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Rechtsprechung
   BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6452
BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92 (https://dejure.org/1993,6452)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92 (https://dejure.org/1993,6452)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 RU 8/92 (https://dejure.org/1993,6452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes - Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage - Berechtigtes Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Dazu hat vor allem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgestellt, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage, die sich auf ein zukünftiges Handeln bezieht, ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich ist (BVerwGE 40, 323, 326; 54, 211, 216; 71, 183, 188 ff; 82, 76;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl, § 42 RdNr 162 mwN; Dreier, NVwZ 1988, 1073, insbes 1075 ff; Ule, VerwArch 1974, 291, insbes 303 ff).

    Ein solches qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis setzt voraus, daß im vorliegenden Fall die Klägerin schon jetzt ein gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse darlegt (BVerwGE 40, 323, 326).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Dazu hat vor allem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgestellt, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage, die sich auf ein zukünftiges Handeln bezieht, ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich ist (BVerwGE 40, 323, 326; 54, 211, 216; 71, 183, 188 ff; 82, 76;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl, § 42 RdNr 162 mwN; Dreier, NVwZ 1988, 1073, insbes 1075 ff; Ule, VerwArch 1974, 291, insbes 303 ff).

    Ein solches Abwarten der Ereignisse wäre ggf nicht hinnehmbar, wenn sonst die Gefahr bestünde, daß vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden, oder wenn ein für die Klägerin nicht wiedergutzumachender Schaden entstünde (so insbes BVerwGE 71, 183, 189;… Redeker/von Oertzen aaO § 42 RdNr 162).

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Die Statthaftigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage im Sozialgerichtsprozeß als Unterfall der echten Leistungsklage gem § 54 Abs. 5 SGG wird vom BSG und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BSGE 43, 134, 139; 45, 109, 113; BSG Urteil vom 15. Februar 1979 - 7/12 RAr 43/77 - Breithaupt 1980, 233, 234; LSG Bremen, SozSich 1987, 223).

    Der Senat hält es deshalb nicht nur für zumutbar sondern sogar für tunlich, die Klägerin auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes in dem Klageverfahren zu verweisen, in dem sie eine konkrete Wiederholungsgefahr zu erkennen vermag (vgl BSGE 43, 134, 139).

  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen - …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Jedenfalls für das hilfsweise Feststellungsbegehren folge das Rechtsschutzbedürfnis aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1978 (BSGE 47, 118).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall auch grundsätzlich von der Entscheidung des BSG vom 25. Oktober 1978 (BSGE 47, 118, 119;… hierzu auch Krasney/Udsching aaO IV RdNr 65), auf die sich die Klägerin zur Begründung der Zulässigkeit ihres Hilfsantrages beruft.

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Dazu hat vor allem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgestellt, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage, die sich auf ein zukünftiges Handeln bezieht, ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich ist (BVerwGE 40, 323, 326; 54, 211, 216; 71, 183, 188 ff; 82, 76;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl, § 42 RdNr 162 mwN; Dreier, NVwZ 1988, 1073, insbes 1075 ff; Ule, VerwArch 1974, 291, insbes 303 ff).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Nicht ausreichend ist, daß der Kläger lediglich seine Rechtsauffassung bestätigt sehen möchte (so BVerwGE 61, 164, 166;… Brackmann aaO;… Meyer-Ladewig aaO).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Dazu hat vor allem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) herausgestellt, daß für eine vorbeugende Unterlassungsklage, die sich auf ein zukünftiges Handeln bezieht, ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis erforderlich ist (BVerwGE 40, 323, 326; 54, 211, 216; 71, 183, 188 ff; 82, 76;… Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl, § 42 RdNr 162 mwN; Dreier, NVwZ 1988, 1073, insbes 1075 ff; Ule, VerwArch 1974, 291, insbes 303 ff).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß das Handeln der Beklagten rechtswidrig gewesen ist, kann sich wiederum aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ergeben (BSGE 42, 212, 217;… BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse - …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, daß das Handeln der Beklagten rechtswidrig gewesen ist, kann sich wiederum aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ergeben (BSGE 42, 212, 217; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76

    Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 8/92
    Die Statthaftigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage im Sozialgerichtsprozeß als Unterfall der echten Leistungsklage gem § 54 Abs. 5 SGG wird vom BSG und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung anerkannt (BSGE 43, 134, 139; 45, 109, 113; BSG Urteil vom 15. Februar 1979 - 7/12 RAr 43/77 - Breithaupt 1980, 233, 234; LSG Bremen, SozSich 1987, 223).
  • BSG, 15.02.1979 - 12 RAr 43/77

    Zusage einer Förderung - Sperrzeit - Schriftlichkeit

  • LSG Bremen, 14.02.1986 - L 4 BR 36/85

    Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Verwaltungsakt; Belastend; …

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenversicherung - Satzungsbefugnis der Krankenkassen - Ermächtigung zur …

    Die Klägerin, die sich in einem Gleichordnungsverhältnis mit der Beklagten befindet, macht den Unterlassungsanspruch zu Recht mit der allgemeinen Leistungsklage in Gestalt der Unterlassungsklage geltend (§ 54 Abs. 5 SGG;… zur Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage vgl BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 17; zum - hier auch erfüllten - qualifizierten Rechtsschutzinteresse als Voraussetzung für eine vorbeugende Unterlassungsklage vgl BSGE 118, 301, RdNr 9 ff mwN;… BSG SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9 mwN; BSG Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - juris RdNr 15 mwN = USK 95139; BSG Urteil vom 28.1.1993 - 2 RU 8/92 - juris RdNr 17 mwN = USK 93117;… BSG SozR 2200 § 368n Nr. 34 S 112 mwN). Die Klägerin begehrt, Handlungen zu unterlassen, die auf die Aufnahme weiterer Versicherter der Beklagten in die von der Klägerin benannten Wahltarife abzielen.
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 216/02 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Der Zulässigkeit der Klage dürfte dann auch das Urteil des 2. Senats des BSG vom 28. Januar 1993 (2 RU 8/92, USK 93 117) nicht zwingend entgegenstehen.
  • LSG Bayern, 27.07.2018 - L 4 KR 428/16

    Unterlassungsklage einer ambulanten Pflegeeinrichtung gegen Krankenkassen

    Die Statthaftigkeit solcher (vorbeugender) Unterlassungsklagen als Unterfall der echten Leistungsklage wird vom BSG und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1993, 2 RU 8/92).

