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Rechtsprechung
   BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3509
BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92 (https://dejure.org/1993,3509)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 RU 36/92 (https://dejure.org/1993,3509)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 36/92 (https://dejure.org/1993,3509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 165
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Im Gegensatz zu dem vom Bundessozialgericht (BSG) am 31. Oktober 1978 (BSGE 47, 137) entschiedenen Fall habe sich der Kläger zum Unfallzeitpunkt nicht in einer Ausbildung befunden, die bereits auf eine Tätigkeit mit Beamtenstatus gezielt habe.

    Diese Regelung berücksichtigt, daß der Beamte, der trotz eines Unfalls dienstfähig bleibt, durch den Unfall im allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen erleidet, da ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts das ihm zustehende Gehalt in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen ist (BSGE 47, 137, 141).

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der vom Beklagten angeführten Entscheidung des Senats vom 31. Oktober 1978 (BSGE 47, 137 = SozR 2200 § 573 Nr. 9), dem ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde lag.

    Es wird vielmehr für die Frage, ob bei einem späteren Beamten, der bereits während der Ausbildung einen Unfall erlitten hat, § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) neben § 573 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) anzuwenden ist, mit Rücksicht auf die Entscheidung des Senats vom 31. Oktober 1978 (aaO) danach unterschieden, ob der Verletzte sich im Unfallzeitpunkt bereits in einer Ausbildung zum Beamten befand oder nicht.

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89

    Berechnung und Auszahlung einer Verletztenrente - Berücksichtigung …

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Diese Vorschrift gilt ihrem Wortlaut nach nur für aktive Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 - HV-Info 1990, 1215; BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 - HVGBG RdSchr 148/80; Gitter in SGB/RVO Gesamtkomm, § 576 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 2 Buchst c; Lauterbach/Watermann;… Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 576 Anm 2).

    Bei der analogen Anwendung einer Sonder- bzw Ausnahmevorschrift wie die des § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) ist in besonderem Maße auf die Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und die Einhaltung allgemeiner Grundsätze zu achten (BSG Urteil vom 27. März 1990 aaO mwN).

    § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (BSG Urteil vom 27. März 1990 aaO mwN;… Gitter aaO § 576 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 2 Buchst b, 11, 13).

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 47/77
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Diese Vorschrift gilt ihrem Wortlaut nach nur für aktive Beamte und ihnen gleichgestellte Personen (BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 - HV-Info 1990, 1215; BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 - HVGBG RdSchr 148/80; Gitter in SGB/RVO Gesamtkomm, § 576 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 2 Buchst c; Lauterbach/Watermann;… Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 576 Anm 2).

    Der Senat hat darüberhinaus bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1979 (aaO) ausgeführt, gewährleistet ist die Unfallfürsorge nur, wenn Sicherheit besteht, daß sie bei Eintritt des Unfalls auch tatsächlich gewährt wird (…s Brackmann aaO, S 478 fI mwN).

    In § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) kommt der Wille des Gesetzgebers zum Ausdruck, Beamte hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Entschädigung für einen während der Dienstzeit erlittenen Unfall grundsätzlich gleichzubehandeln, gleichgültig ob es sich hierbei um einen Dienst- oder einen als Arbeitsunfall geltenden Unfall handelt (BSG Urteil vom 18. Dezember 1979 aaO mwN).

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2 mwN).

    Der Begriff der Ausbildung in § 573 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) wird wesentlich durch das angestrebte Berufsziel bestimmt (s BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2).

  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKnU 4/85

    Berufskrankheit - Krankheitsbeginn - Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Damit ist § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) grundsätzlich nicht auf den Beamten anzuwenden, der bereits vor seiner Beamtentätigkeit einen Arbeitsunfall erlitten hat (s BSG Urteil vom 6. August 1986 - 5a RKnU 4/85 - Breith 1987, 107; BSG Urteil vom 4. Februar 1987 - 5a RKnU 5/85 - HV-Info 1987, 1026 für Beamte, die zwar vor Beginn ihrer Beamtentätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hatten, bei denen die gesundheitlichen Folgen aber erst während der Beamtentätigkeit auftraten;… s ferner Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 440, S 40/41;… Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 576 RdNr 2).
  • BSG, 04.02.1987 - 5a RKnU 5/85
    Auszug aus BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92
    Damit ist § 576 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) grundsätzlich nicht auf den Beamten anzuwenden, der bereits vor seiner Beamtentätigkeit einen Arbeitsunfall erlitten hat (s BSG Urteil vom 6. August 1986 - 5a RKnU 4/85 - Breith 1987, 107; BSG Urteil vom 4. Februar 1987 - 5a RKnU 5/85 - HV-Info 1987, 1026 für Beamte, die zwar vor Beginn ihrer Beamtentätigkeit eine Berufskrankheit erlitten hatten, bei denen die gesundheitlichen Folgen aber erst während der Beamtentätigkeit auftraten;… s ferner Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 440, S 40/41;… Bereiter-Hahn/Schicke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 4. Aufl, § 576 RdNr 2).
  • LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11

    Unfallverletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten im Gegensatz zu …

    § 61 Abs. 1 SGB VII führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990 Az.: 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 13.10.1993, Az.: 2 RU 36/92).

    Die Regelung dient dazu, den Anschluss an das Beamten- und Soldatenversorgungsgesetz herzustellen und berücksichtigt, dass der Beamte, der trotz eines Unfalls dienstfähig bleibt, durch den Unfall im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen erleidet, da ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts die ihm zustehende Besoldung in der bisherigen Höhe weiter zu zahlen ist (vgl. zur Vorgängervorschrift § 576 RVO: BSG, Urteil vom 13.10.1993, 2 RU 36/92).

  • LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus …

    Dies hat es damit begründet, dass Sinn und Zweck der Norm gerade die Verhinderung von Doppelleistungen ist, die aber nur dann entstehen können, wenn der Betroffene gleichzeitig auch einen Anspruch gegen das Land auf Unfallfürsorge hat (grundlegend BSGE 73, 165, Urteil vom 13. Oktober 1993, 2 RU 36/92).
  • LG Potsdam, 10.04.2026 - 52 O 40/23

    Alkoholfreie Spirituosenalternativen - Kein Gin ohne Promille

    Es ist allerdings bei der analogen Anwendung einer Sonder- bzw. Ausnahmevorschrift in besonderem Maße auf die Berücksichtigung des Gesetzeszwecks und die Einhaltung allgemeiner Grundsätze zu achten (BSG, Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 36/92 -, Rn. 19;… Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 -, Rn. 18, juris).
  • SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 5034/14

    Gekürzte Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall im Freistellungsjahr

    Die Rechtsgedanken, die die Ungleichbehandlung von Beschäftigten und Beamten durch die §§ 82 Abs. 4 und 61 Abs. 1 SGB VII nach Art. 3 Grundgesetz (GG) rechtfertigen, sind nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung folgende (vgl. u. a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 36/92 -, SozR 3-2200 § 576 Nr. 1, BSGE 73, 165 - 170; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 -, juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 -, juris): - Ein Beamter, der außerdienstlich einen Unfall erleidet, soll nicht besser gestellt werden als ein Beamter, der einen Dienstunfall erleidet.
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