Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91 |
Abwasserbeitrag für Spänecontainer
§ 10 KAG, § 43 VwGO, kein Feststellungsinteresse für Klärung einer zukünftigen Beitragspflicht für eine zu erbauende Anlage zum Zwecke der Planungssicherheit des Bauherrn
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende Feststellungsklage gegenüber einem noch nicht ergangenen Abgabenbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.02.1991 - 5 K 890/90
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
- BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 63.93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 362
- VBlBW 1993, 467
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81
Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Zu fordern ist deshalb ein entsprechend qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (BVerwG, Urteil vom 3.6.1983, NVwZ 1984, 168, 169 m.w.N.).Selbst wenn man mit Blick auf § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO berücksichtigt, daß der Kläger zu einer Art Leistung im voraus verpflichtet sein könnte, wäre dies wegen der durch die Verwaltungsgerichtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeit (vgl. §§ 40, 42 VwGO) lediglich eine "vorläufige" Zahlungsverpflichtung, die vom Gesetz angelegt ist und daher die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes nicht tragen kann (BVerwG, Urteil vom 3.6.1983, aaO).
- BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85
Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Zulässig ist eine vorbeugende Feststellungsklage aber nur dann, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23.5.1986, NVwZ 1986, 1011; Urteil vom 7.5.1987, BVerwGE 77, 207, 212; ferner Dreier, NVwZ 1988, 1073 ff. m.w.N.).Rn. 18 Wie in der Rechtsprechung zudem geklärt ist, ist es namentlich nicht Aufgabe des vorbeugenden Rechtsschutzes und damit der Gerichte, Bürgern das mit ihren Planungen verbundene Risiko abzunehmen (BVerwG, Urteil vom 23.5.1986, aaO).
- BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71
Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Rn. 17 Mit dem Erlaß eines solchen Verwaltungsakts wäre auch nicht zugleich die Schaffung vollendeter Tatsachen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8.9.1972, BVerwGE 40, 323, 327) verbunden.
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72
Friedhofszwang für Feuerbestattungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
So geht es dem Kläger um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne der genannten Bestimmung, weil die Anwendung einer Rechtsnorm -- hier der §§ 2, 10 KAG in Verb. mit der Abwassersatzung der Beklagten vom 3.7.1989 -- auf einen bestimmten überschaubaren Sachverhalt -- hier die Errichtung eines konkreten Bauwerks, dessen Umfang sich nach den vom Kläger vorgelegten Bauantragsunterlagen bestimmt -- streitig ist (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 26.6.1974, BVerwGE 45, 224, 226 m.w.N.;… ferner Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 43 Rdnr. 18 m.N.). - BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Zulässig ist eine vorbeugende Feststellungsklage aber nur dann, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23.5.1986, NVwZ 1986, 1011; Urteil vom 7.5.1987, BVerwGE 77, 207, 212; ferner Dreier, NVwZ 1988, 1073 ff. m.w.N.). - BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Auch für den Erlaß wegen Unbilligkeit im Einzelfall (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG in Verb. mit § 163 Abs. 1 S. 1 AO) ist vorbeugender Rechtsschutz nicht eröffnet, da ein dahingehender Anspruch im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. auch § 43 Abs. 2 VwGO und BVerwG, Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2682; Urteil vom 21.0.1983, BVerwGE 68, 121). - BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81
Jahr
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Auch für den Erlaß wegen Unbilligkeit im Einzelfall (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c KAG in Verb. mit § 163 Abs. 1 S. 1 AO) ist vorbeugender Rechtsschutz nicht eröffnet, da ein dahingehender Anspruch im Wege der Verpflichtungsklage geltend zu machen ist (vgl. auch § 43 Abs. 2 VwGO und BVerwG, Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2682; Urteil vom 21.0.1983, BVerwGE 68, 121).
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16
Ersatzschule ohne Religionsunterricht
Im Grundsatz ist nachträglicher Rechtsschutz daher angemessen und ausreichend, wobei es insbesondere nicht Aufgabe des vorbeugenden Rechtsschutzes und damit der Gerichte ist, Bürgern das mit ihren Planungen verbundene Risiko abzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 8 C 5.85 -, NVwZ 1986, 1011, 1012; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, VBlBW 1993, 362).Wie bereits dargelegt, ist es nicht Aufgabe des vorbeugenden Rechtsschutzes und damit der Gerichte, Bürgern das mit ihren Planungen verbundene Risiko abzunehmen (BVerwG…, Urteil vom 23.05.1986, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2023 - 2 S 2452/22
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Wendet sich ein (potentiell) Beitragspflichtiger gegen einen noch nicht erlassenen Abgabenbescheid im Wege einer negativen Feststellungsklage - wie hier -, begehrt er im Kern vorbeugenden Rechtsschutz (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 - juris Rn. 15; Bayerischer VGH, Urteil vom 19.05.1981 - 6 B 80 A.331 - juris Leitsatz).Rn. 20 Wie die vorbeugende Unterlassungsklage ist auch die vorbeugende Feststellungsklage zulässig, wenn der Betroffene nicht in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 85.88 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 - juris Rn. 15).
