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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6211
VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09 (https://dejure.org/2009,6211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 S 507/09 (https://dejure.org/2009,6211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 S 507/09 (https://dejure.org/2009,6211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag nach § 24 SGB 2

  • Judicialis

    RGebStV § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; RGebStV § 6 Abs. 3; ; SGB II § 24; ; ZPO § 850d Abs. 1 Satz 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Rundfunkgebührenpflicht trotz Arbeitslosengeld?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Abgabe: Befreiung; Rundfunkgebührenpflicht; Besondere Härte; Pfändung; Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit Zuschlag nach § 24 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Vorliegen einer abschließenden Regelung zum Schutz des Schuldners i.R.d. Zwangsvollstreckung gem. §§ 850 ff. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 867 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 1949/08

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung bei Streichung von Bafög-Leistungen wegen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist deshalb von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Absatz 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet oder die betreffende Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird und dieser inzwischen verstrichen ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Juris;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337).

    Bei der Anwendung der Härteregelung sind ferner die gesetzlichen Wertungen zu berücksichtigen, die sich aus anderen Vorschriften ergeben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009, aaO;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.8.2008 - 16 E 1189/07 - Juris).

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 151/03

    Höhe des Freibetrages bei erweiterter Pfändung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Was dem Vollstreckungsschuldner bei der erweiterten Pfändung als notwendiger Unterhalt verbleiben muss, entspricht in der Regel dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne der §§ 19 ff. SGB II, §§ 28 ff., 40 SGB XII (BGH, Urt. v. 18.7.2003 - IXa ZB 151/03 - BGHZ 156, 30;… Hüßtege in Thomas/Putzo, Komm. zur ZPO, 27. Aufl., § 850 e Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07

    Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist deshalb von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Absatz 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet oder die betreffende Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird und dieser inzwischen verstrichen ist (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Juris;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist deshalb von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Absatz 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet oder die betreffende Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird und dieser inzwischen verstrichen ist (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 16 E 1189/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen bloßer Einkommensschwäche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Bei der Anwendung der Härteregelung sind ferner die gesetzlichen Wertungen zu berücksichtigen, die sich aus anderen Vorschriften ergeben (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.8.2008 - 16 E 1189/07 - Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2007 - 2 O 18/07

    Auszubildender; besonderer Härtefall; Rundfunkgebührenbefreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.2009 - 2 S 507/09
    Eine Gebührenbefreiung wegen einer besonderen Härte ist deshalb von vornherein ausgeschlossen in Fällen, in denen der Antragsteller zu einer der Personengruppen gehört, die von der Regelung in Absatz 1 erfasst werden, die dort genannten Voraussetzungen aber nicht erfüllt, etwa weil sein anrechenbares Einkommen oder Vermögen die Bedürftigkeitsgrenze der für die betreffende Personengruppe vorgesehenen sozialen Leistung überschreitet oder die betreffende Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird und dieser inzwischen verstrichen ist (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - Juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 O 18/07 - Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.6.2007 - 16 E 294/07 - Juris;… OVG Niedersachsen, Urt. v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06 - NdsVBl 2006, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 2 S 1874/18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vorlage eines Sozialleistungbescheides

    Eine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV als "bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit" (vgl. allg. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18.06.2008 - 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704; siehe auch Senatsurteil vom 02.07.2009 - 2 S 507/09 - juris) kommt nur in Betracht, wenn ein entsprechender Sozialleistungsbescheid vorgelegt wird, woran es bei der Altersrente - auch nach der Rechtsauffassung des Klägers - fehlt, weil einkommensunabhängige Leistungen gewährt werden.
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2010 - 4 LC 768/07

    Anspruch eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf …

    Darüber hinaus ist es nicht Sinn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, einem Rundfunkteilnehmer die Möglichkeit zu verschaffen, mit den Mitteln, die er auf diese Weise erspart, andere Verbindlichkeiten zu begleichen, wobei es auch insofern unerheblich ist, ob er diese freiwillig bedient oder die Leistungen unter Zwang erbracht werden oder welcher Art die Verbindlichkeiten sind (siehe hierzu VGH Baden Württemberg, Urteil vom 2.7.2009 - 2 S 507/09 -).

    Die dieser Regelung zugrunde liegende Wertung ist auch im Rahmen des § 6 Abs. 3 RGebStV zu berücksichtigen mit der Folge, dass in der Pfändung bzw. Abzweigung des Zuschlages gemäß § 24 SGB II zur Befriedigung von Unterhaltsansprüchen keine zu einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht führende besondere Härte im Sinne dieser Vorschrift gesehen werden kann (siehe hierzu VGH Baden Württemberg, Urteil vom 2.7.2009 - 2 S 507/09 -) .

  • VG Schleswig, 18.08.2016 - 4 A 59/15

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Einkommensberechnungen sollen von den Landesrundfunkanstalten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr vorgenommen werden (vgl. zur Vorgängervorschrift: VGH Mannheim, Urt. v. 02.07.2009 - 2 S 507/09 - juris;… OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • VG Sigmaringen, 06.07.2016 - 5 K 4456/15

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Vorliegen eines Härtefalls

    Einkommensberechnungen sollen von den Landesrundfunkanstalten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr vorgenommen werden (vgl. zur Vorgängervorschrift: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.2009 - 2 S 507/09 -, juris).
  • VG München, 10.12.2009 - M 6b K 09.1377

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Zuschlag nach § 24 SGB II; Zuschlag …

    Erhält ein Empfänger von Arbeitslosengeld II einen Zuschlag nach § 24 SGB II kann er selbst dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn er Verbindlichkeiten gegenüber Dritten hat, deren Erfüllung den gewährten Zuschlag aufzehrt (so auch VGH Baden-Württemberg vom 2.7.2009, 2 S 507/09, BayVGH vom 13.3.2008, 7 C 08.585).
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