Rechtsprechung
| LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen einer unberechtigten Abmahnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei einer unberechtigten Abmahnung durch den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzansprüche des Arbeitsnehmers wegen einer unberechtigten Abmahnung; Erteilung einer Abmahnung als Vertragsverletzung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Recht der freien Meinungsäußerung; ...
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.06.1997 - 12 Ca 2897/95
- LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1036
- MDR 1998, 1038
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93
Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Er weist als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin, macht ihn auf eine Verletzung der Pflichten aufmerksam und fordert ihn für die Zukunft zu vertragsgetreuem Verhalten auf, im Regelfall unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Falle erneuter Vertragsverletzungen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteile vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - und vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nrn. 29 und 32;… ferner Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 61 IV 1 mit Nachweisen;… Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 2. Aufl. 1994, S. 117 ff und 123 ff, ebenfalls mit Nachweisen).Letztlich wurzelt das Recht des Arbeitgebers zur Abmahnung von Vertragsverstößen in den Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO).
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus den Personalakten wird vielmehr in jüngeren Entscheidungen daraus hergeleitet, daß der Arbeitgeber seine sich aus § 242 BGB ergebende Fürsorgepflicht verletzt, wenn er einem Arbeitnehmer grundlos Nachteile zufügt oder ihn der Gefahr eines Schadens aussetzt, wobei der Umfang der Fürsorgepflicht im einzelnen aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen und wobei zu beachten ist, daß sich beide Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Abmahnung auf Rechte berufen können, die ihre Wurzel im Grundgesetz haben (BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO; ferner Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nr. 33).
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 -, EzA BGB § 611 - Fürsorgepflicht - Nr. 38 ausgeführt, das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers werde durch unrichtige, sein berufliches Fortkommen berührende Tatsachenbehauptungen beeinträchtigt; der Arbeitnehmer könne daher in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht in Form von unzutreffenden oder abwertenden Äußerungen deren Widerruf und Beseitigung verlangen; das verfassungsrechtlich abgesicherte Recht des Arbeitgebers zur freien Meinungsäußerung über den Arbeitnehmer, Art. 5 Abs. 1 GG , finde seine Schranke an dieser geschützten Rechtssphäre des Arbeitnehmers. - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus den Personalakten wird vielmehr in jüngeren Entscheidungen daraus hergeleitet, daß der Arbeitgeber seine sich aus § 242 BGB ergebende Fürsorgepflicht verletzt, wenn er einem Arbeitnehmer grundlos Nachteile zufügt oder ihn der Gefahr eines Schadens aussetzt, wobei der Umfang der Fürsorgepflicht im einzelnen aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen Interessen zu bestimmen und wobei zu beachten ist, daß sich beide Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Abmahnung auf Rechte berufen können, die ihre Wurzel im Grundgesetz haben (BAG…, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, aaO; ferner Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nr. 33).
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfordert einen wesentlich stärkeren Eingriff in den Rechtskreis des Arbeitnehmers, wobei im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung auch die Belange des Arbeitnehmers und seine aus den Art. 5 und 12 GG herzuleitenden Interessen berücksichtigt werden müßten (BAG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 -). - BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93
Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Er weist als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin, macht ihn auf eine Verletzung der Pflichten aufmerksam und fordert ihn für die Zukunft zu vertragsgetreuem Verhalten auf, im Regelfall unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Falle erneuter Vertragsverletzungen (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteile vom 07.10.1993 - 2 AZR 226/93 - und vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 -, EzA BGB § 611 - Abmahnung - Nrn. 29 und 32;… ferner Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 61 IV 1 mit Nachweisen;… Kammerer, Personalakte und Abmahnung, 2. Aufl. 1994, S. 117 ff und 123 ff, ebenfalls mit Nachweisen). - BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von …
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer Entscheidung vom 15.02.1973 (2 AZR 16/72 -, AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 im Anschluß an Gumpert, BB 1971, 959 ff) für möglich gehalten, daß eine nach § 1 KSchG sozialwidrige und deshalb unwirksame Kündigung "an sich" eine sogenannte positive Vertragsverletzung darstellt (zur parallelgelagerten Problematik, ob die unberechtigte Aufkündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses zugleich eine positive Vertragsregelung darstellt: Klinkhammer, Positive Forderungsverletzung durch Mietvertragskündigung, NJW 1997, 221 ff m.w.N.). - BAG, 22.04.1971 - 2 AZR 205/70
Kündigungsabfindung - Schadenersatzanspruch
Auszug aus LAG Köln, 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97
Das Bundesarbeitsgericht hat es in einer Entscheidung vom 15.02.1973 (2 AZR 16/72 -, AP Nr. 2 zu § 9 KSchG 1969 im Anschluß an Gumpert, BB 1971, 959 ff) für möglich gehalten, daß eine nach § 1 KSchG sozialwidrige und deshalb unwirksame Kündigung "an sich" eine sogenannte positive Vertragsverletzung darstellt (zur parallelgelagerten Problematik, ob die unberechtigte Aufkündigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses zugleich eine positive Vertragsregelung darstellt: Klinkhammer, Positive Forderungsverletzung durch Mietvertragskündigung, NJW 1997, 221 ff m.w.N.).
