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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14999
VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13 (https://dejure.org/2013,14999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2013 - 2 S 421/13 (https://dejure.org/2013,14999)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 2 S 421/13 (https://dejure.org/2013,14999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesszinsen im Hinblick auf eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 422
  • DÖV 2014, 127 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Deshalb können Prozesszinsen, wenn die Voraussetzungen des § 236 AO - wie hier - nicht vorliegen, mangels eines öffentlich-rechtlichen Verzinsungstatbestands nicht beansprucht werden (vgl. etwa BFH…, Urteil vom 15.10.2003, aaO; Urteil vom 29.04.1997 - VII R 91/96 - BFHE 182, 253).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Rn. 28 Für diese Sichtweise spricht insbesondere, dass ein Zinsanspruch auch dann nicht bestanden hätte, wenn die Beklagte noch während des verwaltungsgerichtlichen (Erst-)Verfahrens eine rechtswirksame Gebührensatzung (etwa durch Einführung eines Gebührenmaßstabs, der eine gesplittete Abwassergebühr vorsieht) als Grundlage für den von der Klägerin angefochtenen Abgabenbescheid "nachgeschoben" hätte und dementsprechend der "verfrüht" ergangene ursprüngliche Abwassergebührenbescheid vom 31.01.2001 "geheilt" worden wäre (vgl. dazu u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - VBlBW 2010, 321; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2013, § 2 RdNr. 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Nach dem den Beteiligten bekannten Urteil des Senats vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - (BWGZ 2010, 469), mit dem er seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239) geändert habe, verstoße dieser Maßstab angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Abgabenrecht der Rückwirkung von Rechtssätzen das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Erhebung der Abgabe ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und sich deshalb ein Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von der Abgabenpflicht überhaupt verschont zu bleiben, nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.03.2008 - 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 zu einer Spielgeräte-Steuersatzung; Beschluss vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9, Beiträge Nr. 36 zu einem Kanalbeitrag; Urteil vom 09.03.1984 - 8 C 45.92 - NVwZ 1984, 435 zu einem Erschließungsbeitrag; Urteil vom 15.04.1993 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 zu einem Kanalbeitrag; Urteil ebenfalls vom 15.04.1993 - 8 C 167.81 - KStZ 1983, 207 zu Kanalbenutzungsgebühren und Beschluss vom 25.02.1972 - VII B 92.70 -KStZ 1972, 111 zu Abwassergebühren).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Abgabenrecht der Rückwirkung von Rechtssätzen das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Erhebung der Abgabe ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und sich deshalb ein Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von der Abgabenpflicht überhaupt verschont zu bleiben, nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.03.2008 - 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 zu einer Spielgeräte-Steuersatzung; Beschluss vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9, Beiträge Nr. 36 zu einem Kanalbeitrag; Urteil vom 09.03.1984 - 8 C 45.92 - NVwZ 1984, 435 zu einem Erschließungsbeitrag; Urteil vom 15.04.1993 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 zu einem Kanalbeitrag; Urteil ebenfalls vom 15.04.1993 - 8 C 167.81 - KStZ 1983, 207 zu Kanalbenutzungsgebühren und Beschluss vom 25.02.1972 - VII B 92.70 -KStZ 1972, 111 zu Abwassergebühren).
  • BFH, 15.10.2003 - X R 48/01

    Anspruch auf Prozesszinsen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Die rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25.03.2009 (1 K 963/06) war hinsichtlich des von der Klägerin zu viel bezahlten Betrags in Höhe von 165, 84 EUR und damit für die Herabsetzung der Abwassergebühr in dieser Höhe ursächlich (vgl. dazu BFH, Urteil vom 15.10.2003 - X R 48/01 - BFHE 204, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02

    Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Nach dem den Beteiligten bekannten Urteil des Senats vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - (BWGZ 2010, 469), mit dem er seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - VBlBW 2005, 239) geändert habe, verstoße dieser Maßstab angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip.
  • BVerwG, 07.02.1996 - 8 B 13.96

