Kommunalabgabengesetz
| Zweiter Teil - Steuern (§§ 9 - 10) |
(1) Die Stadtkreise und die Landkreise erheben Steuern nach Maßgabe der Gesetze.
(2) 1Die Stadtkreise und die Landkreise können eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben. 2Der Steuersatz beträgt für Inländer höchstens 15 Prozent, für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, höchstens 60 Prozent des Jahreswerts der Jagd, soweit nicht Staatsverträge entgegenstehen. 3Von der Besteuerung ausgenommen bleibt die Ausübung der Jagd in nicht verpachteten Jagden des Bundes und der Länder sowie die Ausübung der Jagd auf Grundflächen, die nach § 5 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes einem nicht verpachteten Eigenjagdbezirk des Bundes oder eines Landes angegliedert worden sind.
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Rechtsprechung zu § 10 KAG
236 Entscheidungen zu § 10 KAG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23
Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich; ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 2686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21
- VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 12 K 945/19
Nachveranlagung von Wasserversorgungs- und Abwasseranschlussbeiträgen bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02
Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich
Zum selben Verfahren:
- VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
Anforderungen an einen Teilleistungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht
- VG Freiburg, 06.03.2002 - 2 K 1234/00
- VGH Baden-Württemberg, 14.01.1993 - 2 S 1040/91
Regelmäßig fehlendes qualifiziertes Rechtsschutzinteresse für vorbeugende ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 2 S 2905/87
Rückwirkende Beitragssatzung und Eigentumswechsel; Auswahlermessen; Finanzierung ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2007 - 2 S 157/07
Abwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 2 S 3022/89
Zu den Grundsätzen bei der Erhebung von Entwässerungsbeiträgen; hier: ...
Querverweise
Auf § 10 KAG verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- § 31 (Vorrang öffentlicher Grundstückslasten)