Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsrecht: Anspruch auf Beseitigung von Mängeln der öffentlichen Kanalisation - positive Vertragsverletzung als Anspruchsgrundlage - Folgenbeseitigungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 123 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 03.05.1989 - 7 K 64/88
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1991, 449
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84
Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist nicht auf Erschließungsmaßnahmen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB beschränkt, sondern er erfaßt alle Erschließungsmaßnahmen, von denen die Bebaubarkeit der Grundstücke nach den §§ 30 ff. BauGB abhängt, insbesondere die zur schadlosen Abwasserbeseitigung erforderlichen Maßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1985 -- 8 C 44.84 --, DVBl. 1985, 623).Bei bebauten Grundstücken kann eine solche Pflichtverdichtung eintreten, wenn die fehlende oder mangelhafte Erschließung des Grundstücks einen rechtswidrigen Zustand zur Folge hat und dieser mit solchen Unzuträglichkeiten verbunden ist, daß das Eigentum überhaupt nicht sachgerecht genutzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 6.2.1985 -- 8 C 44.84 --, DVBl. 1985, 623).
Im übrigen ginge im Falle einer Pflichtverdichtung der Erschließungsanspruch nicht auf "volle" Erschließung, vielmehr könnte die Klägerin nur verlangen, daß die Kanalisation in einen Zustand versetzt wird, der ungeachtet etwaiger Mängel eine funktionsgerechte Nutzung der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeiten gestattet (BVerwG, Urteil vom 28.10.1981 -- 8 C 4.81 --, DVBl. 1982, 540/542; Urteil vom 6.2.1985, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1988 -- 2 S 11/88 --).
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Dieser Anspruch, der seine Grundlage im Bundesverfassungsrecht findet, setzt voraus, daß durch hoheitliches Handeln in ein Freiheitsgrundrecht oder einen ihm gleichstehenden Anspruch auf Unterlassen eingegriffen wurde und dieser Eingriff zu einem fortdauernden rechtswidrigen Zustand führt, und ist grundsätzlich auf Wiederherstellung des vor dem Eingriff bestehenden Zustands gerichtet (vgl. Weyreuther, Gutachten B zum 47. Deutschen Juristentag, S. 105;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 3. Aufl., S. 201;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl., S. 611;… Rüfner in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 541 ff.; BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 -- 3 C 81.82 --, BVerwGE 69, 366 m.w.N. aus der Rechtsprechung).Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 19.7.1984 beiläufig und ohne nähere Begründung erwähnt, der Folgenbeseitigungsanspruch sei auf die Beseitigung der rechtswidrigen Folgen eines Tuns "oder Unterlassens" der vollziehenden Gewalt gerichtet (vgl. BVerwGE 69, 366/371).
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Im übrigen ginge im Falle einer Pflichtverdichtung der Erschließungsanspruch nicht auf "volle" Erschließung, vielmehr könnte die Klägerin nur verlangen, daß die Kanalisation in einen Zustand versetzt wird, der ungeachtet etwaiger Mängel eine funktionsgerechte Nutzung der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeiten gestattet (BVerwG, Urteil vom 28.10.1981 -- 8 C 4.81 --, DVBl. 1982, 540/542;… Urteil vom 6.2.1985, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1988 -- 2 S 11/88 --).
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1988 - 2 S 11/88
Erschließung: Kein Anspruch des Anliegers auf vollständige Herstellung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Im übrigen ginge im Falle einer Pflichtverdichtung der Erschließungsanspruch nicht auf "volle" Erschließung, vielmehr könnte die Klägerin nur verlangen, daß die Kanalisation in einen Zustand versetzt wird, der ungeachtet etwaiger Mängel eine funktionsgerechte Nutzung der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeiten gestattet (BVerwG, Urteil vom 28.10.1981 -- 8 C 4.81 --, DVBl. 1982, 540/542;… Urteil vom 6.2.1985, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.4.1988 -- 2 S 11/88 --). - VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89
Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Zwar gelten die für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der positiven Vertragsverletzung für Leistungsstörungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge ebenso wie in vertragsähnlichen Sonderverbindungen zwischen dem Bürger und einem Träger öffentlicher Verwaltung in aller Regel entsprechend, wie sie insbesondere in dem durch Satzung geregelten Benutzungsverhältnis öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde zutage treten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1981 -- II 1716/79 --, BVlBW 1982, 369; Beschluß vom 29.12.1989 -- 10 S 2252/89 --; Bullinger, DÖV 1977, 812 ff.;… Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., S. 304, 305 und 307). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1983 - 11 A 424/82
