Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Beihilfefähigkeit einer Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems; Hinreichende Belege des Nutzens der Liposuktion als wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
S. gegen Land Baden-Württemberg wegen Beihilfe
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.10.2023 - 10 K 2041/22
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
- BVerwG, 15.07.2025 - 5 B 52.24
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Liposuktion - partielle Einschränkung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 42 Diese Würdigung liegt bereits zahlreichen Entscheidungen der bisher nahezu einhelligen Rechtsprechung zugrunde (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 17 mit ausführlichen Nachweisen zur veröffentlichten Rechtsprechung;… vgl. auch die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Urteile vom 26.04.2022 - B 1 KR 20/21 R - juris Rn. 13, vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 16 …und vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 18).Geplant ist ein primärer Abschluss der Studie am 01.09.2024 und eine Fertigstellung am 01.09.2025 (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 12).
Rn. 99 3. Ein Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Beihilfe für die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode der Liposuktion mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn außerhalb der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und im Einzelnen dargelegten Fallkonstellationen ergibt sich auch nicht auf Grundlage der Regelungen des Gesetzgebers zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in § 137c Abs. 3 SGB V und der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Einschränkung des allgemeinen Qualitätsgebots bei neuen, wissenschaftlich noch nicht anerkannten Behandlungsmethoden (vgl. Urteile vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 18 f. …und vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 23 f.).
Danach kann bei einem sog. totalen Krankenhausaufnahmevertrag eine wirksame Zahlungsverpflichtung nur unter Einhaltung des zwingenden Preisrechts nach dem Krankenhausentgeldgesetz (KHEntgG) begründet werden mit der Folge, dass der Anwendungsbereich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) insoweit nicht eröffnet ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 31).
Das Krankenhausentgeldgesetz (KHEntgG) stellt zudem in § 8 Abs. 9 konkrete Anforderungen an Rechnungen des Krankenhauses für selbstzahlende Patientinnen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 33, 35).
Schließlich ist im Rahmen des Anspruchs des Versicherten hinsichtlich der Höhe der erstattungsfähigen Kosten auch zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe jeweils ein Eigenanteil an der stationären Behandlung nach § 39 Abs. 4, § 61 Abs. 2 SGB V zu tragen ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 36).
- BVerwG, 02.11.2022 - 5 A 1.21
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Liposuktion bei einem Lipödem des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 42 Diese Würdigung liegt bereits zahlreichen Entscheidungen der bisher nahezu einhelligen Rechtsprechung zugrunde (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 17 mit ausführlichen Nachweisen zur veröffentlichten Rechtsprechung;… vgl. auch die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Urteile vom 26.04.2022 - B 1 KR 20/21 R - juris Rn. 13…, vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 16 …und vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 18).Nach der tatsächlichen Würdigung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 02.11.2022 (aaO), das in diesem Fall für die Sachverhaltswürdigung erstinstanzlich zuständig war, wird die Liposuktion von der überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft - unabhängig von dem Schweregrad des konkreten Krankheitsbildes - zur Behandlung eines Lipödems bislang nicht als wirksam und geeignet angesehen.
Dieser Würdigung des Bundesverwaltungsgerichts, das Liposuktionen im Zeitraum von Juli 2020 bis Februar 2022 zu beurteilen hatte (Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 2), folgt der Senat, zumal die Klägerin insoweit weder im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht noch im Berufungsverfahren substantiierte Anhaltspunkte dargelegt hat, die für eine allgemeine wissenschaftliche Anerkennung der bei ihr im April 2021 durchgeführten Liposuktion sprechen könnten.
Rn. 43 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Würdigung maßgeblich auf die Entscheidungen gestützt, die der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2017 im Hinblick auf die Liposuktion als Behandlung eines Lipödems für die gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat (vgl. Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 18 bis 20;… vgl. zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung des medizinischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von neuen Behandlungsmethoden auch im Beihilferecht: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 55 f. …und vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 23, vom 18.06.1998 - 2 C 24.97 - juris 12…, vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 20 und vom 28.11.1963 - 8 C 72.63 - ZBR 1964, 221, 222) kann die Fürsorgepflicht es dem Dienstherrn allerdings gebieten, auch die Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden und entsprechende Arzneimittel zu erstatten.