    Als maßgebliches Kriterium für das Bestehen eines Rechtsschutzinteresses und damit für die Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes gilt, dass ein erneutes als widerrechtlich beurteiltes Vorgehen der Behörde ernstlich zu befürchten ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1993, 2 RU 8/92).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - L 10 P 137/11

    Veröffentlichung der Pflege-TÜV-Ergebnisse zulässig

    Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der echten Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG (vgl BSG-Urteile vom 28.01.1993, 2 RU 8/92, Juris Rn 17; vom 05.02.1985, 6 RKa 40/83, Juris Rn 10 und vom 24.07.2003, B 3 P 4/02 R, Juris Rn 15), so dass an sich keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen sind (vgl BSG, Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95, Juris Rn 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 17 U 106/02

    Anspruch auf Verletztenrente; Begriff der Berufskrankheiten; Vorliegen einer …

    Erscheint im Hinblick darauf, dass dieser Anspruch - auch in Form eines auf §§ 67 d, 84 Abs. 2 SGB X gestützten Löschungsbegehrens - in der Folgezeit vor dem SG gegen die Beklagte nicht mehr geltend gemacht worden ist und ein Rechtschutzbedürfnis für die erst mehr als fünf Jahre später insoweit erhobene Klage deshalb zweifelhaft sein kann, so geht der Senat hier zugunsten der Klägerin unter Berücksichtigung der vom BSG im Revisions-Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92 - (= USK 93, 117) genannten Erwägungen davon aus, dass hier ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, weil die Ausführungen von Dr. Q in Zukunft noch einmal - z. B. im Rahmen eines weiteren Feststellungsverfahrens nach 551 Abs. 2 RVO bzw. wegen einer anderen Listenkrankheit - Bedeutung erlangen könnten.
  • BSG, 17.09.2019 - B 3 KR 67/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorbeugende Unterlassungsklage - Anspruch auf …

    Denn für die - hier im Streit stehende - vorbeugende Unterlassungsklage ist das Vorliegen der von Amts wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzung des qualifizierten Rechtsschutzinteresses einschließlich einer Wiederholungsgefahr erforderlich (…BSG SozR 2200 § 368n Nr. 34 S 112 mwN;… vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, Vor § 51 RdNr 15, § 54 RdNr 42a). Als maßgebliches Kriterium für das Bestehen eines qualifizierten Rechtsschutzinteresses muss ein erneutes, als widerrechtlich beurteiltes Vorgehen der Gegenseite ernstlich zu befürchten sein (…vgl nur BSGE 118, 301 = SozR 4-4200 § 52 Nr. 1, RdNr 11 mwN). Das Fehlen dieses besonderen Rechtsschutzinteresses führt zur Unzulässigkeit der vorbeugenden Unterlassungsklage (vgl BSG Urteil vom 28.1.1993 - 2 RU 8/92 - juris RdNr 16 f)..
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 17 U 15/02

    Anspruch auf Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; …

    Rn. 43 Ob im Rahmen einer Feststellungsklage nach § 202 SGG in Verbindung mit § 256 Abs. 2 ZPO durch Zwischenurteil (vgl. dazu jetzt § 130 Abs. 2 SGG) über die Verwertbarkeit des beratungsärztlichen Gutachtens von Dr. T3 hätte entschieden werden können (vgl. zu einer solchen möglichen Fallkonstellation BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92 - = USK 93117) kann hier dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 19 B 88/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gehört (BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 17/95 - SozSich 1997, 239 und BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92, jeweils mit weiteren Nachweisen) ein sogenanntes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 10 KR 38/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgabe von saisonalem Grippeimpfstoff durch …

    Es ist kein Anordnungsgrund, d.h. kein auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse vorhanden (vgl. BSG, 28.01.1993, 2 RU 8/92, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 8 R 728/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorbeugende Unterlassungsklage - qualifiziertes …

    Ein unzumutbarer Nachteil sowie eine ernstliche Befürchtung eines erneuten widerrechtlichen Vorgehens der Beklagten, welche die Wiederholungsgefahr begründen könnten, sind daher nicht feststellbar (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.10.2021 - L 4 KR 645/21 -, juris Rdnr. 24 sowie BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92 -, juris, Rdnr. 18).
  • LSG Bayern, 09.11.2021 - L 7 AS 499/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die …

  • LSG Bayern, 13.08.2012 - L 11 AS 473/12

    Datenschutz, Mitwirkungspflicht, einstweiliger Rechtsschutz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - L 19 AS 1047/13
  • LSG Bayern, 10.10.2007 - L 2 P 61/04

    Voraussetzungen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (WP) bei einer Trägerin …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2005 - L 19 B 90/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - L 20 B 117/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Hannover, 26.02.2014 - S 53 AY 29/13

    Rechtmäßigkeit der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz …

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