Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 2 S 79.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42a VwVfG
Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 5 VwGO, § 42a VwVfG, § 70 Abs 2 BauO BE, § 70 Abs 3 BauO BE, § 70 Abs 4 BauO BE, § 79 S 1 BauO BE, § 36 Abs 1 BauGB
Werbeanlage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Genehmigungsfiktion; Fristbeginn; Beginn der Frist für den Eintritt der Genehmigungsfiktion mit Vorliegen der für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Nachweise; Beteiligung des Stadtplanungsamtes des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der einmonatigen Frist für den Eintritt der Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durch Eingang der notwendigen Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden oder sonstigen Stellen bei der Bauaufsichtsbehörde oder durch deren als erteilt ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baugenehmigungsfiktion im Baugenehmigungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der einmonatigen Frist für den Eintritt der Baugenehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durch Eingang der notwendigen Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden oder sonstigen Stellen bei der Bauaufsichtsbehörde oder durch deren als erteilt ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.08.2010 - 19 L 157.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 2 S 79.10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 469
- BauR 2011, 1375
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 2 S 45.08
"Baugerüstwerbung" Kaiserdamm/Messedamm
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 2 S 79.10
Rn. 18 a) Soweit das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, juris; vgl. zuletzt Beschluss vom 2. November 2010 - OVG 2 S 74.10 -) verweist, wonach bei Werbeanlagen in der Regel allein die Erfüllung des Tatbestandes der formellen Illegalität den Erlass einer Beseitigungsanordnung rechtfertigt, ohne dass es weitergehender Ermessenserwägungen bedarf, tritt dem die Beschwerde mit der nicht näher substantiierten Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag sowie auf den Wortlaut des Gesetzes bereits nicht in einer dem Darlegungs- und Auseinandersetzungsgebot nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügenden Weise entgegen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2017 - 10 S 37.16
Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren; …
Aufgrund der dynamischen Verweisung in § 1 Abs. 1 VwVfG Bln gelten die in § 42a VwVfG für die Genehmigungsfiktion geregelten allgemeinen Grundsätze ergänzend, soweit fachgesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 6).Auch wenn § 70 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 BauO Bln a.F. lediglich auf § 70 Abs. 3 Satz 1 BauO Bln a.F., nicht aber ausdrücklich auf die Bestimmung des § 70 Abs. 3 Satz 2 BauO Bln a.F. zum Fristbeginn verweist, ist diese Regelung auch für den Fristbeginn für den Eintritt der Genehmigungsfiktion maßgeblich (vgl. näher OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
- OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich
Insbesondere enthält das sächsische Landesrecht, anders als zum Beispiel § 70 Abs. 4 Satz 2 BauO Berlin (vgl. hierzu: OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 16), keine Regelung zur Vollständigkeitsfiktion der Bauunterlagen für die Fälle, in denen sich die Behörde - wie hier - entgegen § 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SächsBO pflichtwidrig nicht zur Vollständigkeit der Bauunterlagen gegenüber dem Bauantragssteller verhält. - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
Allerdings kann - insoweit auch anders als § 22 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BauGB - die Frist nur einmal verlängert werden: Die in Art. 42a BayVwVfG geregelten allgemeinen Grundsätze gelten jedoch nur, wenn die Genehmigungsfiktion fachgesetzlich angeordnet und soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. BT-Drs. 16/10493, S. 13 und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.3.2011 - OVG 2 S 79.10 - juris).
- OVG Sachsen, 19.11.2020 - 1 A 1279/17
Fiktionszeugnis; Gesellschaft; Rubrum
Insbesondere enthält das sächsische Landesrecht, anders als zum Beispiel § 70 Abs. 4 Satz 2 BauO Berlin (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 16), keine Regelung zur Vollständigkeitsfiktion der Bauunterlagen für die Fälle, in denen sich die Behörde entgegen § 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SächsBO pflichtwidrig nicht zur Vollständigkeit der Bauunterlagen gegenüber dem Bauantragssteller verhält. - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
Allerdings kann - insoweit auch anders als § 22 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BauGB - die Frist nur einmal verlängert werden: Die in Art. 42a BayVwVfG geregelten allgemeinen Grundsätze gelten jedoch nur, wenn die Genehmigungsfiktion fachgesetzlich angeordnet und soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. BT-Drs. 16/10493, S. 13 und OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28.3.2011 - OVG 2 S 79.10 - juris). - OVG Sachsen, 10.05.2022 - 1 A 493/20
Teilurteil; Hauptantrag; Hilfsantrag; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; …
Insbesondere enthält das sächsische Landesrecht, anders als zum Beispiel § 70 Abs. 4 Satz 2 BauO Berlin (vgl. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 16), keine Regelung zur Vollständigkeitsfiktion der Bauunterlagen für die Fälle, in denen sich die Behörde - wie hier - entgegen § 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SächsBO pflichtwidrig nicht zur Vollständigkeit der Bauunterlagen gegenüber dem Bauantragssteller verhält. - VG Cottbus, 28.08.2018 - 3 L 748/17
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Dies kann lediglich für solche baulichen Anlagen angenommen werden, die typischerweise ohne bzw. ohne nennenswerten Substanzverlust und ohne großen Aufwand ab- und (nach erfolgreichem Genehmigungsantrag) wieder aufgebaut werden können, und bei denen eine Beseitigungsanordnung deshalb einer bloßen Nutzungsuntersagung gleichkommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 20). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem …
Allerdings kann - insoweit auch anders als § 22 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BauGB - die Frist nur einmal verlängert werden: Die in Art. 42a BayVwVfG geregelten allgemeinen Grundsätze gelten jedoch nur, wenn die Genehmigungsfiktion fachgesetzlich angeordnet und soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. BT-Drs. 16/10493, S. 13 und OVG Berlin-Brandenburg, B v. 28.3.2011 - OVG 2 S 79.10 - juris). - VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088
Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener …
Allerdings kann - insoweit auch anders als § 22 Abs. 5 Sätze 2 und 3 BauGB - die Frist nur einmal verlängert werden: Die in Art. 42a BayVwVfG geregelten allgemeinen Grundsätze gelten jedoch nur, wenn die Genehmigungsfiktion fachgesetzlich angeordnet und soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist (vgl. BT-Drs. 16/10493, S. 13 und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.3.2011 - OVG 2 S 79.10 - juris). - VG Berlin, 05.11.2019 - 19 K 156.18
Rücknahme einer fiktiven Baugenehmigung
Zu den notwendigen Stellungnahmen zählt auch die Stellungnahme der Bauaufsicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2011 - OVG 2 S 79.10 -, juris Rn. 8 ff.), die bei dem Stadtentwicklungsamt ausweislich des Verwaltungsvorgangs am 12. März 2018 einging. - VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 136/17
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG Berlin, 04.07.2018 - 19 L 73.18
Einstweiliger Rechtsschutz im Vollstreckungsrecht
- VG Berlin, 09.09.2022 - 19 L 234.22
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Werbeanlagen: Fiktionsfrist bei …
- VG Berlin, 12.01.2016 - 19 L 207.15
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