Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abwassergebühr für Kleinkläranlage; gerichtliche Bezugnahme auf behördliche Gutachten
- Judicialis
KAG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 9
Benutzungsgebühr, Beweis, Beweislast, Beweisvereitelung, prozessuale Mitwirkungspflicht: Abwassergebühren, Geschlossene Grube, Kleinkläranlage, Gebührenbemessungsmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verschmutzungsgrad, Äquivalenzprinzip, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heranziehung zu Gebühren für die Entsorgung einer geschlossenen Dreikammer-Grube; Abwassergebühr wegen Nutzung eineröffentlichen Einrichtung; Verstoß einer Abwassersetzung gegen dasÄquivalenzprinzip und den Gleichheitsgrundsatz; Zulässigkeit der Änderung einer ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.09.2000 - 8 K 1640/98
- VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
- BVerwG, 23.03.2004 - 9 B 106.03
Papierfundstellen
- ESVGH 54, 63 (Ls.)
- DVBl 2003, 1404 (Ls.)
- DVBl 2003, 1404 AbfallR 2003, 305 (Leitsatz) DÖV 2004, 584 (Leitsatz) Schriftt u Rspr 2000
- DÖV 2004, 584
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil vom 11.5.1995 (2 S 2568/92) entschieden hatte, dass die Bemessung der Gebühren für die gemeinsame Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nach dem Frischwasserverbrauch gegen das Äquivalenzprinzip in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz verstoße, änderte die Beklagte die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben vom 5.12.1994 mit Satzung vom 20.2.1998 rückwirkend zum 1.1.1995; die Änderungssatzung hat - soweit hier einschlägig - folgenden Wortlaut: § 7.Im Normenkontrollurteil vom 11.5.1995 - 2 S 2568/92 - (BWGZ 1995, 552) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg) entschieden, dass die Bemessung der Gebühren für die gemeinsame Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben nach dem Frischwasserverbrauch gegen das Äquivalenzprinzip in Verb. mit dem Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Der Maßstab muss aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 26.6.2000 - 2 S 132/00 - Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO).
Mit der Feststellung der Menge des Klärschlamms ist es jedoch möglich, wenigstens eine Komponente für den Umfang der Reinigungsleistung im Klärwerk genau zu ermitteln (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO).
- BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87
Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Grundsätzlich darf sich das erkennende Gericht in der Tatsacheninstanz auf Gutachten stützen, welche eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat (BVerfG, Beschluss vom 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 -, NVwZ 1988, 523; BVerwG, Beschluss vom 13.3.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Urteil vom 15.4.1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; Sodan/Ziekow, VwGO, Stand Januar 2003, § 86 RdNr. 84).Auch Art. 103 Abs. 1 GG fordert dies nicht, wenn die Ergebnisse einer gutachterlichen Stellungnahme lediglich allgemein angezweifelt werden (BVerfG, Beschluss vom 18.2.1988, aaO.;… Sodan/Ziekow, aaO, § 86 RdNr. 84).
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Grundsätzlich darf sich das erkennende Gericht in der Tatsacheninstanz auf Gutachten stützen, welche eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat (BVerfG, Beschluss vom 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 -, NVwZ 1988, 523; BVerwG, Beschluss vom 13.3.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Urteil vom 15.4.1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; Sodan/Ziekow, VwGO, Stand Januar 2003, § 86 RdNr. 84).Die Verwaltungsbehörden haben daher den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so dass auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 15.4.1964, aaO; Urteil vom 20.12.1963 - VII C 90.63 -).
- BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Das Gericht darf sich grundsätzlich auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Verwaltungsbehörde zur fachlichen Beurteilung einer ihr zur Regelung übertragenen Rechtsmaterie eingeholt hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 13.3.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268); erst wenn der jeweilige Prozessgegner das Gutachten oder die gutachterliche Stellungnahme durch schlüssigen, substantiierten Vortrag in Frage stellt, besteht für das Gericht Anlass, ein weiteres - gerichtliches - Gutachten einzuholen.Grundsätzlich darf sich das erkennende Gericht in der Tatsacheninstanz auf Gutachten stützen, welche eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat (BVerfG, Beschluss vom 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 -, NVwZ 1988, 523; BVerwG, Beschluss vom 13.3.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Urteil vom 15.4.1964 - 5 C 45.63 -, BVerwGE 18, 216; Sodan/Ziekow, VwGO, Stand Januar 2003, § 86 RdNr. 84).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2000 - 2 S 132/00
Normenkontrolle einer Gebührensatzung - Gebührenbemessung für Benutzung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Der Maßstab muss aber auf eine Berechnungsgrundlage zurückgreifen, die für die Regel in etwa zutreffende Rückschlüsse auf das tatsächliche Maß der Benutzung zulässt (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 26.6.2000 - 2 S 132/00 - Normenkontrollurteil vom 11.5.1995, aaO). - BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Der Maßstab verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwG, NK-Beschluss vom 28.3.1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594) noch gegen das auf Verfassungsrecht beruhende bundesrechtliche Äquivalenzprinzip (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25.3.1985 - 8 B 11.84 -, Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 53; Beschluss vom 15.3.1995 - 8 NB 1.95 -). - BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84
Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Der Maßstab verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwG, NK-Beschluss vom 28.3.1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594) noch gegen das auf Verfassungsrecht beruhende bundesrechtliche Äquivalenzprinzip (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25.3.1985 - 8 B 11.84 -, Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 53; Beschluss vom 15.3.1995 - 8 NB 1.95 -). - BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95
Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Der Maßstab verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerwG, NK-Beschluss vom 28.3.1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594) noch gegen das auf Verfassungsrecht beruhende bundesrechtliche Äquivalenzprinzip (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25.3.1985 - 8 B 11.84 -, Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 53; Beschluss vom 15.3.1995 - 8 NB 1.95 -). - BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Vor diesem Hintergrund ist eine weitere Differenzierung in der Satzung, die über die Leerungszeiträume hinausgeht und weitere Anforderungen an den konkreten Verschmutzungsgrad des Abwassers der jeweiligen Grube stellt, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1984 - 8 C 21.92 -, KStZ 1995, 54) nicht geboten. - BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75
Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 2 S 2700/01
Ausnahmen vom grundsätzlich geltenden Rückwirkungsverbot sind dann anerkannt, wenn eine rückwirkend erlassene abgabenrechtliche Regelung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.75 -, NJW 1976, 1116; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.11.1982 - 2 S 1104/82 -, BWGZ 1983, 761;… Seeger/Gössl, KAG für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 2 Rn. 6 e bb, S. 34 d). - OVG Niedersachsen, 09.05.1995 - 9 K 1947/93
Hauskläranlage; Abwasserbeseitigung; Entsorgung von Fäkalschlamm; Abwasser; …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.09.1989 - 9 L 57/89
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1982 - 2 S 1104/82
Abwassergebühr; Rückwirkung einer Satzung; Starkverschmutzungszuschlag
- BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98
Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …
- BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00
Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …
- VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15
Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter …
Rn. 58 Der Satzungsgeber darf eine solche Absetzung von nicht eingeleiteten Wassermengen von einem Nachweis abhängig machen und diesen Nachweis dem Nutzer (Gebührenschuldner) auferlegen (BVerwG, Urteil vom 14.04.1967 - VII C 15.65 -, BVerwGE 26, 317; BVerwG, Beschluss vom 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, DÖV 1995, 826; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810).Rn. 65 Unstreitig ist der Satzungsgeber berechtigt, die Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen von einem Nachweis abhängig machen und diesen Nachweis dem Nutzer (Gebührenschuldner) auferlegen (BVerwG, Urteil vom 14.4.1967 - VII C 15.65 -, BVerwGE 26, 317; BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - 8 N 3/93 -, DÖV 1995, 826; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.7.2003 - 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - 2 S 796/25
Kalkulation der Gebühren für die Abfuhr und Beseitigung von Schlamm aus einer …
Dies ist auch dann zulässig, wenn - wie im vorliegenden Fall in der Kläranlage L... - eine einheitliche Abwasserreinigung im gemeinsam genutzten Klärwerk stattfindet und nur der Abwassertransport als sog. "rollender Kanal" technisch getrennt von der zentralen Abwasserbeseitigung erfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 - juris Rn. 44 mwN).Kosten für gemeinsam genutzte Anlagen, insbesondere die gemeinsamen Kosten der Abwasserreinigung, sind kosten- und oder leistungsorientiert nach einem sachgerechten Umlageschlüssel auf die jeweiligen Einrichtungen zu verteilen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 05.11.2007 - 2 S 2921/06 - juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 - juris Rn. 49 ff.; Bleile/Hafner, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in Baden-Württemberg, Kapitel 12.01 Nr. 1.5.2).
