Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits der Erschließung dienen; zur Baulandeigenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.04.1996 - 13 K 1191/95
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Papierfundstellen
- VBlBW 1998, 54 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Darunter fallen auch Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Anlagen "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl § 127 Abs. 4 S 2 BBauG/BauGB) betreibt (wie Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, im Anschluß an BVerwGE 78, 321, 325).Dies gilt auch für Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Erschließungsanlagen betreibt, die "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl. § 127 Abs. 4 S. 2 BBauG/BauGB) dienen (vgl. BVerwGE 78, 321, 325, sowie die Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -).
Rn. 47 Indes ist - auch mit Blick auf die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, Flächen seien nicht erschlossen, auf denen ''ausschließlich'' Erschließungsanlagen betrieben würden (BVerwGE 78, 321, 325), - ein Ausschluß vom Erschlossensein nur anzunehmen, wenn und soweit dem Grundstück die im Rahmen des § 133 Abs. 1 S. 1 BauGB maßgebliche Baulandqualität entzogen ist.
Auch die rein gewerbliche Nutzung in der Form der Unterhaltung von Stellplätzen ist der baulichen Nutzung gleichwertig und erfüllt damit die Voraussetzungen des Baulandbegriffs, weil sie einen nicht unerheblichen Ziel- und Quellverkehr verursacht und deshalb auf die Erschließung durch die Anbaustraße angewiesen ist (vgl. BVerwGE 78, 321, 326 f.;… Reif, aaO, S. 188).
- BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Wäre die A.-straße in diesem Sinne in Teileinrichtungen bereits zu einem Zeitpunkt vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erstmalig hergestellt gewesen, würde sich der streitgegenständliche Ausbau insoweit als Änderung darstellen, deren Kosten nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand aufgenommen werden könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, BWGZ 1986, 173; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.7.1992 - 2 S 1369/90 - sowie vom 30.8.1994 - 2 S 1493/90 -).Vielmehr ist erforderlich, daß eine Teileinrichtung insgesamt, d.h. in ihrer gesamten, sich aus dem Bauprogramm ergebenden Ausdehnung dem im technischen Ausbauprogramm vorgesehenen Zustand entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, BWGZ 1986, 173).
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Rn. 32 Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück von einer Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück durch diese Anlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, kommt es darauf an, ob die Eigentümer der übrigen erschlossenen Grundstücke nach den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, daß auch das Hinterliegergrundstück an der Verteilung des für die abzurechnende beitragsfähige Erschließungsanlage angefallenen umlagefähigen Aufwands teilnimmt; das ist dann der Fall, wenn die tatsächlichen Verhältnisse den übrigen Beitragspflichtigen den Eindruck vermitteln, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße (auch) durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden, die dessen Belastung mit einem Erschließungsbeitrag rechtfertigt (vgl. BVerwGE 79, 1, 6; BVerwG, Urteil vom 30.05.1997 - BVerwG 8 C 27.96 -).Dabei begründet eine die Grenze zwischen Anlieger- und Hinterliegergrundstück überschreitende Bebauung deren einheitliche Nutzung (zum Ganzen BVerwGE 79, 1 ff.; 92, 157 ff.;… Urteil vom 20.05.1997, aaO.).
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92
Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Dabei begründet eine die Grenze zwischen Anlieger- und Hinterliegergrundstück überschreitende Bebauung deren einheitliche Nutzung (zum Ganzen BVerwGE 79, 1 ff.; 92, 157 ff.;… Urteil vom 20.05.1997, aaO.).Denn der Eigentümer hat es in der Hand, durch geeignete Maßnahmen, etwa durch die Vereinigung der Grundstücke (§ 890 BGB) oder die Bestellung einer Baulast, die genannten Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen (BVerwGE 92, 157, 161;… Reif, aaO, S. 276 f.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94
Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Hierfür reicht indes dessen formlose Änderung in der Form aus, daß die Gemeinde - wie hier - die modifiziert ausgebaute Fahrbahn zur Abrechnung stellt und damit zu erkennen gibt, daß der erreichte Zustand den Endzustand darstellen soll (…vgl. hierzu Driehaus, aaO, § 7 Rdnr. 56; zum Bauprogramm vgl. auch BVerwGE 99, 308).Rn. 41 Eine Anbaustraße ist erschließungsbeitragsrechtlich erstmalig endgültig hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (so die Rechtsprechung des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 19.10.1995, BVerwGE 99, 308; vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 25.06.1996 - 2 S 145/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 2 S 315/94
Keine Erschließungsbeitragspflicht für mit Transformatorstation bebautes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Darunter fallen auch Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Anlagen "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl § 127 Abs. 4 S 2 BBauG/BauGB) betreibt (wie Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, im Anschluß an BVerwGE 78, 321, 325).Dies gilt auch für Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Erschließungsanlagen betreibt, die "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl. § 127 Abs. 4 S. 2 BBauG/BauGB) dienen (vgl. BVerwGE 78, 321, 325, sowie die Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -).