Dies ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 31 ).
Rn. 52 Die Neuregelung in Satz 2 der Nr. 1.5.1 der Anlage zur BVO zielte danach darauf ab, die vorgefundenen, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Ausnahmefälle um eine weitere Ausnahme zu ergänzen (so zur entsprechenden Regelung in § 33 BBhV BVerwG, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 25).
- BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Liposuktion - partielle Einschränkung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 34 Auch die Voraussetzungen, unter denen das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 25.03.2021 (B 1 KR 25/20 R - juris) im Falle der Liposuktion bei gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf Krankenhausbehandlung auch außerhalb der Erprobungs-Richtlinie eröffnet habe, lägen bei der hier zu beurteilenden Konstellation vor.Rn. 42 Diese Würdigung liegt bereits zahlreichen Entscheidungen der bisher nahezu einhelligen Rechtsprechung zugrunde (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 17 mit ausführlichen Nachweisen zur veröffentlichten Rechtsprechung;… vgl. auch die entsprechende ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Urteile vom 26.04.2022 - B 1 KR 20/21 R - juris Rn. 13…, vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 16 und vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 18).
Rn. 99 3. Ein Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Beihilfe für die wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode der Liposuktion mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn außerhalb der vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und im Einzelnen dargelegten Fallkonstellationen ergibt sich auch nicht auf Grundlage der Regelungen des Gesetzgebers zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in § 137c Abs. 3 SGB V und der in diesem Zusammenhang ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Einschränkung des allgemeinen Qualitätsgebots bei neuen, wissenschaftlich noch nicht anerkannten Behandlungsmethoden (…vgl. Urteile vom 18.08.2022 - B 1 KR 29/21 R - juris Rn. 18 f. und vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 23 f.).
Rn. 101 Allerdings besteht für die gesetzlich Versicherten ein Leistungsanspruch nur, wenn die Aufnahme durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann (BSG, Urteil vom 25.03.2021 - B 1 KR 25/20 R - juris Rn. 43).
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 38 I. Für die Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfe begehrt wird, maßgeblich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.07.2021 - 2 S 872/20 - juris Rn. 34 ).Rn. 103 Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und das Recht zur Gewährung von Beihilfe für Beamte mit der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge weisen - wie dargelegt - im Übrigen derart grundlegende Strukturunterschiede auf, dass ein Anspruch auf deckungsgleiche Leistungen von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - juris Rn. 33).
Rn. 104 Zwar darf der Dienstherr die Beihilfe, die er als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung konzipiert hat, nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestalten; die Fürsorgepflicht verlangt jedoch nicht die lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - juris Rn. 37).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11
Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 43 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Würdigung maßgeblich auf die Entscheidungen gestützt, die der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2017 im Hinblick auf die Liposuktion als Behandlung eines Lipödems für die gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat (…vgl. Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 18 bis 20;… vgl. zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung des medizinischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von neuen Behandlungsmethoden auch im Beihilferecht: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 55 f. und vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ).Dies ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 31 ).
- VG Stuttgart, 26.10.2023 - 10 K 2041/22
Beihilfefähigkeit der Liposuktion als Behandlungsmethode für ein Lipödem der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2023 - 10 K 2041/22 - geändert.Rn. 27 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2023 - 10 K 2041/22 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 2 S 984/23
Beihilfefähigkeit des Galileo S 25 Trainingsgeräts; Bewertung durch den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 43 Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Würdigung maßgeblich auf die Entscheidungen gestützt, die der Gemeinsame Bundesausschuss seit 2017 im Hinblick auf die Liposuktion als Behandlung eines Lipödems für die gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat (…vgl. Urteil vom 02.11.2022, aaO juris Rn. 18 bis 20; vgl. zur Berücksichtigung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bei der Bewertung des medizinischen Nutzens und der Wirtschaftlichkeit von neuen Behandlungsmethoden auch im Beihilferecht: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 55 f. …und vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 - juris Rn. 26 ).In derartigen Einzelfällen, in denen infolge eines die Beihilfeberechtigung hervorrufenden Tatbestands eine unerträgliche Beeinträchtigung der Möglichkeit zur amtsangemessenen Lebensführung auftritt, kann eine Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht gegeben sein und deshalb einen Anspruch auf weitergehende Beihilfe begründen ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 63 , vom 28.02.2011 - 2 S 2806/10 - juris Rn. 34 …und vom 17.11.2006 - 4 S 101/05 - juris Rn. 27).