Rn. 21 Für das hier zu beurteilende Erschließungsbeitragsrecht kann für den Regelfall vielmehr davon ausgegangen werden, dass es einem Beitragspflichtigen zuzumuten ist, den Erlass eines Erschließungsbeitragsbescheids abzuwarten, bevor er Rechtsschutz in Anspruch nimmt (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 19.05.1981 - 6 B 80 A.331 - juris Leitsatz; ebenso für das Anschlussbeitragsrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 - juris Rn. 16 ff.).
Selbst wenn man mit Blick auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO berücksichtigt, dass im Falle des Erlasses eines Erschließungsbeitragsbescheids die Kläger zu einer Art Leistung im Voraus verpflichtet wären, wäre dies wegen der durch die Verwaltungsgerichtsordnung eröffneten Rechtsschutzmöglichkeit lediglich eine "vorläufige" Zahlungsverpflichtung, die im Gesetz angelegt ist und daher die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes nicht rechtfertigen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 - juris Rn. 17).
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 2326/13
Heranziehung zum Wasserversorgungsbeitrag nach jahrzehntelanger Untätigkeit der …
Die Klägerin hat insbesondere das für eine vorbeugende Feststellungsklage erforderliche spezielle, auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtete Rechtsschutzinteresse (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 24.10.2013 - 7 C 13/12 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 23.05.1986 - 8 C 5/85 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.11.2003 - 9 S 2526/03 -, juris Rn. 3;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, Vor § 40 Rn. 33 m.w.N.; zum Kommunalabgabenrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, juris Rn. 15 ff., 19).Rn. 18 Ein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes entsteht im Kommunalabgabenrecht nicht allein deshalb, weil die Behörde einem Bürger den Erlass eines Abgabenbescheids in Aussicht stellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 - ebd.;… v. Albedyll, in: Bader u.a., VwGO, 5. Aufl. 2010, § 43 Rn. 42, 44).
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2020 - 9 S 1944/19
Auftreten eines Rentenberaters in sozialgerichtlichen Verfahren des …
Dementsprechend müsste sich der Kläger grundsätzlich darauf verweisen lassen, den Erlass einer behördlichen Maßnahme abzuwarten und für die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Maßnahme einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BVerwG, Urteile vom 12.01.1967 - III C 58.65 -, BVerwGE 26, 23, vom 07.05.1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207, und vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 -, BVerwGE 132, 64; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362). - OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit
Ebenfalls bedarf es nicht eines Eingehens darauf, ob das für die Zulässigkeit des in diesem Verfahren gestellten Feststellungsantrages erforderliche qualifizierte Feststellungsinteresse (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - BVerwG I C 86.64 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31;… Urt. v. 7.5.1987 - BVerwG 3 C 53.85 -, DVBl. 1987 1071 (1072); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.1.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 362 (363)) deshalb zu verneinen ist, weil Bußgeldbescheide bisher nur gegen die Fahrer der Antragstellerin, nicht aber gegen sie selbst oder deren Organe ergangen oder auch nur angedroht worden sind (…gegen das Bestehen eines Feststellungsinteresses bei dieser Konstellation: BVerwG, Urt. v. 23.1.1992 - BVerwG 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (331); a.A. Schenke/Roth, WiVerw 1997, 81 (179 f.)). - VG Sigmaringen, 26.01.2006 - 8 K 308/04
Mahnwache; Volkstrauertag; Gedenktag; Sondernutzungserlaubnis; Reichweite; …
Denn im Hinblick darauf, dass auch diese Klage polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand hat, die sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränken, in welcher der Betroffene keine gerichtliche Entscheidung erlangen kann, wäre (auch vorläufiger) nachträglicher Rechtsschutz nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße wirksam (vgl. zum sog. qualifizierten Rechtsschutzinteresse: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, NVwZ-RR 1994, 363 m. w. N.). - VG Freiburg, 21.06.2017 - 7 K 4313/17