Feuerwehrgerätehaus - § 40 VwGO, öffentlich-rechtlicher nachbarrechtlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Es kann deshalb auf sich beruhen, ob auf Grund des Folgenbeseitigungsanspruchs nicht nur die Beseitigung der Folgen einer mangelhaften Kanalisation, sondern darüber hinaus die Beseitigung ihrer Ursache, nämlich der Mängel selbst, verlangt werden kann (vgl. OVG NW Urteil vom 21.4.1983 -- 11 A 424/82 --, DÖV 1983, 1020 mit kritischer Anmerkung von Schwabe in DÖV 1984, 387; dazu ferner Laubinger, Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, VerwArch 80, 1989, S. 261/271). - BVerwG, 29.11.1988 - 7 B 182.88
Anspruch auf Anschluss eines Wohngrundstücks auf Kosten der beklagten Gemeinde an …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Ob sich diese Ausdehnung des Folgenbeseitigungsanspruchs, die in das vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Staatshaftungsgesetz eingegangen war, auch schon "de lege lata" halten läßt, kann hier auf sich beruhen (…vgl. dazu Weyreuther aaO S. 93 ff.;… Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 25 Rdnr. 5, S. 715; im Ergebnis gegen eine solche Ausdehnung des Folgenbeseitigungsanspruchs: VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.9.1988 -- 2 S 2988/87 -- und BVerwG, Beschluß vom 29.11.1988 -- 7 B 182.88 --). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1982 - 2 S 1414/80
Zum Anspruch auf Herstellung einer Entwässerungsanlage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1990 - 2 S 1777/89
Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist zwar die Abwasserbeseitigung den Gemeinden als Pflichtaufgabe auferlegt, jedoch korrespondiert mit dieser gesetzlichen Verpflichtung kein Anspruch des Bürgers auf Erfüllung dieser Pflichtaufgabe, weil sie ausschließlich im Interesse des Allgemeinwohls dem Schutz des Wasserhaushalts vor vermeidbaren, die Lebensgrundlage aller gefährdenden Beeinträchtigungen dienen soll (vgl. § 45 a Abs. 1 S. 1 WG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.4.1982 -- 2 S 1414/80 --; Urteil vom 9.2.1984 -- 2 S 711/83 --).
- VG Sigmaringen, 24.07.2008 - 6 K 1871/06
Anspruch auf Beseitigung von Mängeln am öffentlichen Kanalsystem (Entwässerung)
Diese Satzungsvorschrift steht ihrerseits im Einklang mit höherrangigem Recht, insbesondere mit § 45b WG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1990 - 2 S 1777/89 -, NVwZ-RR 1991, 449).Rn. 24 Dieser Anspruchsausschluss kann - ebenso wie derjenige etwa in § 123 Abs. 3 BauGB - nur dann als unbeachtlich angesehen werden, wenn sich die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde zur schadlosen Abwasserbeseitigung unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise zu einem Anspruch des Grundstückseigentümers auf Herstellung gewisser, die funktionsgerechte Nutzbarkeit des Grundstücks ermöglichender Abwasseranlagen verdichtet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1990 - 2 S 1777/89 -, a.a.O.).
Rn. 25 Voraussetzung für eine solche Pflichtverdichtung ist bei bebauten Grundstücken, dass die fehlende oder mangelhafte Erschließung des Grundstücks einen rechtswidrigen Zustand zur Folge hat und dieser mit solchen Unzuträglichkeiten verbunden ist, dass das Eigentum überhaupt nicht sachgerecht genutzt werden kann (hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1990 - 2 S 1777/89 -, a.a.O., m.w.N.).
Stehen dem Grundstückseigentümer dabei selbst geeignete Mittel zu Gebote, die eine funktionsgerechte Nutzung seines Grundstücks trotz etwaiger Erschließungsmängel ermöglichen, schließt dies einen Anspruch auf weitergehende Erschließungsmaßnahmen ohne Weiteres aus (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1990 - 2 S 1777/89 -, a.a.O.).
Ein dafür erforderlicher mangelhafter - und damit ggf. rechtswidriger - Zustand der Druckleitung ist nach den obigen Ausführungen gerade nicht festzustellen, sodass keiner Entscheidung bedarf, ob auf der Grundlage eines Folgenbeseitigungsanspruches überhaupt die Beseitigung auch von Mangelursachen (und nicht lediglich von Mangelfolgen) verlangt werden kann (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1990 - 2 S 1777/89 -, a.a.O.; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2004 - 22 B 02.3084 -, BayVBl. 2005, 411).
- VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130
Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung …
Nach dieser Vorschrift ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde, soweit die Aufgabe nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt; dabei umfasst der Regelungsbereich dieser Norm alle Erschließungsmaßnahmen, von denen die Bebaubarkeit der Grundstücke nach den §§ 30 ff. BauGB abhängt, d.h. insbesondere auch die zur schadlosen Abwasserbeseitigung erforderlichen Maßnahmen (vgl. BVerwG vom 6.2.1985 BayVBl 1985, 535 f.; VGH BW vom 15.2.1990 NVwZ-RR 1991, 449/451; Driehaus in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand September 2010, RdNr. 16 zu § 123).Denn als weitere Voraussetzung für den Eintritt einer solchen, d.h. einen Anspruch auf Erschließung auslösenden Pflichtverdichtung muss zwingend hinzukommen, dass die fehlende oder mangelhafte Erschließung des Grundstücks einen rechtswidrigen Zustand zur Folge hat und dieser mit solchen Unzuträglichkeiten verbunden ist, dass das Eigentum überhaupt nicht sachgerecht genutzt werden kann (…BVerwG vom 6.2.1985, a.a.O.; VGH BW vom 15.2.1990, a.a.O.).