    Kommunalabgaben: Vereinbarkeit einer rückwirkenden Änderung von Teilen einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Abgabenrecht der Rückwirkung von Rechtssätzen das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Erhebung der Abgabe ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und sich deshalb ein Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von der Abgabenpflicht überhaupt verschont zu bleiben, nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.03.2008 - 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 zu einer Spielgeräte-Steuersatzung; Beschluss vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9, Beiträge Nr. 36 zu einem Kanalbeitrag; Urteil vom 09.03.1984 - 8 C 45.92 - NVwZ 1984, 435 zu einem Erschließungsbeitrag; Urteil vom 15.04.1993 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 zu einem Kanalbeitrag; Urteil ebenfalls vom 15.04.1993 - 8 C 167.81 - KStZ 1983, 207 zu Kanalbenutzungsgebühren und Beschluss vom 25.02.1972 - VII B 92.70 -KStZ 1972, 111 zu Abwassergebühren).
  • BVerwG, 09.08.2010 - 9 B 10.10

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Präklusion; Sachkunde der Naturschutzverbände …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Rn. 4 Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.06.2011 (9 B 10.10) zurück.
  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70

    Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13
    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass im Abgabenrecht der Rückwirkung von Rechtssätzen das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 GG) verankerte Gebot des Vertrauensschutzes nicht entgegensteht, wenn der Erhebung der Abgabe ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und sich deshalb ein Vertrauen der Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von der Abgabenpflicht überhaupt verschont zu bleiben, nicht bilden konnte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31.03.2008 - 9 B 30.07 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 zu einer Spielgeräte-Steuersatzung; Beschluss vom 07.02.1996 - 8 B 13.96 - Buchholz 401.9, Beiträge Nr. 36 zu einem Kanalbeitrag; Urteil vom 09.03.1984 - 8 C 45.92 - NVwZ 1984, 435 zu einem Erschließungsbeitrag; Urteil vom 15.04.1993 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 zu einem Kanalbeitrag; Urteil ebenfalls vom 15.04.1993 - 8 C 167.81 - KStZ 1983, 207 zu Kanalbenutzungsgebühren und Beschluss vom 25.02.1972 - VII B 92.70 -KStZ 1972, 111 zu Abwassergebühren).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81

    Verpflichtung zur Zahlung von Kanalbenutzungsgebühren - Rechtmäßigkeit der …

  • VG Freiburg, 30.09.2015 - 1 K 1163/14

    Abrechnungsbescheid über Abwassergebühr

    Rn. 38 Dieser neue Gebührenbescheid bildet nunmehr den Rechtsgrund dafür, dass die Beklagte die geleistete Zahlung behalten darf bzw. er steht - wenn man der materiellen Rechtsgrundtheorie folgt - jedenfalls der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013 - 2 S 421/13 - VBlBW 2013, 422).

    Bei Benutzungsgebühren wie der hier zu beurteilenden Abwassergebühr kann der betroffene Bürger, auch wenn er die Nichtigkeit der Ausgangssatzung im Hinblick auf Mängel des Gebührenmaßstabs rügt, nicht ernsthaft erwarten, dass eine nach ihrem Wesen gebührenpflichtige Leistung ohne jede Bezahlung gewährt wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.).

    Maßgeblich ist allein die Wirksamkeit des Bescheids (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.).

    Ein Erstattungsanspruch der Klägerin besteht somit erst dann, wenn auch bezüglich des Gebührenbescheids vom 21.11.2014 eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zugunsten der Klägerin vorliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.).

    Das beruht auch auf der Erwägung, dass eine Erstattung erst erfolgen soll, wenn endgültig feststeht, dass die Klägerin für das Jahr 1994 in geringerem Umfang bzw. überhaupt keine Abwassergebühren zu bezahlen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.), um zu vermeiden, dass wiederholte Zahlungen und Rückzahlungen zwischen den Beteiligten erfolgen, also die Leistung letztlich sinnlos hin- und her bewegt wird (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.2010, a.a.O.).

