Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 03.09.1996 - 2 S 154/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ...
- AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen
aa) Aufgrund des unstreitigen Umstandes, dass der Unfall sich während eines Linksabbiegevorganges des Beklagten zu 1) auf der Fahrbahn des entgegen kommenden klägerischen Fahrzeuges ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Alleinverschulden des Beklagten zu 1), da in dieser Kollisionskonstellation typischerweise davon auszugehen ist, dass der Linksabbieger entweder unaufmerksam oder unvorsichtig gefahren ist und dadurch den Unfall alleine verschuldet hat (vgl. LG Madgeburg, Urteil vom 03.09.1996 - 2 S 154/96, Schaden- Praxis, 404 f., zitiert nach JURIS, LG Potsdam, Urteil vom 10.01.2003 - 4 O 213/01, Schaden-Praxis 2003, 193, zitiert nach JURIS; Saarländisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14, DAR 2004, 93 f., zitiert nach JURIS).
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