Anspruch eines anerkannten Umweltverbandes auf Einschreiten gegen ein …
Denn auch wenn ein Straßenbauvorhaben an einer Kreisstraße nach § 37 Abs. 4 Satz 1 StrG einer Planfeststellung bedarf, wenn für dieses Vorhaben nach dem Umweltverfahrensgesetz des Landes, welches an die Stelle des dort noch genannten Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung getreten ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, so hat die bloße Feststellung zur fehlenden Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung für sich noch nicht zur Folge, dass das Straßenbauvorhaben nunmehr mit einer Sicherheit so zeitnah ohne Planfeststellungsverfahren ins Werk gesetzt wird, dass ein Rechtsbehelf gegen diesen Baubeginn - in der Form etwa einer Feststellungs- oder Unterlassungsklage - auch in Hinblick auf die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen eines vorbeugenden Rechtsschutzes zulässig wäre (…zu Notwendigkeit eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses bei Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35/07 -, NVwZ 2009, 525 ff.;… Urt. v. 18.04.1985 - 3 C 34/84 -, BVerwGE 71, 183, 188, juris Rn. 34; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.11.2003 - 9 S 2526/03 -, NVwZ-RR 2004, 709 f.; Urt. v. 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, VBlBW 1993, 467;… Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 42 Rn. 55 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 9 S 2526/03
Approbation: kein vorbeugender Rechtsschutz gegen angekündigte Ruhensanordnung
Dies wäre vorbeugender Rechtsschutz, der im Grundsatz dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren fremd ist; die Verwaltungsgerichtsordnung hält grundsätzlich nachträglichen Rechtsschutz für angemessen und ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.1972 - IV C 17.71 - BVerwGE 40, 323; Urteil vom 03.06.1983 - 8 C 43.81 - Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.06.1987 - 6 S 3383/86 - VBlBW 1988, 74; Urteil vom 14.01.1993 - 2 S 1040/91 -, Beschluss vom 07.12.1993 - 1 S 2702/93 -, vgl. auch Bayr. VGH, Beschluss vom 28.04.1992 - 21 CE 92.949 -, NVwZ-RR 1993, 54 ff.). - VG Karlsruhe, 19.09.2007 - 7 K 851/04 Danach ist für eine vorbeugende Unterlassungsklage kein Raum, wenn der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes - verwiesen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.09.1993 - 14 S 1946/93 -, NVwZ-RR 1994, 362 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., Vorbemerkung § 40 Rd. Nrn. 33 ff.;… Eyermann/Rennert, VwGO, 12. Aufl., Vor § 40 Rn. 25).
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - L 22 R 317/11
Produktionsbetrieb - Feststellungsklage
Ein solches qualifiziertes Rechtsschutzinteresse besteht, wenn nicht einmal gesichert ist, dass überhaupt eine angemessene Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes offen steht (BVerwG, Urteil vom 08. September 1972 - IV C 17.71, abgedruckt in BVerwGE 40, 323), die Inanspruchnahme nachträglichen Rechtsschutzes dazu führen würde, dass eine derzeitige finanzielle Belastung sich erhöhen, statt wie angestrebt weiter sinken wird (BSG…, Urteil vom 07. November 1991 - 12 RK 49/89, abgedruckt in SozR 3-2940 § 7 Nr. 2 = NJW 1992, 1717), dies aus anderen Gründen mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG) geboten ist, was sich grundsätzlich nach den Verhältnissen des Einzelfalles bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 7 B 24/08, zitiert nach juris), die Inanspruchnahme nachträglichen Rechtsschutzes eine Gefährdung der Existenzsicherung bedingen würde (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 1993 - 2 S 1040/91, zitiert nach juris) oder wenn Eingriffe in die Berufsausübung durch Untersagungs- oder Ordnungsverfügungen drohen, die die unmittelbare Tätigkeitsausübung betreffen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. April 2007 - 6 K 515/06 m. w. N.). - VG Stuttgart, 18.10.2011 - 5 K 3330/10
Besonderes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende Unterlassungsklage - hier: …
- OVG Niedersachsen, 17.01.1994 - 9 M 4459/93
Bau; Schutzwasserkanalisation; Vorläufiger Rechtsschutz
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 1 S 2702/93
Kein vorbeugender Rechtsschutz gegen befürchtete Umsetzung eines Obdachlosen
- VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19
Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch; …
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