Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 2 S 65.11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berufung auf die nachbarschützende Wirkung von textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplanes bei eigenem Abstandsflächenverstoß
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80a Abs 1 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 4 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 31 Abs 2 BauGB
Baunachbarschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Errichtung eines Einfamilienhaus; Bebauungsplan; textliche Festsetzung; überbaubare Grundstücksfläche; Mindestabstand; Befreiung; nachbarschützende Wirkung; städtebauliche Gründe; Rücksichtnahmegebot; Rechtsmissbrauch; eigener ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 212a
Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung wegen Verletzung des Abstandsgebots durch Planung der Bebauung 30 m vom Nachbarhaus entfernt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarklage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung wegen Verletzung des Abstandsgebots durch Planung der Bebauung 30 m vom Nachbarhaus entfernt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befreiung von Bebauungsplanfestsetzung: Nachbarschutz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 15.06.2011 - 4 L 232/11
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 2 S 65.11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 2 S 65.11
Rn. 5 Soweit die Beschwerde im Ausgangspunkt zutreffend ausführt, dass § 31 Abs. 2 BauGB auch bei einer fehlerhaften Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung dem Nachbarn einen Abwehranspruch vermitteln kann, wenn nämlich die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8), fehlt es an einer nachvollziehbaren Darlegung eines Verstoßes gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme. - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - 2 S 65.11
Derartige Festsetzungen eines Bebauungsplans über die überbaubare Grundstücksflächen sind nach dem zutreffenden Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts nicht schlechthin nachbarschützend, sondern nur dann, wenn sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans, seiner Begründung oder anderweitigen Materialien über die Willensbildung des zuständigen Beschlussorgans hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Satzungsgeber eine solche Wirkung ausnahmsweise gewollt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, BRS 57 Nr. 219).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15
Nachbarklage; Bauvorbescheid; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; …
Dieser Wille muss sich dabei im Einzelfall aus dem Bebauungsplan selbst und der ihn tragenden Planungskonzeption, aus seiner Begründung oder aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung und der Willensbildung des zuständigen Beschlussorgans entnehmen lassen (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 1. September 2011 - OVG 2 S 65.11 -, juris Rn. 3; OVG NW…, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 2 A 1674/13 -, juris LS und Rn. 11; BayVGH…, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 10; OVG Bremen…, Urteil vom 13. Februar 2015 - 1 B 355/14 -, juris Rn. 53 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 10 S 15.20
Eine nachbarschützende Intention des Plangebers muss sich im Einzelfall aus der …
Die Annahme eines derartigen planerischen Willens ist eingedenk dessen nur dann berechtigt, wenn er sich mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Bebauungsplan selbst, seiner Begründung und sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung ableiten lässt (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 28. März 2017 - 15 ZB 16.1306 -, juris Rn. 10; in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2011 - OVG 2 S 65.11 -, juris Rn. 3).
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