Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 S. 1 StPO, Belehrungspflicht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Unrechtmäßigkeit der Diensthandlung, Nichtbeachtung der wesentlichen Förmlichkeiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB §§ 113 Abs. 1, Abs. 3, 114 Abs. 1, Abs. 4; StPO §§ 137 Abs. 1 S. 1, 163b Abs. 1
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Identitätsfeststellung gemäß § 163b StPO, Belehrungspflichten, Recht auf Beistand eines Verteidigers
- strafrechtsiegen.de
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Identitätsfeststellung gemäß § 163b StPO ; Belehrungspflichten; Recht auf Beistand eines Verteidigers
- rechtsportal.de
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Identitätsfeststellung gemäß § 163b StPO ; Belehrungspflichten; Recht auf Beistand eines Verteidigers
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Eingeschränkter Zugriff auf den Verteidigerkontakt bei Identitätsfeststellung?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Belehrungspflicht bei der Identitätsfeststellung
Verfahrensgang
- AG Witten, 24.09.2024 - 9 Ds 16/24
- OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Diese Belehrungspflicht stellt eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Dienstwiderhandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder deren Zweck durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 -, jew. zit. n. juris).Rn. 10 1. Vorliegend lässt sich den Feststellungen zwar wohl bereits hinreichend deutlich entnehmen, dass die beabsichtigte Identitätsfeststellung zumindest vornehmlich der Aufklärung etwaiger Straftaten im Zusammenhang mit der zuvor gemeldeten körperlichen Auseinandersetzung diente, so dass sich die maßgebliche Ermächtigungsgrundlage hierzu aus § 163b Abs. 1 StPO und nicht etwa aus polizei- und ordnungsrechtlichen Regelungen zur Gefahrenabwehr ergibt (vgl. zum Erfordernis diesbezüglich differenzierender Feststellungen vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 - m.w.N., juris).
Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder der Zweck der Maßnahme durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011, a.a.O., jew. zit. n. juris;… Bosch in: MK StGB, 4. Aufl. (2021), § 113 Rn. 41; Dallmeyer in: BeckOK StGB, 64. Ed. (Stand: 01.02.2025), § 113 Rn. 17; Eser in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. (2019), § 113 Rn. 26; Rosenau in: LK StGB, 13. Aufl. (2021), § 113 StGB, Rn. 45).
- KG, 08.07.2019 - 121 Ss 86/19
Strafbarkeit wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte: Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Diese Belehrungspflicht stellt eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Dienstwiderhandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder deren Zweck durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 -, jew. zit. n. juris).Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder der Zweck der Maßnahme durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle…, Beschluss vom 08.07.2011, a.a.O., jew. zit. n. juris;… Bosch in: MK StGB, 4. Aufl. (2021), § 113 Rn. 41; Dallmeyer in: BeckOK StGB, 64. Ed. (Stand: 01.02.2025), § 113 Rn. 17; Eser in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. (2019), § 113 Rn. 26; Rosenau in: LK StGB, 13. Aufl. (2021), § 113 StGB, Rn. 45).
- OLG Hamm, 10.05.2012 - 3 RVs 33/12
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsmäßigkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Diese Belehrungspflicht stellt eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Dienstwiderhandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder deren Zweck durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2011 - 31 Ss 28/11 -, jew. zit. n. juris).Diese Belehrungspflicht stellt nach einhelliger Auffassung eine wesentliche Förmlichkeit dar, deren Nichtbeachtung die Diensthandlung nach § 113 Abs. 3 S. 1 StGB unrechtmäßig macht, sofern nicht der Anlass der Identifizierungsmaßnahme offensichtlich ist oder der Zweck der Maßnahme durch die Eröffnung des Tatverdachts gefährdet wird (vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2019 - (3) 121 Ss 86/19 (49/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2012 - III-3 RVs 33/12 - OLG Celle…, Beschluss vom 08.07.2011, a.a.O., jew. zit. n. juris;… Bosch in: MK StGB, 4. Aufl. (2021), § 113 Rn. 41; Dallmeyer in: BeckOK StGB, 64. Ed. (Stand: 01.02.2025), § 113 Rn. 17; Eser in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl. (2019), § 113 Rn. 26; Rosenau in: LK StGB, 13. Aufl. (2021), § 113 StGB, Rn. 45).
- BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20
Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Rn. 18 Sofern sich das Amtsgericht hingegen von einer solchen Körperverletzung überzeugen sollte, wäre es an einem entsprechenden Schuldspruch - selbst eine lediglich versuchte Körperverletzung könnte zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2020 - 5 StR 157/20 - m.w.N., juris;… a.A. Dallmeyer in: BeckOK StGB, a.a.O., § 114 Rn. 10) - auch nicht unter dem Aspekt des Verbots der Schlechterstellung gehindert, das sich nach dem eindeutigen Wortlaut des § 358 Abs. 2 S. 1 StPO allein auf Art und Höhe der Rechtsfolgen bezieht. - BGH, 28.11.2023 - 6 StR 249/23
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Hierbei hängt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit hoheitlichen Handelns in einem strafrechtlichen Sinne vom Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten sowie davon ab, dass die vorgeschriebenen wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten sind und der Hoheitsträger sein - ihm gegebenenfalls eingeräumtes - Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.11.2023 - 6 StR 249/23 -, Rn. 5 m.w.N., juris). - OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2025 - 2 ORs 5/25
Eine solche dynamische Konstellation auf offener Straße, in welcher zur unmittelbaren Durchsetzung der aktuellen polizeilichen Maßnahme sowie aus Gründen der Eigensicherung (…vgl. hierzu Dallmeyer in: BeckOK StGB, 64. Ed. (Stand 01.02.2025), § 113 Rn. 17) ein etwaiges Telefonat mit einem Rechtsanwalt verhindert werden soll, dürfte auch nicht mit dem Unterbinden oder Überwachen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe StraFo 1997, 13, 15) solcher Telefonate während der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen gleichzusetzen sein, gegen das zum Teil kritisch insbesondere angeführt wird, dass dieses Telefonieren in der Regel gar nicht die Durchsuchung selbst behindere und die Polizei bei Zweifeln am Adressaten des Anrufs die Anwahl als milderes Mittel selbst übernehmen könne (vgl. Birnstiel/Janka/Schubert, DB 2014, 467, 472; Hoffmann/Riveiro, ZWH 2016, 275, 277; Kretschmer, StRR 2013, 164; Michalke NJW 2008, 1490, 1492; Rengier, NStZ 1981, 372, 375;… Erb in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 164 Rn. 9;… Kämpfer/Travers in: MüKoStPO, a.a.O., § 137 Rn. 16).
- OLG Hamm, 30.12.2025 - 2 ORs 61/25
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Eingriffsgrundlage und wesentliche …
Hierbei hängt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit hoheitlichen Handelns in einem strafrechtlichen Sinne vom Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des handelnden Beamten sowie davon ab, dass die vorgeschriebenen wesentlichen Förmlichkeiten eingehalten sind und der Hoheitsträger sein - ihm gegebenenfalls eingeräumtes - Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 28.11.2023 - 6 StR 249/23 -, Rn. 5 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 18.02.2025 - III-2 ORs 5/25 -, Rn. 7, jew. zit. n. juris).
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