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Es überwiegen die das Vorliegen von Mobbing ablehnenden oder nicht in die rechtliche Prüfung miteinbeziehenden Urteile (LAG Bremen, Urteil vom 28.4.2000, - 3 Sa 284/99 - Anspruch auf Schmerzensgeld wegen mobbingbedingter freiwilliger Aufgabe des Arbeitsplatzes; LAG Köln, Urteil vom 7.1.1998 - 2 Sa 1014/97 - Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen durch Mobbing herbeigeführter psychischer Erkrankung; LAG Frankfurt, Urteil vom 26.8.1997, - 7 Sa 535/97 -, ArztR 1998 S. 146, unberechtigte Ausübung des Rechts, wegen Mobbing die Arbeitsleistung zurückzubehalten und darauf folgende fristlose Kündigung). - LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20
Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige …
Erforderlich ist also eine schikanöse Tendenz bzw. ein Schikanecharakter (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7. Januar 1998 - 2 Sa 1014/97, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. August 2007 - 11 Sa 302/07, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 189/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2016 - 1 Sa 190/15
Schadenersatz wegen Mobbing
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2018 - 1 Sa 259/17
Mobbing - Schadensersatz - Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter - …
Anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Abmahnung mutwillig und ohne jeden Anlass ausspricht; erforderlich ist auch in diesem Zusammenhang eine schikanöse Tendenz (vergleiche LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007, 11 Sa 302/07, juris). - LAG Nürnberg, 02.07.2002 - 6 (3) Sa 154/01
Mobbing, Schadensersatz und Schmerzensgeld
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (so ausführlich auch LAG Köln vom 07.01.1998, Az. 2 Sa 1014/97). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 11 Sa 302/07
Schmerzensgeld wegen Mobbings
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (vgl. LAG Köln 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97, MDR 1998, 1036 f). - LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003 - 19 Sa 5/02
Arbeitnehmerkündigung - Auflösungsverschulden - Schadensersatzanspruch
Rn. 77 Ganz davon abgesehen, kommt im Falle einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schadensersatzanspruch ohnedies nur in Betracht, wenn die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht und/oder besondere Umstände eine besondere Genugtuung erforderlich machen und in anderer Weise kein befriedigender Ausgleich geschaffen werden kann (vgl. LAG köln vom 07.01.1998 -- 2 Sa 1014/97 -- MDR 98, 1036; Künzel, Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht, Band I, Nr. 2.1. - ArbG Bonn, 10.02.2021 - 4 Ca 1011/20 Erforderlich ist also eine schikanöse Tendenz bzw. ein Schikanecharakter (LAG Köln…, Urteil vom 10.07.2020 - 4 Sa 118/20 - juris Rdn. 78; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 07.01.1998 - 2 Sa 1014/97 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007- 11 Sa 302/07 - juris).
- ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt (vgl. LAG Köln vom 07.01.1998, 2 Sa 1014/97). - ArbG Lübeck, 07.09.2000 - 2 Ca 1860b/00
Schmerzensgeld wegen Mobbing; Verschuldete widerrechtliche Verletzung des Körpers …
- LAG Hamm, 22.02.2002 - 7 Sa 1292/01
Mobbing, Häufung von Abmahnungen, Gemeindeinterne Veröffentlichungen über die …
- ArbG Lübeck, 07.09.2000 - Ö D 2 Ca 1850b/00
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Mobbings; Ungerechtfertigte Abmahnung; …
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