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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7869
OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20 (https://dejure.org/2020,7869)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2020 - 2 S 18.20 (https://dejure.org/2020,7869)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2020 - 2 S 18.20 (https://dejure.org/2020,7869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 16a AufenthG 2004
    Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 6 Abs 3 AufenthG, § 16a AufenthG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; nationales Visum; betriebliche Ausbildung; Hotelfachmann; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsanspruch; Interessen der Bundesrepublik Deutschland; COVID-19-Pandemie; Einreisebeschränkungen; Drittstaatsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 24 L 52.20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20
    Im Hinblick auf die mit der Verpflichtung zur Erteilung eines Visums verbundene Vorwegnahme der Hauptsache muss dabei ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Hauptsachebegehrens sprechen und dem Betroffenen müssen ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen (…vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25. November 2019 - OVG 2 S 69.19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18. Februar 2019 - OVG 3 S 8.19 -, juris Rn. 3, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 -, juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08

    Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20
    Er umfasst sämtliche öffentliche Interessen und fordert im Gegensatz zu § 53 Abs. 1 AufenthG für das Ausweisungsermessen nicht die Beeinträchtigung oder Gefährdung eines "erheblichen" öffentlichen Interesses (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - OVG 11 N 48.08 -, juris Rn. 7 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2019 - 3 S 8.19

    Ausländerrecht: Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20
    Im Hinblick auf die mit der Verpflichtung zur Erteilung eines Visums verbundene Vorwegnahme der Hauptsache muss dabei ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg des Hauptsachebegehrens sprechen und dem Betroffenen müssen ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen (vgl. zuletzt etwa Beschluss des Senats vom 25. November 2019 - OVG 2 S 69.19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 18. Februar 2019 - OVG 3 S 8.19 -, juris Rn. 3, …und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 -, juris Rn. 1).
  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 191.25

    Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig

    - GG -) ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile in dem Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 - juris Rn. 3 …und vom 13. April 2018 - OVG 12 S 13.18 - juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 23.09.2020 - 6 L 194.20

    Deutsch-russisches Liebespaar in Zeiten von Corona: Einreise nur möglich bei …

    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).

    Die Antragsgegnerin setzt hierdurch die auf Ebene der EU einvernehmlich beschlossenen Maßnahmen um, die ihrerseits aus Gründen des Gesundheitsschutzes und wegen der negativen Auswirkungen von Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten auf den Binnenmarkt gerechtfertigt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 7).

    Ihre Argumentation verkennt den Einschätzungsspielraum der Antragsgegnerin bei der Abwehr möglicher Infektionsgefahren im Zusammenhang mit der Einreise aus Drittstaaten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 8).

  • VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac …

    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).

    cc) Darüber hinaus setzt die Antragsgegnerin mit den angeordneten Einreisebeschränkungen die auf Ebene der EU einvernehmlich beschlossenen Maßnahmen um, die ihrerseits aus Gründen des Gesundheitsschutzes und wegen der negativen Auswirkungen von Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten auf den Binnenmarkt gerechtfertigt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21

    Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des …

    Wird - wie vorliegend - die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 u.a. -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 01.11.2022 - 6 L 174.22

    Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

    Wird - wie vorliegend - die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 u.a. -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21

    Anordnung von Einreisebeschränkungen an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland …

    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).
  • OLG München, 04.08.2025 - 14 U 1393/25

    Berufung, Schmerzensgeld, Impfschaden, Auskunftsanspruch, Kausalität, …

    Rn. 215 (e) In K 2 ist an mehreren Stellen (K 2 S 18/20 und 22 von 51) von (erhöhter) Infektanfälligkeit und von einzelnen Infekten die Rede.
  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 192.25

    Zurückweisung und Einreiseverweigerung eines Asylsuchenden an der …

    - GG -) ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile in dem Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 - juris Rn. 3 …und vom 13. April 2018 - OVG 12 S 13.18 - juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 02.06.2025 - 6 L 193.25

    Asylrecht (Somalia): Eilrechtsschutz gegen die Einreiseverweigerung

    - GG -) ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller schwere und unzumutbare, durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht wiedergutzumachende Nachteile in dem Fall drohen, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 - juris Rn. 3 …und vom 13. April 2018 - OVG 12 S 13.18 - juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 29.08.2022 - 6 L 114.22
    Wird - wie vorliegend - die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 …und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 u.a. -, juris Rn. 2).
  • VG Berlin, 28.03.2024 - 6 L 279.23
  • VG Berlin, 23.09.2022 - 6 L 220.22
  • VG Berlin, 12.07.2024 - 6 L 106.24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Zweckentfremdung

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