Dabei war sie aufgrund des hiermit verbundenen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwands und im Hinblick auf im Einzelfall gegebene starke Schwankungen des Verschmutzungsgrads (vgl. Kaiser/Zerres, BWGZ 1996, 123) nicht verpflichtet, den exakten Verschmutzungsgrad des jeweils zu beseitigenden Schlamms zu ermitteln (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 - juris Rn. 54).
Dabei sind die Gebührensätze für die dezentrale Entsorgung eines Kubikmeters Schlamm aus Kleinkläranlagen allein aufgrund der relativ hohen Kosten für den Abtransport dieses Schlamms in der Regel - und so auch im vorliegenden Fall - höher als die Gebührensätze für die zentrale Entsorgung eines Kubikmeters häuslichen Abwassers (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 05.11.2007 - 2 S 2921/06 - juris Rn. 10; Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 - juris Rn. 45; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 18.01.2011 - 6 A 11090/10 - juris Rn. 15;… Faiß in Faiß/Klee/Schöneweiß, Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg, § 14 Rn. 46).
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19
Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil; …
Es verlangt, dass die Höhe des Beitrags nicht außer Verhältnis zu dem Vorteil steht, den er abgelten soll, und dass einzelne Beitragspflichtige im Verhältnis zu anderen nicht übermäßig belastet werden (BVerwG…, Urteil vom 29.05.2019 - 10 C 1.18 - juris Rn. 26 mwN;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 25.08.1982 - 8 C 182.81 - juris Rn. 26, …und vom 14.04.1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305, juris Rn. 20 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2003 - 2 S 2700/01 - juris Rn. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 2 S 1256/06
Berücksichtigung nicht eingeleiteten Abwassers nur bei erbrachtem Nachweis.
Der Satzungsgeber darf eine solche Absetzung von nicht eingeleiteten Wassermengen von einem Nachweis abhängig machen und diesen Nachweis dem Nutzer (Gebührenschuldner) auferlegen (zur Zulässigkeit einer entsprechenden Regelung s. BVerwG…, Urteil vom 14.4.1967 - VII C 15.65 - , a.a.O.;… Beschluss vom 28.3.1995, a.a.O.; Senat, Urteil vom 24.7.2003 - 2 S 2700/01 -BWGZ 2003, 810;… ferner Schulte/Wiesemann, a.a.O., RdNr. 387 m.w.N.;… Queitsch, a.a.O., 81 m.w.N. in FN 4). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 2 S 2921/06
Erhöhter Gebührensatz für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus …
Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, wenn die Gemeinde für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen - wegen des höheren Verschmutzungsgrads und damit verbunden des erhöhten Reinigungsaufwands im Klärwerk - höhere Gebührensätze als für normales häusliches Abwasser festsetzt und sie gleichzeitig für gewerbliche Starkverschmutzer, die in die zentrale Abwasserbeseitigung entsorgen, auf die Erhebung eines Starkverschmutzerzuschlags verzichtet (im Anschluss an Senatsurteil vom 24.7.2003 - 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810).In diesem Zusammenhang ist aber eine individuelle Ermittlung des Verschmutzungsgrads des Abwassers aus Kostengründen nicht angezeigt, so dass die Gemeinden auf Durchschnittswerte zurückgreifen dürfen, wie sie im Rahmen einer repräsentativen Untersuchung von der VEDEWA (vgl. BWGZ 1996, 123) ermittelt worden und vom Senat in seinem Urteil vom 24.7.2003 (- 2 S 2700/01 -, BWGZ 2003, 810) gebilligt worden sind.
- VG Freiburg, 28.01.2004 - 7 K 2215/99
Auslegung von öffentlich-rechtlichen Verträgen nach zivilrechtlichen Vorschriften
Ebenso wie sich das Gericht grundsätzlich auf Gutachten stützen darf, welche eine Behörde während des Verwaltungsverfahrens eingeholt hat, ist es ihm nicht verwehrt, bei seiner Entscheidung Gutachten zu berücksichtigen, die nicht von ihm, sondern von einem der Verfahrensbeteiligten eingeholt worden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2002 - 4 BN 20/02 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.2003 - 2 S 2700/01 -, m.w.N.). - VG Düsseldorf, 09.11.2006 - 9 K 2784/02
Nachbarklage gegen die Erteilung einer Nutzungsänderungsgenehmigung hinsichtlich …
Rn. 67 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1992 - 4 B 39/92 -, a.a.O. und VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2003 - 2 S 2700/01 -, DVBl 2003, S. 1404.
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