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Rn. 51 Diese Regelung, die im Wesentlichen der in § 33 BBhV für Bundesbeamte einschlägigen Ausnahmevorschrift entspricht, setzt die für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - BVerfGE 115, 25), wonach es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht, in das Beihilferecht des Landes um. - BSG, 13.12.2022 - B 1 KR 33/21 R
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Implantation von Coils bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Vor dem dargestellten gesetzlichen Hintergrund bietet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urteil vom 13.12.2022 - B 1 KR 33/21 R - juris Rn. 28) eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Rechtssinne, wenn ihr Nutzen mangels aussagekräftiger wissenschaftlicher Unterlagen weder eindeutig belegt noch ihre Schädlichkeit oder Unwirksamkeit festgestellt werden kann, die Methode aufgrund ihres Wirkprinzips und der bisher vorliegenden Erkenntnisse aber mit der Erwartung verbunden ist, dass sie im Vergleich zu anderen Methoden eine effektivere Behandlung ermöglichen kann und dass die nach den internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin bestehende Evidenzlücke durch eine einzige Studie in einem begrenzten Zeitraum geschlossen werden kann. - BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R
(Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) - Erprobung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.07.2024 - 2 S 1904/23
Erforderlich ist das Vorliegen so aussagefähiger wissenschaftlicher Unterlagen, dass auf dieser Grundlage eine Studie geplant werden kann, die eine Bewertung des Nutzens der Methode auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau erlaubt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - juris Rn. 38). - BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf zahnärztliche Zahnreinigung zur …
- BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10
Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 10 S 3384/08
Formelle arzneimittelrechtliche Definition sowie Abstellen allein auf die …
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94
Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung
- BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97
Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie
- BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 20/21 R
Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Lipödem - Voraussetzungen der …
- BVerwG, 26.06.2020 - 5 C 4.19
Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter empfängnisverhütender Mittel …
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10
Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden …
- BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
- VG Stuttgart, 12.08.2026 - 1 K 6529/23
INUSpherese; Apherese; Hämapherese; Blutwäsche; Blutplasma; Allgemein …
Darüber hinaus kann das Finanzministerium, soweit nicht in der Anlage zur Beihilfeverordnung bereits geregelt, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen, die nicht zweifelsfrei notwendig oder nach Umfang oder Höhe angemessen sind, ganz oder teilweise von einer vorherigen Anerkennung abhängig machen, begrenzen oder ausschließen; dazu gehört auch die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 1 BVO; zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 39 ).Ob eine bestimmte Methode zur Behandlung von Krankheiten von der jedenfalls überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft als wirksam und geeignet angesehen wird, betrifft den Bereich der Tatsachen, nicht die rechtliche Würdigung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 26.06.2020 - 5 C 4.19 - juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Baden.-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 41 ).
Denn zu diesem Zeitpunkt lagen keine hinreichenden wissenschaftlichen, nicht auf Einzelfälle beschränkten Erkenntnisse vor, die attestierten, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Erkrankungen MCS, Borreliose oder Fibromyalgie bzw. zur durchgreifenden Linderung von deren Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zum Maßstab VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 59 ).
Nach der insoweit ergangenen Rechtsprechung des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg genügt nicht einmal der Erlass einer Richtlinie zur Erprobung einer neuartigen Behandlungsmethode bei einer Erkrankung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß den §§ 135, 137c SGB V, der nach § 137c Abs. 3 Satz 1 SGB V das Vorhandenseins eines entsprechenden Potenzials der Behandlungsmethode voraussetzt, um das Merkmal der ausreichenden wissenschaftlichen, nicht auf Einzelfälle beschränkten Erkenntnisse zu bejahen (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 59 ff.).