Der Anspruch ist grundsätzlich auf Wiederherstellung des vor dem Eingriff bestehenden Zustands gerichtet (st.Rspr. vgl. nur: BVerwG vom 26.8.1993 BVerwGE 94, 100/103 f., 119; VGH BW vom 15.2.1990, a.a.O.; OVG RhPf vom 27.1.2010 NVwZ-RR 2010, 428 f.).
Ferner könnte einem solchen, auf Folgenbeseitigung gerichteten Begehren entgegenstehen, dass beeinträchtigende Eingriffsfolgen zur Zeit nicht gegeben sind (zu diesem Ansatz vgl. VGH BW vom 15.2.1990, a.a.O.).
- VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14
Anschluss- und Benutzungszwang
Hierbei kann dahin stehen, ob die Klägerin sich im vorliegenden Zusammenhang überhaupt auf diese Vorschrift berufen könnte (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 15. September 2011 - 9 B 11/11 -, zit. nach juris, Rn. 4; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990 - 2 S 1777/89 -, zit. nach juris, Rn. 37; Urteil vom 15. April 1982 - 2 S 1414/80 -, VBlBW 1982, 301; Urteil vom 4. Juli 1980 - II 653/79 -, VBlBW 1981, 161), da auch eine sinngemäße Anwendung der hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf das Anschlussrecht nach § 2 FWS 2006 für das klägerische Begehren nicht zielführend ist.Zur Erschließung im Sinne dieser Vorschrift gehören nicht nur Straßen oder sonstige Anlagen i.S.d. § 127 BauGB, sondern erfasst werden alle Erschließungsmaßnahmen, von denen die Bebaubarkeit der Grundstücke nach §§ 30 ff. BauGB abhängt, beispielsweise im Grundsatz auch Anlagen zur Versorgung mit Fernwärme (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990, a.a.O., Rn. 38;… Ernst/Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Komm., § 123 Rn. 4 ff. ).
Bei bebauten Grundstücken kann eine solche Pflichtverdichtung eintreten, wenn die fehlende oder mangelhafte Erschließung des Grundstücks einen rechtswidrigen Zustand zur Folge hat und dieser mit solchen Unzuträglichkeiten verbunden ist, dass das Eigentum überhaupt nicht sachgerecht genutzt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, BVerwGE 64, 186, 188; Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, DVBl. 198, 623; Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266;… Beschluss vom 15. September 2011, a.a.O., zit. nach juris, Rn. 4; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Februar 1990, a.a.O., Rn. 38; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 22. Januar 1999 - 9 L 6980/96 -, zit. nach juris, Rn. 5 ff.; VG Würzburg…, Urteil vom 31. Mai 2000, a.a.O., Rn. 60 ff.;… Ernst/Grziwotz, a.a.O., Rn. 28 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 802/91
Verletzung einer Nebenpflicht aus einem öffentlich-rechtlichen …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der positiven Vertragsverletzung zu Leistungsstörungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge ebenso wie in vertragsähnlichen Sonderverbindungen zwischen dem Bürger und einem Träger öffentlicher Verwaltung entsprechend gelten, wie sie insbesondere in dem durch Satzung geregelten Benutzungsverhältnis öffentlicher Einrichtungen der Gemeinde zutage treten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.2.1990 - 2 S 1777/89 - Urteil vom 11.12.1991 - II 1716/79 -, VBlBW 1982, 369).Der in der Rechtsprechung anerkannte Folgenbeseitigungsanspruch (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.1971, BVerwGE 38, 336; Urteil vom 19.7.1984, BVerwGE 69, 366; Urteil vom 14.4.1989, BVerwGE 82, 24) setzt voraus, daß durch hoheitliches Handeln in ein Freiheitsgrundrecht oder einen ihm gleichstehenden Anspruch auf Unterlassen eingegriffen wurde und dieser Eingriff zu einem fortdauernden rechtswidrigen Zustand führt, und ist grundsätzlich auf Wiederherstellung des vor dem Eingriff bestehenden Zustands gerichtet (vgl. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 15.2.1990 - 2 S 1777/89 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 2689/91
Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung bei lediglich mittelbaren Schäden; …
Dieser Anspruch setzt voraus, daß durch hoheitliches Handeln in ein Freiheitsgrundrecht oder einen ihm gleichstehenden Anspruch auf Unterlassen eingegriffen wurde und dieser Eingriff zu einem fortdauernden rechtswidrigen Zustand führt, und ist grundsätzlich auf Wiederherstellung des vor dem Eingriff bestehenden Zustands gerichtet (vgl. Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 15.2.1990 - 2 S 1777/89 -).
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