Rechtsprechung
| LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Teilung von Sondereigentum kann eine bisher allein genutzte Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum wandeln; § 5 Abs. 2 WEG
- mietrechtsiegen.de
WEG - Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gemeinschaftseigentum an einer nur zwei Eigentümern dienenden Heizungsanlage
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 16.05.2013 - 133 C 2464/12
- LG Koblenz, 05.12.2013 - 2 S 49/13
- LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.10.2011 - V ZR 75/11
Wohnungseigentum: Erstreckung des Sondereigentums an einer Doppelstockgarage auf …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 in NJW-RR 2012, S. 85 f.). - BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Auch ein solches Drittrechtsverhältnis kann aber Gegenstand einer Feststellungsklage sein, falls diese zugleich für die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander von Bedeutung ist und die Kläger ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung haben (BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 in NJW 1993, 2539 - 2541). - BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
- OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Zwar kann grundsätzlich eine Eintragung neuen Gemeinschaftseigentums im Grundbuch nur erfolgen, wenn dem alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03. April 2007 in RPfleger 2007, 459 f.). - BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01
Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde. - OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06
Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde. - OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Dieser Entstehung von Gemeinschaftseigentum steht nicht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz entgegen, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch die Teilung einer Sondereinheit kein zusätzliches Gemeinschaftseigentum aufgezwungen werden kann (für diesen Grundsatz siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 2011, RNotZ 2012, 571 ff.; BayObLG, Beschluss vom 07. Dezember 1995 in NJW-RR 1996, 721;… Hügel in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2013, § 5 WEG Rn. 18;… Kral in Timme, Beck'scher Online-Kommentar WEG, § 7 WEG Rn. 114). - BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde. - BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …
Auszug aus LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
Dieser Entstehung von Gemeinschaftseigentum steht nicht der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz entgegen, dass den übrigen Wohnungseigentümern durch die Teilung einer Sondereinheit kein zusätzliches Gemeinschaftseigentum aufgezwungen werden kann (für diesen Grundsatz siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 2011, RNotZ 2012, 571 ff.; BayObLG, Beschluss vom 07. Dezember 1995 in NJW-RR 1996, 721;… Hügel in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.11.2013, § 5 WEG Rn. 18;… Kral in Timme, Beck'scher Online-Kommentar WEG, § 7 WEG Rn. 114).
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2025 - 13 S 8/24
Gemeinschaftliche Heizungsanlage im Keller eines Sondereigentümers?
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 2 S 49.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 154 Abs 6 BauGB
Vorläufiger Rechtsschutz bei Erhebung von Vorausleistungen auf den sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag aufgrund von sanierungsbedingter Bodenwertsteigerung bei ungewisser aber möglicher Überschwemmungsgefahr für das Baugrundstück und daraus resultierende mögliche ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 S 2 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 154 Abs 6 BauGB
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Vorausleistung; vorläufiger Rechtsschutz; Maßstab für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung; sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung; mögliche Überschwemmungsgefahr; mögliche Bebaubarkeitseinschränkungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.06.2013 - 5 L 681/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 2 S 49.13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12
Erforderlichkeit und Ziele einer Sanierungssatzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 2 S 49.13
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 - und Beschluss des 10. Senats vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, jeweils juris Rn. 3). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2012 - 2 S 12.12
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Beschwerde; sofortige Vollziehung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 2 S 49.13
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2012 - OVG 2 S 12.12 - …und Beschluss des 10. Senats vom 9. September 2013 - OVG 10 S 12.12 -, jeweils juris Rn. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 10 S 9.16
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Prüfungsmaßstab im vorläufigen …
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 1.14 -, juris Rn.3; Beschluss vom 18. Dezember 25. Februar 2014 - OVG 2 S 49.13 -, juris, Rn. 2;… Beschluss vom 18. Dezember 2014 - OVG 10 S 10.14 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 25.07.2018 - 1 B 210/18
Ausgleichsbeitrag; öffentliche Abgabe; Sanierungsgebiet; Eilverfahren; …
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Februar 2014 - OVG 2 S 49.13 -, juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2014 - 10 S 1.14
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Maßstab für die Anordnung der …
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 2 S 49.13 -, juris, Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2014 - 10 S 10.14
Sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwertes bei mängelbehafteter Unterhaltung und …
Die Prüfung findet dort ihre Grenze, wo es um die Klärung schwieriger Rechts- und Tatsachenfragen geht; diese bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (stRsp. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 11. März 2014 - OVG 10 S 1.14 -, juris Rn.3; Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 2 S 49.13 -, juris, Rn. 2, jeweils m.w.N.). - VG Wiesbaden, 07.12.2020 - 1 L 394/20
Beginn und Ablauf der Festsetzungsfrist bei Straßenausbaubeiträgen
In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist grundsätzlich von der Gültigkeit der der Abgabenerhebung zu Grunde liegenden Vorschriften auszugehen, solange sich nicht deren offensichtliche Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht aus den Einwänden des Abgabenpflichtigen ergibt oder sonst aufdrängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 2 S 49.13 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 1 B 210/18 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 05.12.2013 - 2 S 49/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 16.05.2013 - 133 C 2464/12
- LG Koblenz, 05.12.2013 - 2 S 49/13
- LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13
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