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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27793
VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14 (https://dejure.org/2014,27793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.08.2014 - 2 S 1472/14 (https://dejure.org/2014,27793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. August 2014 - 2 S 1472/14 (https://dejure.org/2014,27793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 74 VwGO, § 82 VwGO, § 88 VwGO, § 90 VwGO, § 91 VwGO
    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung nach Ablauf der Klagefrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 74 Abs. 1 ; VwGO § 82 Abs. 1
    Fristwahrende Rückwirkung einer objektiven Klageänderung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Objektive Klageänderung wirkt nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Objektive Klageänderung wirkt nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristwahrende Rückwirkung einer objektiven Klageänderung auf den Zeitpunkt der Klageerhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 118
  • DÖV 2015, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der jeweils dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 - 7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 201.81

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klägers in der verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14
    Rn. 16 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 05.05.1982 - 7 B 201.81 - DVBl. 1982, 1000), wonach eine Klageschrift, die den Maßgaben des § 82 Abs. 1 VwGO nicht genügt, auch nach Ablauf der Klagefrist ergänzt werden kann, sodass die Klage wegen des ursprünglichen Mangels nicht mehr als unzulässig abgewiesen werden darf.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14
    Nach § 88 VwGO ist das Gericht zwar nicht an die Formulierung des Klageantrags, wohl aber an das sich aus dem Klagevorbringen ergebende Klagebegehren gebunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.05.2014 - 11 S 2224/13 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2002 - 8 LA 101/02

    Auslegung; Klageantrag; Klagefrist; Klageänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14
    Eine objektive Klageänderung wirkt aber nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist auch hinsichtlich des neuen Klageantrags gewahrt sein muss (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 91 Rn. 32; NdsOVG, Beschluss vom 27.08.2002 - 8 LA 101/02 - juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils dargelegt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.08.2014 - 2 S 1472/14
    Bei Rechtsbehelfen ist hierzu immer auch eine hinreichend genaue Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung erforderlich (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 82 Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2020 - 10 LA 275/19

    Bestandskraft; Klageantrag; Klageerweiterung; Verpflichtungsklage

    Rn. 21 Da allerdings auch bei einer Klageänderung die Frist zur Klageerhebung im Hinblick auf den geänderten oder erweiterten Klageantrag gewahrt sein muss (…Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 74 Rn. 52; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.10.2016 - A 9 S 908/13 -, juris Rn. 33) und es insoweit auf die Zulässigkeit der Klageänderung bzw. Klageerweiterung als solcher nicht ankommt (BVerwG…, Beschluss vom 30.07.2010 - 8 B 125.09 -, juris Rn. 18 f.), sind bei der Auslegung des Klagebegehrens auch nur die Umstände zu berücksichtigen, die dem Gericht noch innerhalb der Klagefrist bekannt geworden sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.11.1988 - 3 C 59.85 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2014 - 2 S 1472/14 -, juris Rn. 14), wenn die Auslegung eine Erweiterung der Klage auf einen zunächst nicht angegriffenen Teil eines Verwaltungsakts zur Folge hätte.

    Eine Klageänderung bzw. -erweiterung wirkt nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurück (§ 173 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO i.V.m. § 261 Abs. 2 ZPO;… Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 90 Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2014 - 2 S 1472/14 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum …

    Rn. 18 Eine objektive Klageänderung wirkt aber ebenso wie eine subjektive Klageänderung auf Klägerseite nicht fristwahrend auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zurück, weil die Klagefrist (hier gem. § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO) auch hinsichtlich eines geänderten Klageantrags gewahrt sein muss (vgl. VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - NVwZ-RR 2015, 118 = juris Rn. 15 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 74, Rn. 7, § 91 Rn. 32).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Erst mit der wirksam erklärten Änderung der Klage wird die (neue) Streitsache rechtshängig i.S.d. § 90 VwGO; eine auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkende Rechtshängigkeit lässt sich § 90 VwGO hingegen nicht entnehmen (VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - NVwZ-RR 2015, 118).
  • VG Düsseldorf, 24.06.2016 - 15 K 5739/14
    Rn. 44 BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, BVerwGE 105, 288 ff. = juris Rdnr. 35 ff.; VGH BW, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 S 1472/14 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 C 22.2555

