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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3168
VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92 (https://dejure.org/1994,3168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.1994 - 2 S 1854/92 (https://dejure.org/1994,3168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 1994 - 2 S 1854/92 (https://dejure.org/1994,3168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten Beitragsfestsetzung gewährten Erstattung zuviel gezahlter Vorausleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Nacherhebung von Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen (IBR 1994, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.12.1988 - 9 B 95/88

    Erschließungsbeitragsrecht: Grenzen der Nachveranlagung infolge …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Wird der Erschließungsbeitrag im Wege der Nacherhebung zum Nachteil des Grundstückseigentümers neu festgesetzt, so ist auf den Nachforderungsbetrag eine zugleich mit der ersten Beitragsfestsetzung gewährte Erstattung (seinerzeit) zuviel gezahlter Vorausleistungen nicht anzurechnen (aA OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.12.1988, DÖV 1989, 865).

    Die Kammer schließe sich insoweit der Entscheidung des OVG Lüneburg an (Beschluß v. 23.12.1988, NVwZ 1989, 1193), die bei Driehaus zustimmend zitiert werde (…Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl., RdNr. 227).

    Der Senat folgt nicht der vom Verwaltungsgericht im Anschluß an eine Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluß vom 23.12.1988, DÖV 1989, 865;… bei Driehaus, aaO, Rdnr. 227, Fn. 30 als "Sonderfall" zitiert) vertretenen Auffassung, daß der Nachforderung des vollen Differenzbetrages zwischen dem im Erstbescheid festgesetzten Erschließungsbeitrag und dem im Nacherhebungsbescheid festgesetzten Erschließungsbeitrag (7.762,83 DM) die im Erstbescheid vom 27.7.1988 festgesetzte Erstattung von zuviel gezahlten Vorausleistungen in Höhe von 3.644,58 DM entgegenstehe.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ist aber für den Beginn der Festsetzungsverjährung maßgebend (BVerwG, Urteil vom 10.12.1993, BVerwG 8 C 59.91, BWGZ 1994, 125).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    § 6 D EBS 1985 trug gerade - erstmals (vgl. § 6 D Abs. 2 EBS 1979 bzw. vom 20.12.1983) - der damaligen Rechtsprechung zu § 131 Abs. 1 BBauG Rechnung, wonach die Eckgrundstücksregelung in der Satzung auch die Grundstücke in einer Erschließungseinheit erfassen müsse, anderenfalls die Verteilungsregelung der Satzung ungültig sei (BVerwG, Urteil vom 9.12.1983, BVerwGE 68, 249; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.6.1984 - 2 S 2089/83 -, VBlBW 1985, 224 und Urteil vom 18.10.1985 - 2 S 2325/84 -).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Rn. 28 4. Das Verwaltungsgericht hat ferner im Zusammenhang mit § 131 Abs. 1 BauGB unter Bezugnahme auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.2.1989 - BVerwG 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251 f.) zutreffend ausgeführt, daß öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, nicht mehr durch eine Verminderung der Grundstücksfläche zu berücksichtigen sind, vielmehr solchen Baubeschränkungen nur bei der Anwendung der satzungsgemäßen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen ist, und zwar allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (s. auch das weitere Urteil des BVerwG vom 3.2.1989 - 8 C 778.88 - NVwZ 1989, 1072).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Die Beklagte durfte die Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6 m und einem einseitigen Gehweg von 1, 50 m in dieser Gesamtbreite auch nur für die Grundstücke auf der anbaubaren Seite für unentbehrlich halten (s. BVerwG, Urteil vom 26.5.1989, BVerwGE 82, 102, 108 ff.).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Der Beitragsbescheid und dessen Bestandskraft vermögen daran nichts zu ändern; die Beendigung des Beitragsschuldverhältnisses ist einer Regelung durch den Beitragsbescheid entzogen (BVerwG, Urteil vom 18.3.1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163, 165).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Rn. 25 Gesetzliche Grundlage für die Beitrags(nach)erhebung sind, da der Nacherhebungsbescheid nach dem 1.7.1987 erlassen wurde, grundsätzlich die Vorschriften der §§ 127 ff. BauGB (BVerwGE 78, 125, 126; 88, 248, 249).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Rn. 25 Gesetzliche Grundlage für die Beitrags(nach)erhebung sind, da der Nacherhebungsbescheid nach dem 1.7.1987 erlassen wurde, grundsätzlich die Vorschriften der §§ 127 ff. BauGB (BVerwGE 78, 125, 126; 88, 248, 249).
  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 41.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorliegen einer Erschließungseinheit, Begriff der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Zwar entfiele das Zusammenfassungshindernis der unterschiedlichen Funktion, doch wäre dann der gesteigerte Funktionszusammenhang der zusammengefaßten Erschließungsanlagen in Frage gestellt, weil die Anbindung an das übrige Straßennetz der Beklagten alsdann nicht mehr nur über eine Erschließungsanlage, nämlich über die S straße, sondern zusätzlich über den T weg erfolgen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1992, ZMR 1992, 405; Urteil vom 13.11.1992 - 8 C 41.90 - Driehaus, aaO, Rdnr. 473).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92
    Zwar entfiele das Zusammenfassungshindernis der unterschiedlichen Funktion, doch wäre dann der gesteigerte Funktionszusammenhang der zusammengefaßten Erschließungsanlagen in Frage gestellt, weil die Anbindung an das übrige Straßennetz der Beklagten alsdann nicht mehr nur über eine Erschließungsanlage, nämlich über die S straße, sondern zusätzlich über den T weg erfolgen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1992, ZMR 1992, 405;… Urteil vom 13.11.1992 - 8 C 41.90 - Driehaus, aaO, Rdnr. 473).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken - …

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 66.91
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1985 - 2 S 2325/84

    Gültigkeit einer in einer Erschließungsbeitragssatzung getroffenen …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1984 - 2 S 2089/83

    Gültigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung; Erschließung eines Grundstücks …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der …

    Denn entgegen der Auffassung des Klägers kann sich die Ungültigkeit einer Satzung nicht - gewissermaßen fiktiv - auf die Verjährung auswirken (…vgl. Senatsurteile vom 28.09.1995 - 2 S 3068/94 - und - 2 S 3069/94 -, juris, Rn. 27), weil der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO an das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld anknüpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, juris, Rn. 17; Senatsurteile vom 21.04.1994 - 2 S 1854/92 -, juris, Rn. 31 …und vom 19.09.2002 - 2 S 976/02 -, juris, Rn. 17; ThürOVG…, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 EO 405/08 -, juris, Rn. 4;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in BW, Bd. 1, § 3 KAG , Rn. 27 [Stand August 2016]).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Daran scheitert letztendlich die Annahme, der Grundsatz des Vertrauensschutzes könne der nochmaligen Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18.3.1988 - 8 C 92.87 -, aaO; Beschluss vom 26.1.1996 - 8 C 14.94 -, aaO im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.1994 - 2 S 1854/92 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.5.1990 - 2 S 710/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit; …

    Bestehen öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Verwirklichung der im Bebauungsplan festgesetzten Geschosszahl auf dem erschlossenen Grundstück verhindern, darf - ohne dass dies im Beitragsmaßstab geregelt ist oder geregelt zu werden braucht - als "zulässige" Geschosszahl nur die Geschosszahl angesetzt werden, die unter Berücksichtigung der Baubeschränkungen verwirklicht werden darf; beim Vollgeschossmaßstab - wie hier - haben Baubeschränkungen demnach nur Bedeutung, wenn sie bewirken, dass die baurechtlich zugelassene Zahl der Vollgeschosse nicht realisiert werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 14.94 - KStZ 1997, 77 sowie st. Rspr. des Senats, Urteile vom 29.04.1993 - 2 S 2794/91 - juris; vom 21.04.1994 - 2 S 1854/92 - ESVGH 44, 254 und vom 27.02.1997 - 2 S 1760/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1998 - 2 S 758/96

    Zurückforderung fälschlich festgesetzter Rückzahlungsbeträge auf Vorausleistungen …

    Rn. 16 Durch Urteil vom 21.4.1994 - 2 S 1854/92 - hat der Senat auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klagen in vollem Umfang abgewiesen.

    Rn. 19 Dem Senat haben die Erschließungsbeitragssatzungen der Beklagten, zwei Ordner Verwaltungsakten mit Abrechnungsunterlagen, das Original des Bebauungsplans "Schmiedacker, Badersgärten", die Widerspruchsakten, die Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg - 3 K 613/91 - sowie die Berufungsakten des Senats - 2 S 1854/92 - vorgelegen; auf den Inhalt dieser Unterlagen sowie auf das weitere schriftsätzliche Vorbringen der Beteiligten wird Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der …

    Da im Verfahren lediglich von einer "umfassenderen" Erschließungseinheit auf (einzelne) Erschließungsanlagen "zurückgegangen" worden ist, die bereits von der Erschließungseinheit umfaßt waren, scheidet die Annahme einer Wesensänderung hier aus (vgl. dazu etwa die Urteile des Senats vom 6.11.1986 - 2 S 570/85 - und vom 21.9.1994 - 2 S 1854/92 - sowie die weiteren Nachweise bei Reif aaO, 6.9.3.1.1).
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