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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35256
OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04 (https://dejure.org/2005,35256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.02.2005 - 2 Q 53/04 (https://dejure.org/2005,35256)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 2 Q 53/04 (https://dejure.org/2005,35256)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 10.11.2004 - 10 K 100/03
    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 10. November 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 10 K 100/03 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 1 Der bei - wie hier - fehlender Zulassung der Berufung durch das Erstgericht statthafte und auch sonst zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.11.2004 - 10 K 100/03 - bleibt in der Sache erfolglos.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    Der Kläger verweist insoweit auf die neuere, durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 29.4.2004 - C-482/01 und C-493/01, DVBl. 2004, 876, Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri) veranlasste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den gesteigerten Anforderungen an eine Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 -, NVwZ 2005, 220 - 224) wonach diese nach § 12 AufenthG/EWG i.V.m. §§ 45, 46 AuslG nur auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden durften, wohingegen der § 47 AuslG (sog. Ist- bzw. Regel-Ausweisung) als Rechtsgrundlage für die Ausweisung dieses Personenkreises ausschied.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 30.8.2004 - 1 Q 50/04 -, vom 27.10.2004 - 1 Q 69/04 - und vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 - siehe dazu nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) Der Kläger macht darin geltend, ungeachtet der Verwirklichung des besonderen, an sich zwingenden Ausweisungstatbestands des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG habe das Verwaltungsgericht dem in seinem Fall "ein deutliches Übergewicht zukommenden" Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "nicht ausreichend Bedeutung beigemessen" beziehungsweise die Interessen seiner Ehefrau "keinesfalls ausreichend berücksichtigt".
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    Der Kläger verweist insoweit auf die neuere, durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 29.4.2004 - C-482/01 und C-493/01, DVBl. 2004, 876, Rechtssachen Orfanopoulos und Oliveri) veranlasste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den gesteigerten Anforderungen an eine Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 -, NVwZ 2005, 220 - 224) wonach diese nach § 12 AufenthG/EWG i.V.m. §§ 45, 46 AuslG nur auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden durften, wohingegen der § 47 AuslG (sog. Ist- bzw. Regel-Ausweisung) als Rechtsgrundlage für die Ausweisung dieses Personenkreises ausschied.
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    Rn. 6 Nach der vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 24.6.2004 - 2 W 24/04 - und vom 30.6.2004 - 2 W 23/04 -, jeweils im Anschluss an BVerwG, Urteil vom Urteil vom 25.10.1977 - 1 C 31.74 -, BVerwGE 55, 8 ff.) ist der deutsche Ehegatte eines ausgewiesenen Ausländers in einem von ihm gegen die Ausweisungsverfügung geführten Anfechtungsprozess nicht notwendig beizuladen (§ 65 Abs. 2 VwGO).
  • OVG Saarland, 25.01.2005 - 1 Q 51/04

    Verwirkung der Einschreitungsbefugnisse der Baubehörde?

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 30.8.2004 - 1 Q 50/04 -, vom 27.10.2004 - 1 Q 69/04 - und vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 - siehe dazu nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) Der Kläger macht darin geltend, ungeachtet der Verwirklichung des besonderen, an sich zwingenden Ausweisungstatbestands des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG habe das Verwaltungsgericht dem in seinem Fall "ein deutliches Übergewicht zukommenden" Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "nicht ausreichend Bedeutung beigemessen" beziehungsweise die Interessen seiner Ehefrau "keinesfalls ausreichend berücksichtigt".
  • OVG Saarland, 30.08.2004 - 1 Q 50/04
    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2005 - 2 Q 53/04
    (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, zuletzt etwa Beschlüsse vom 30.8.2004 - 1 Q 50/04 -, vom 27.10.2004 - 1 Q 69/04 - und vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 - siehe dazu nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) Der Kläger macht darin geltend, ungeachtet der Verwirklichung des besonderen, an sich zwingenden Ausweisungstatbestands des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG habe das Verwaltungsgericht dem in seinem Fall "ein deutliches Übergewicht zukommenden" Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK "nicht ausreichend Bedeutung beigemessen" beziehungsweise die Interessen seiner Ehefrau "keinesfalls ausreichend berücksichtigt".
  • VGH Bayern, 28.03.2023 - 19 CE 23.456

    Keine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung des Vaters einer Vierjährigen

    Diese sind nicht gehindert, ihre eigenen Rechte selbstständig zu verfolgen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2008 - 1 B 8.08 - juris Rn. 5;… NdsOVG, B.v. 19.2.2018 - 13 OB 22/18 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.; OVG Saarland, B.v. 22.2.2005 - 2 Q 53/04 - juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 24.01.2011 - 2 A 82/10

    Ermessensausweisung eines Straftäters; eheliche Lebensgemeinschaft; Beiladung des …

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.2.2005 - 2 Q 53/04 -, SKZ 2005, 298, Leitsatz Nr. 49) Zum anderen dient das Berufungszulassungsverfahren (§ 124a Abs. 4 und 5 VwGO) ausschließlich der Klärung der Frage, ob ein im Einzelfall geltend gemachter Zulassungsgrund im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO vorliegt und deswegen der Rechtsmittelzug zu eröffnen ist oder nicht, und kann daher den wesentlichen Zweck einer Beiladung, eine einheitliche Sachentscheidung gegenüber allen an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligten Personen zu ermöglichen, nicht erfüllen.
  • VG Stade, 16.01.2013 - 2 A 1038/11

    Kosovo, Roma, Minderheit, ethnische Minderheit, RAE-Minderheit, Recht auf …

    Diese Rechtswirkungen sind aber nicht so beschaffen, dass über den Aufenthalt von Eheleuten bzw. Familienangehörigen nur einheitlich entschieden werden könnte (…BVerwG, Urt. v. 27.04.1982 - 9 C 239/80-, juris Rn. 16, 17;… BVerwG, Urt. v. 27.08.1996- 1 C 8/94-.juris Rn. 24; OVG Saarland, Beschl. v. 22.02.2005 - 2 Q 53/04 juris; jeweils m. w. Nachw.).
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