    Streitwert ohne Antragstellung

    Mangels weiterer Ausführungen, auch in späteren Schriftsätzen (abgesehen von der Frage von deren Berücksichtigungsfähigkeit infolge zwischenzeitlich abgelaufener Klagefrist, vgl. dazu VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - juris Rn. 14 f. m.w.N.), in Form einer bestimmten, klaren und eindeutigen Begrenzung auf einen konkreten Teilbetrag der Ablehnung (…BayVGH, B.v. 16.11.2011 - 6 C 11.275 - juris Rn. 3) ist die Klageschrift auch zwingend so auszulegen, dass sich die Klägerin - eben zur umfassenden vorsorglichen Rechtewahrung bzw. Verhinderung von Bestandskraft - gegen die gesamte Ablehnung in Höhe von 192.114,92 EUR wenden und sich vorbehalten wollte, später einen Klageantrag zu stellen, welcher vom Beklagten eine Zuwendung (auch) bis zu dieser Höhe fordert.
  • VG Regensburg, 12.09.2022 - RN 5 K 20.932

    Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden

    Erst mit der wirksam erklärten Änderung der Klage wird die (neue) Streitsache rechtshängig i.S.d § 90 VwGO; eine auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klageerhebung zurückwirkende Rechtshängigkeit lässt sich § 90 VwGO hingegen nicht entnehmen (VGH Mannheim, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - NVwZ-RR 2015, 118).
  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480

    Auslegung des Klagebegehrens bei einem anwaltlich vertretenen Kläger

    Rn. 12 Allerdings erfährt die Auslegung gemäß § 88 VwGO anhand der Klagebegründung oder weiterer Umstände eine Einschränkung dadurch, dass dabei nur Erklärungen und Umstände berücksichtigt werden können, die vor Ablauf der Klagefrist (§ 74 VwGO) beim Gericht eingegangen bzw. bekannt geworden sind (…vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2012 - 11 ZB 11.2621 - juris Rn. 35;… B.v. 20.10.2010 - 20 ZB 10.2056 - juris Rn. 8 f.; VGH BW, B.v. 22.8.2014 - 2 S 1472/14, NVwZ-RR 2015, 118/119;… OVG Bbg., U.v. 3.12.2003 - 2 A 417/01 - juris Rn. 20 f.;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage 2018, § 82 Rn. 2, 7).
  • VG Karlsruhe, 14.01.2025 - 8 K 4133/22

    Drittanfechtungsklagen gegen Befreiung von Verboten einer …

    Rn. 86 Die Anfechtung des Änderungsbescheids vom 5. Juni 2023 im Wege der objektiven Klageänderung erfolgte ebenfalls fristgerecht (vgl. zur Fristwahrung bei objektiver Klageänderung VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.2014 - 2 S 1472/14 - juris Rn. 15 ).
  • VG Düsseldorf, 24.06.2016 - 15 K 5738/14

    Nichtbestehen Modulabschlussprüfung Bachelor Verwaltungsakt Bewertung

    Rn. 45 BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 -, BVerwGE 105, 288 ff. = juris Rdnr. 35 ff.; VGH BW, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 S 1472/14 -, juris Rdnr. 15 m.w.N.
  • VG Berlin, 30.09.2025 - 4 L 360.25
    Bei Rechtsbehelfen ist hierzu immer auch eine hinreichend genaue Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung erforderlich (VGH Mannheim, Beschluss vom 22. August 2014 - 2 S 1472/14 - juris, Rn. 11 m.w.N).
  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 28/17

    Heranziehung zu Kosten für Geobasisdaten zum Bereitstellungsaufwand

  • VG Frankfurt/Oder, 16.09.2016 - 5 K 1463/13

    Müllgebühren

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