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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 2 S 51.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29253
OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - 2 S 51.15 (https://dejure.org/2015,29253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 36 Abs 2 AufenthG 2004
    Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 36 Abs 2 AufenthG
    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Visum; Indonesien; Kind; Nachzug zu Großmutter und Stiefgroßvater; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsgrund; Anordnungsanspruch; außergewöhnliche Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 36 Abs. 2
    Begehren des Erlasses einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung; Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit des Abwartens auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren des Erlasses einer zur Visumserteilung verpflichtenden einstweiligen Anordnung ; Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit des Abwartens auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • VG Berlin, 07.10.2026 - 35 L 255.26
    Die Erteilung eines Visums im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes, wie sie die Antragsteller begehren, stellt indes eine Vorwegnahme der Hauptsache dar, da hierdurch zum einen die mit dem Visum verbundene Einreiseerlaubnis endgültig vorweggenommen und der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck einer effektiven vorherigen Einreisekontrolle hinfällig werden und zum anderen die fortschreitende Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts ermöglicht würde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3).
  • VG Berlin, 15.07.2025 - 37 K 158.25

    Erteilung von Visa zur Aufnahme besonders gefährdeter Afghanen im Einzelfall aus …

    Rn. 33 Die Erteilung eines Visums im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes stellt eine Vorwegnahme der Hauptsache dar, da hierdurch zum Einen die mit dem Visum verbundene Einreiseerlaubnis endgültig vorweggenommen und der mit dem Visumsverfahren verfolgte Zweck einer effektiven vorherigen Einreisekontrolle hinfällig werden würde und zum Anderen die Vorwegnahme der Hauptsache zu einer fortschreitenden Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts führen würde (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3).

    Schon angesichts des mit dem Visumsverfahren verfolgten Zwecks, die Einreisevoraussetzungen im Interesse einer effektiven Kontrolle der Zuwanderung bereits vorher zu überprüfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 -, juris Rn. 3), hat ein Ausländer das Visumsverfahren einschließlich eines sich gegebenenfalls anschließenden Klageverfahrens grundsätzlich vom Ausland aus zu betreiben.

  • VG Berlin, 27.08.2024 - 32 L 206.24
    Zudem kann eine Vorwegnahme der Hauptsache in der fortschreitenden Ausnutzung des durch das Visum eingeräumten Aufenthaltsrechts gesehen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - OVG 2 S 51.15 - juris Rn. 3).
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