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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4432
VGH Baden-Württemberg, 05.06.1985 - 2 S 1377/83 (https://dejure.org/1985,4432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.06.1985 - 2 S 1377/83 (https://dejure.org/1985,4432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 2 S 1377/83 (https://dejure.org/1985,4432)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Diese Entscheidung ist vielmehr, was aus dem Wortlaut des § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG ("kann gewährt werden") folgt, ein selbständiger Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des § 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3.10.1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).

    Der Durchführung eines weiteren Vorverfahrens bedurfte es gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwGO nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.6.1982, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 2 S 424/87

    Wasser- und Abwassergebühr: Ermittlung des Wasserverbrauchs; Billigkeitserlaß

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  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09

    IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Beklagte in dem Widerspruchsbescheid auch eine Entscheidung über den Antrag der Klägerin auf Erlass der Beitragsforderungen treffen wollte und ob insoweit eine Ausgangs- oder eine Widerspruchsentscheidung ergehen sollte; denn das Interesse an einem Erlass der Beitragsforderungen aus Billigkeitsgründen kann nicht mit der gegen den Beitragsbescheid gerichteten Anfechtungsklage, sondern nur mit einer auf den Billigkeitserlass gerichteten Verpflichtungsklage verfolgt werden (Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 05.06.1985 - 2 S 1377/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 2 S 2674/92

    Freistellungsanspruch gegen einen eine Gebühr festsetzenden Verwaltungsakt; …

    Indes ist ein dahingehender Verwaltungsakt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (dazu Urteil vom 4.6.1982, NJW 1982, 2672) und des Senats (dazu Urteil vom 5.6.1985 - 2 S 1377/83 - vgl. dazu auch Scholz in: Driehaus, KAG, § 6 Rdnr. 624 m.w.N.).

    gegenüber der Gebührenfestsetzung ein selbständiger Verwaltungsakt, der zwar mit der Festsetzung der Abgabe verbunden werden kann, nicht jedoch verbunden werden muß (vgl. § 163 Abs. 1 S. 3 AO; BVerwG, Urteil vom 5.6.1985, aaO).

  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 6 K 3862/03

    Heranziehung zur Abwassergebühr als Gesamtschuldner nur bezüglich des im …

    Rn. 20 Es kann dahinstehen, ob der Kläger im Hinblick auf seinen kleinen Miteigentumsanteil einen Anspruch auf einen teilweisen Erlass der Gebührenforderung aus Billigkeitsgründen geltend machen kann, denn hierüber ist nicht in diesem Verfahren, sondern in einem eigenständigen Verfahren aufgrund eines entsprechenden Antrags des Klägers zu befinden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.06.1985 - 2 S 1377/83 -).
  • VG Halle, 27.08.2018 - 8 A 383/18

    Gebührenermäßigung nach Antragsrücknahme im Verfahren auf Erteilung …

    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • VG Halle, 26.11.2018 - 8 A 385/18

    Verwaltungsgebühren für immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Denn insoweit handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt, der nur mit einer Verpflichtungsklage im Sinne des §§ 42 Abs. 1 VwGO erstritten werden kann (vgl. für den Billigkeitserlass nach § 163 AO: BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, NJW 1982, 2682; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. Juni 1982 - 2 S 1377/83 - für den Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5BauGB: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 3. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, KStZ 1985, 49).
  • VG Sigmaringen, 24.09.1998 - 8 K 878/96

    Festsetzung des Entgelts für eine Wasserentnahme als Kühlwasser für den Betrieb …

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