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1991 - 2 S 1826/89
Erschließungsbeitrag - historische Ortsstraße
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Darunter fallen auch Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Anlagen "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl § 127 Abs. 4 S 2 BBauG/BauGB) betreibt (wie Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, im Anschluß an BVerwGE 78, 321, 325).Dies gilt auch für Flächen, auf denen die Gemeinde ausschließlich Erschließungsanlagen betreibt, die "zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser" (vgl. § 127 Abs. 4 S. 2 BBauG/BauGB) dienen (vgl. BVerwGE 78, 321, 325, sowie die Senatsurteile vom 28.7.1994 - 2 S 315/94 - und vom 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -).
- BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsanlage als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbständigen, das Vorhandensein dieser Straße, d.h. die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (BVerwG, Urt. v. 25.02.1994, NVwZ 1994, 913;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., § 7 Rn. 32;… a.A. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 125 Rn. 15).Zwar ist auch das Zurückbleiben in der Länge im Grundsatz ein Fall der Planunterschreitung im Sinne des § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil v. 25.02.1994, aaO).
- BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Zu Recht hat das Verwaltungsgericht bei der Beantwortung dieser Frage auf das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild abgestellt, d.h. auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1996, KStZ 1997, 214 m.w.N.). - BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96
Rn. 32 Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein durch ein selbständig bebaubares Anliegergrundstück von einer Anbaustraße getrenntes Hinterliegergrundstück durch diese Anlage im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen wird, kommt es darauf an, ob die Eigentümer der übrigen erschlossenen Grundstücke nach den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, daß auch das Hinterliegergrundstück an der Verteilung des für die abzurechnende beitragsfähige Erschließungsanlage angefallenen umlagefähigen Aufwands teilnimmt; das ist dann der Fall, wenn die tatsächlichen Verhältnisse den übrigen Beitragspflichtigen den Eindruck vermitteln, es könne mit einer erschließungsbeitragsrechtlich (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße (auch) durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden, die dessen Belastung mit einem Erschließungsbeitrag rechtfertigt (vgl. BVerwGE 79, 1, 6; BVerwG, Urteil vom 30.05.1997 - BVerwG 8 C 27.96 -). - BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81
Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …
- BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 2 S 145/94
Erschließungsbeitrag: erstmalige, endgültige Herstellung einer Anbaustraße
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90
Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von …
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
- BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97
Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans …
- BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88
Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …
- BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89
Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93
Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger …
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94
Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von …
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.1997 - 5 S 1564/95
Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2026 - 2 S 748/26
Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; endgültige Herstellung; Bauprogramm; …
Das Bauprogramm kann sich aus den Beschlüssen ergeben, die der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss zur Durchführung einer beitragsfähigen Maßnahme getroffen hat, sowie ergänzend aus den Ausbauplänen in technischer und räumlicher Hinsicht, die solchen Beschlüssen und der Auftragsvergabe zugrunde liegen (vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht BVerwG…, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.08.2005 - 2 S 2797/04 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29 …und vom 27.10.1994 - 2 S 3009/93 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 14.12.1998 - 2 S 1457/98 - juris Rn. 5; vgl. auch Driehaus, ZMR 1999, 517, 518; Reif in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.2.3.1).Vor dem Hintergrund, dass die Möglichkeit, in einem Bebauungsplan die besondere Zweckbestimmung der Verkehrsfläche festzusetzen, erst durch § 9 Abs. 1 Nr. 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 (BGBl. I S. 2121) eröffnet wurde, hat die Rechtsprechung rein nachrichtliche Darstellungen in Bebauungsplänen über die Unterteilung der Gesamtfläche einer Straße als das für die Anlage aufgestellte Bauprogramm gewertet (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 48 , vom 26.06.2003 - 2 S 81/03 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29…, vom 27.10.1994 - 2 S 309/93 - juris Rn. 26 …und vom 13.08.1992 - 2 S 748/91 - juris Rn. 20).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 - juris Rn. 27) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urteile vom 11.02.2010 - 2 S 2562/04 - n.v., vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 - juris Rn. 29 …und vom 13.08.1992 - 2 S 748/91 - juris Rn. 21) kann die Gemeinde eine Änderung des Bauprogramms auch dadurch vornehmen, indem sie - unter erkennbarer Billigung durch den Gemeinderat oder den zuständigen Ausschuss - die gegenüber dem nachrichtlichen Bauprogramm im Bebauungsplan in einer geringeren Breite hergestellte Straße zur Abrechnung stellt und damit unmissverständlich zu erkennen gibt, dass der tatsächliche verwirklichte Zustand den Endzustand darstellen soll.
