Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Begriff des Vorverfahrens iSd VwGO § 162 Abs 2 S 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.04.1989 - 5 K 30/88
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89
- BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90
- VG Karlsruhe, 15.03.1993 - 5 K 30/88
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 262 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 5 S 923/91
Aufwendungen des Klägers für im Planfeststellungsverfahren vorgelegtes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93
Nicht dazu gehört das mit der Stellung eines Antrags bei der Ausgangsbehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 11.5.1981 - 1 S 577/81 - für den Einspruch nach dem Kommunalwahlgesetz; Beschluß v. 18.8.1982 - 8 S 1049/89 - Verwaltungsblätter Baden- Württemberg 1983, 168 für den an die Behörde gerichteten Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Beschluß vom 5.6.1991 - 5 S 923/91 - UPR 1992, 33 für das Planfeststellungsverfahren).Es widerspricht im übrigen weder dem Gerechtigkeitsgefühl noch dem Gleichheitssatz, wenn die VwGO davon ausgeht, daß die einem Bürger im Verwaltungsverfahren entstehenden Kosten von ihm selbst zu tragen sind (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 5.6.1991 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175).
- BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68
Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93
Es widerspricht im übrigen weder dem Gerechtigkeitsgefühl noch dem Gleichheitssatz, wenn die VwGO davon ausgeht, daß die einem Bürger im Verwaltungsverfahren entstehenden Kosten von ihm selbst zu tragen sind (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 5.6.1991 a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 27, 175). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.1981 - 1 S 577/81
Einspruchsverfahren nach KomWG BW § 26 - kein Vorverfahren iSd VwGO § 162 Abs 2 S …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93
Nicht dazu gehört das mit der Stellung eines Antrags bei der Ausgangsbehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren (VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 11.5.1981 - 1 S 577/81 - für den Einspruch nach dem Kommunalwahlgesetz; Beschluß v. 18.8.1982 - 8 S 1049/89 - Verwaltungsblätter Baden- Württemberg 1983, 168 für den an die Behörde gerichteten Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung; Beschluß vom 5.6.1991 - 5 S 923/91 - UPR 1992, 33 für das Planfeststellungsverfahren).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2006 - 11 S 2613/05
Ohne Vorverfahren keine Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen des …
Sein Anwendungsbereich wird teilweise auf sonstige förmliche Vorschaltverfahren erstreckt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, BWGZ 1993, 620;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 162 Rn. 16).Außerhalb eines Vorverfahrens im Verwaltungsverfahren entstandene Kosten haben daher grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1993, a.a.O. für das einer Leistungsklage vorausgehende Verfahren; Beschluss vom 05.06.1991 - 5 S 923/91 -, UPR 1992, 33 betreffend Aufwendungen für ein Privatgutachten während eines Planfeststellungsverfahrens; Beschluss vom 18.08.1982 - 8 S 1049/82 -, VBlBW 1983, 168; BVerwG, Beschluss vom 01.09.1989 - 4 B 17/89 -, NVwZ 1990, 59 zu § 80 VwVfG; BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 9a/9RVs 13/89 -, NVwZ-RR 1992, 286 zu § 63 Abs. 2 SGB X).
- VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar
Das vor Erhebung einer Leistungsklage bei der Behörde mit Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs eingeleitete Verwaltungsverfahren ist mithin kein Vorverfahren i.S. des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, für welches die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 -, juris und VG Neustadt, Urteil vom 24. Juli 2014 - 4 K 1055/13.NW -, LKRZ 2014, 430 zur Stellung eines Antrags auf Erstattung einer geleisteten Geldzahlung vor Erhebung einer Leistungsklage). - VG Gießen, 09.08.2022 - 6 K 2794/21
Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten aufgrund einer Abstimmungsvereinbarung
Zwar kommt eine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verwaltungsprozess grundsätzlich nur nach Maßgabe von § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1993, Az. 2 S 893/93; VG Neustadt (Weinstraße)…, Urteil vom 26.02.2021, Az. 5 K 797/20.NW, Rn. 34 f.; jeweils juris).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.2000 - 2 S 2012/00
Behördliches Aussetzungsverfahren kein Vorverfahren iSd VwGO § 162 Abs 2 S 2
Im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO kommt dagegen die von der Antragstellerin beantragte Entscheidung, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, nicht in Betracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.1993 - 2 S 893/93 - m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.5.1989, DVBl. 1989, 892;… Olbertz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 162 Rdnr. 62;… Eyermann/Jörg Schmidt, § 162 Rdnr. 12).Angesichts des eindeutigen Wortlauts und der fehlenden Regelungslücke ist für eine analoge Anwendung des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO auf die Fälle des behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO kein Raum (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.1993 - 2 S 893/93).
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 4 O 43/10
Wahlprüfungsverfahren ist kein Vorverfahren
Kennzeichnend für das Vorverfahren in diesem Sinne ist, dass es der Nachprüfung eines bereits ergangenen oder eines abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Verwaltung dienen soll; nicht dazu gehört das mit der Stellung eines Antrages bei der Ausgangsbehörde eingeleitete Verwaltungsverfahren (VGH BW, Beschl. v. 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 3 S 1592/08
Reisekostenerstattung für einen am Zweitwohnsitz beauftragten, spezialisierten …
Sein Anwendungsbereich wird darüber hinaus teilweise auch auf sonstige förmliche Vorschaltverfahren erstreckt, wenn sie in gleicher Weise wie das Widerspruchsverfahren nach den §§ 68 ff. VwGO der Überprüfung eines Verwaltungsakt dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.06.2006 - 11 S 2613/05 -, NJW 2006, 2937, 2938; Beschluss vom 12.05.1993 - 2 S 893/93 -, BWGZ 1993, 620;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 162 Rn. 16). - VG Neustadt, 13.03.2018 - 5 K 802/17
Verwaltungsrechtsweg für Aufwendungsersatzansprüche einer juristischen Person des …
Nachdem hier vor Erhebung der Leistungsklage mangels streitgegenständlichem Verwaltungsakt ein Widerspruchsverfahren im Sinne der §§ 68 ff. VwGO nicht eröffnet war, kann diese Regelung in der vorliegenden Sache nicht zum Tragen kommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 -, juris und VG Neustadt, Urteil vom 24. Juli 2014 - 4 K 1055/13.NW -, LKRZ 2014, 430 zur Stellung eines Antrags auf Erstattung einer geleisteten Geldzahlung vor Erhebung einer Leistungsklage). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 4 O 128/20
Zuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren; vergleichbares förmliches …
- VG Neustadt, 24.07.2014 - 4 K 1055/13
Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen - …
Das vor Erhebung einer Leistungsklage bei der Behörde mit Stellung eines Antrags auf Erstattung eines Geldbetrags eingeleitete Verwaltungsverfahren ist mithin kein Vorverfahren i.S. des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, für welches die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2012 - 4 O 43/12
Vorverfahren im Sinne des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO
- VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20
Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten …
- VG Augsburg, 10.02.2025 - Au 9 K 23.757
Allgemeine Leistungsklage, Zahlung von PPK-Mitbenutzungsentgelten, wirksame …
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