspruch; Anzeigepflicht; Einrede; Rundfunkgebühr; …
Hieraus folgt ebenso, dass es geboten ist, bei Fragen der Durchbrechung der Verjährung strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem tatsächlich groben Verstoß gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Anspruchsdurchsetzung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seines Anspruchs zu erzielen sein (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245).Bloßes Ausweichen, Ablenken oder Schweigen rechtfertigt daher das Unwerturteil einer unzulässigen Rechtsausübung nicht (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2001, - 2 OA 3485/01 -, juris; BGH, Urteil vom 21. Januar 1988, - IX ZR 65/87 -, NJW 1988, 2245); der Schuldner muss die Verjährung zumindest durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung mitverursacht haben (…Heinrichs, in: Palandt, BGB, 64. Auflage, München 2005, vor § 194 Rn. 21).
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