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02
Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff
Denn Grundstücke, die mit einer Garage oder mit einem anderen dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs dienenden Gebäude bebaut werden dürfen, sind - bezogen auf die Erschließung durch eine Verkehrsanlage - nicht unterwertig bebaubar (BVerwG…, Urteil vom 16.9.1977, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -). - VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672
Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße (verneint); planerische Deckung; …
Andererseits ist auch anerkannt, dass ein Buchgrundstück nur mit einer Teilfläche einer Beitragspflicht unterliegen kann, etwa weil der Geltungsbereich des eine Bebaubarkeit vermittelnden Bebauungsplans nur eine Teilfläche umfasst und die Restfläche dem unbebaubaren Außenbereich zuzurechnen ist, oder weil ein im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegendes Grundstück aufgrund der planerischen Festsetzungen (ganz oder) teilweise einer baulichen Nutzung entzogen ist, etwa weil eine Fläche selbst als Erschließungsanlage festgesetzt wurde (BVerwG vom 23.10.1996 BVerwGE 102, 159; VGH BW vom 17.12.1997 Az. 2 S 1380/96 in juris).
- VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08
Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum …
Diese Grundstücke scheiden als Gegenstand einer Beitragspflicht aus, so dass beispielsweise die Grundflächen von Grünanlagen, Parkflächen und Immissionsschutzanlagen - letztlich zu Lasten der Beitragspflichtigen - bei der Verteilung des entstanden Aufwands außer Ansatz bleiben, sofern diese Flächen im Bebauungsplan ausschließlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 09/10, § 8 Rn 407ff;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rn 60-62) als Flächen solcher Anlagen ausgewiesen oder - im unbeplanten Innenbereich - für eine öffentliche Nutzung gewidmet und dadurch jeglicher Bebaubarkeit oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbaren Nutzbarkeit entzogen sind.Im Erschließungs- wie im Ausbaubeitragsrecht ist zur Beantwortung der Frage, ob und wie ein Grundstück erschlossen wird, in aller Regel auf das Buchgrundstück im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris, Rn 21ff; BayVGH, Beschluss vom 18.12.2006 - 6 ZB 05.672 -, juris, Rn 12 ff; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -, juris, Rn 46f; Nds. OVG, Urteil vom 27.04.2010 - 9 LC 271/08 -, OVG-Rechtsprechungsdatenbank).
Eine weitere Ausnahme vom Buchgrundstücksbegriff, die keine schriftlich oder grafisch fixierte und mit einer besonderen Änderungsfestigkeit ausgestattete Aufteilung eines Grundstücks für bestimmte Nutzungsarten erfordert, macht die Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG…, Urteil vom 27.04.2010, aaO.; VGH BW, Urteil vom 17.12.1997, aaO., Rn 47; BVerwG…, Urteil vom 11.12.1987, aaO., Rn 22-27), wenn ein Grundstück zwar prinzipiell wegen seiner eigenen (außerhalb der Vorschriften des BauGB begründeten) "Erschließungsfunktion" nicht gemäß §§ 131, 133 BauGB erschlossen ist, Teilflächen jedoch in einem nicht völlig unerheblichen Umfang auf die abzurechnende Straße mit Ziel- und Quellverkehr angewiesen sind.
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 2 S 730/04
Erschließungsbeitrag; Aufwandsverteilung; Hinterliegergrundstück; …
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (Eigentümeridentität), wenn das Hinterliegergrundstück entweder eine rechtlich unbedenkliche Zufahrt über das Anliegergrundstück zur Anbaustraße besitzt oder wenn es - ohne tatsächliche Zufahrt - zulässigerweise mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (dazu BVerwG…, Urteil vom 15.1.1988, a.a.O.; Senat, Urteile vom 10.4.1997 - 2 S 2129/95 - und vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -). - VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 2 S 1696/00
Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - fehlerhafte Erschließungsraumermittlung
Der Senat hat (dazu Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -) ein "Erschlossensein" nur bejaht für solche Flächen einer Abwasserbeseitigungsanlage, die baulich genutzt sind. - VGH Baden-Württemberg, 14.02.2002 - 2 S 1696/00
Treu und Glauben/Klagebefugnis, Erschließungsbeitrag/Ablösung, …
Der Senat hat (dazu Urteil vom 17.12.1997 - 2 S 1380/96 -) ein "Erschlossensein" nur bejaht für solche Flächen einer Abwasserbeseitigungsanlage, die baulich genutzt sind.
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