Rn. 53 4. Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteile vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 -, juris Rn. 23, vom 18.06.1998 - 2 C 24.97 -, juris 12…, vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, juris Rn. 20 und vom 28.11.1963 - 8 C 72.63 -, ZBR 1964, 221, 222; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 49 ), wonach es die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn aus Art. 33 Abs. 5 GG gebieten kann, auch die Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden und entsprechende Arzneimittel zu erstatten, ergibt sich vorliegend nichts anderes.
Dies ist nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 -, juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 -, juris Rn. 49 …und Urteil vom 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, juris Rn. 31 ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2025 - 2 S 1013/24
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für die Beschaffung eines humanen …
Rn. 37 3. Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin des Weiteren auf ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen gebieten kann, Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden zu erstatten (…vgl. BVerwG, Urteile vom 02.11.2022 - 5 A 1.21 - juris Rn. 23, vom 18.06.1998 - 2 C 24.97 - juris 12…, vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 - juris Rn. 20 und vom 28.11.1963 - 8 C 72.63 - ZBR 1964, 221, 222; unter Bezugnahme hierauf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 49 ).Diese Rechtsprechung betrifft die Frage der medizinischen Notwendigkeit von Aufwendungen für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO , die grundsätzlich voraussetzt, dass diese nach einer wissenschaftlich allgemein anerkannten Methode vorgenommen werden (vgl. dazu § 6 Abs. 2 Nr. 1 BVO ; vgl. hierzu zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 39 ff. mwN).
Rn. 42 Mit § 5 Abs. 6 BVO hat der baden-württembergische Verordnungsgeber eine Vorschrift geschaffen, um Ausnahmefällen gerecht werden zu können, in denen die durch die Beihilfeverordnung erfolgte typisierende, pauschalierende und abschließende Konkretisierung der gesetzlich und verfassungsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht ausnahmsweise nicht ausreichend ist, um den Wesenskern der Fürsorgepflicht gegenüber dem beihilfeberechtigten Beamten zu gewährleisten ( VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 47 , vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 62 ; jeweils mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2026 - 2 S 2145/25
Gesetzlicher Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Hilfsmittel …
Rn. 47 Zwischen den Sicherungssystemen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Beihilfe für Beamte mit der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge andererseits bestehen grundlegende Strukturunterschiede, die einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Hinblick auf die streitgegenständliche Hilfsmittelversorgung ausschließen (vgl. im Einzelnen BVerwG…, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - BVerwGE 125, 21, juris Rn. 33 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 103 ).
- VGH Bayern, 07.04.2025 - 24 ZB 25.99
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem beihilferechtlichen …
Auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 2.11.2022 - 5 A 1.21) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 11.7.2024 - 2 S 1904/23) werde vollumfänglich Bezug genommen. - VG Gelsenkirchen, 18.08.2025 - 3 K 311/24
Liposuktion, Fälligkeit, Begründung, Analogie, Schwellenwertüberschreitung, …
Rn. 71 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2022 - 5 A 1/21 -, juris, Rn.18 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2025 -1 A 1951/22 -, juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juli 2024 - 2 S 1904/23 -, juris, Rn. 41; VG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2023 - 3 K 157/22 -, juris, Rn. 28. - VGH Baden-Württemberg, 05.12.2025 - 2 S 1812/25
Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine …
Rn. 39 Mit § 5 Abs. 6 BVO hat der baden-württembergische Verordnungsgeber eine Vorschrift geschaffen, um Ausnahmefällen gerecht zu werden, in denen die durch die Beihilfeverordnung erfolgte typisierende, pauschalierende und abschließende Konkretisierung der gesetzlich und verfassungsrechtlich gebotenen Fürsorgepflicht ausnahmsweise nicht ausreichend ist, um den Wesenskern der Fürsorgepflicht gegenüber dem beihilfeberechtigten Beamten zu gewährleisten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.07.2024 - 2 S 1904/23 - juris Rn. 47 , vom 15.11.2023 - 2 S 984/23 - juris Rn. 62 ; jeweils mwN).
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