    Dagegen besteht ein Zinsanspruch des Abgabenpflichtigen in den Fällen nicht, in denen er die Abgabe "verfrüht" geleistet hat, dem Abgabengläubiger (hier: Gemeinde) der Anspruch in der Sache jedoch zusteht, weil er etwa rückwirkend eine wirksame Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Abgabe (hier: Abwassergebühr) geschaffen hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.).

    Rn. 42 Die Klägerin könnte somit Verzinsung seit Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen den Abwassergebührenbescheid vom 24.02.1995 - d.h. seit dem 08.07.2009 - (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.06.2013, a.a.O.) nur verlangen, wenn endgültig feststünde, dass eine Abgabenschuld insoweit nicht besteht.

  • StGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 1 VB 37/14

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen wegen zunächst unwirksam festgesetzter …

    Insbesondere die vom Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 14. Juni 2013 ( 2 S 421/13 , VBlBW 2013, 422) entwickelte, im dortigen Leitsatz herausgestellte Auslegung des § 236 Abs. 1 AO ist sachlich vertretbar.
  • VG Freiburg, 25.09.2024 - 1 K 2844/22

    Klage gegen einen Bescheid, mit dem Abwassergebühren zur Insolvenztabelle …

    Eine Gemeinde ist auch durch rechtskräftige Urteile des Verwaltungsgerichts nicht gehindert, eine im Gebührenmaßstab rechtsunwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Maßstab rückwirkend zu ersetzen und auf dieser neuen Grundlage Abwassergebühren festzusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.06.2013 - 2 S 421/13 - juris- Rn. 25 = VBlBW 2013, 422).
  • VG Schleswig, 29.02.2016 - 9 A 288/14

    Prozesszinsen nach Aufhebung und Neufestsetzung eines Straßenausbaubeitrages

    Dagegen besteht ein Zinsanspruch des Abgabenpflichtigen in den Fällen nicht, in denen er die Abgabe "verfrüht" geleistet hat, dem Abgabengläubiger der Anspruch in der Sache jedoch zusteht (vgl. VGH BW, U. v. 14.6.2013 - 2 S 421/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.08.2013 - 5 A 828/10

    Abwasserbeitrag, Aufhebung durch Widerspruchsbescheid, Verzinsung, …

    Die Regelung des § 236 Abs. 1 AO sieht einen Anspruch auf Prozesszinsen für einen Abgabepflichtigen nur dann vor, wenn aufgrund eines rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteils endgültig und abschließend feststeht, dass der Abgabenpflichtige für einen bestimmten Zeitraum bzw. für einen bestimmten Vorgang zu hohe Abgaben bezahlt hat, zu deren Leistung er im Ergebnis nicht verpflichtet war (VGH BW, Urt. v. 14. Juni 2013 - 2 S 421/13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2026 - 15 A 2510/22

    Verzinsung des zu erstattenden oder zu vergütenden Betrags vom Tag der …

    Rn. 10 Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 25. Mai 1992 - 2 A 1464/91 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juni 2013 - 2 S 421/13 -, juris Rn. 27 ff.; Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, 78. AL, Stand: 1. November 2025, VIIIa.
  • VG Augsburg, 14.08.2014 - Au 2 K 14.339

    Erstattungszinsen, Festsetzungen, Vorausleistung, Verzinsung, …

    Nur dieser Betrag unterliegt gemäß § 236 Abs. 1 Satz 1 AO einer Verzinsung (VGH BW, U.v. 14.6.2013 - 2 S 421/13 - KStZ 2014, 17;… VG München, U.v. 14.12.2004 - M 2 K 04.1440 - juris Rn. 24 ff.).
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