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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9809
LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06 (https://dejure.org/2007,9809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06 (https://dejure.org/2007,9809)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 (https://dejure.org/2007,9809)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialwidrigkeit betriebsbedingter Kündigung bei Fehlen insolvenzrechtlicher Vermutungswirkung - Darlegungslast des Insolvenzverwalters zum Vorliegen einer Betriebsänderung - keine Vermutungswirkung bei teilweiser Fortsetzung der Betriebstätigkeit in Auffanggesellschaft ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für das Eingreifen der Vermutungswirkung für das Vorliegen einer Betriebsänderung; Eintritt der Vermutungswirkung bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
    Allerdings könnte nicht mehr im Sinne des Klägers festgestellt werden, dass das zwischen ihm und dem Beklagten bestandene Arbeitsverhältnis durch die angegriffene Kündigung nicht aufgelöst worden ist, wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Ausspruch der Kündigung auf die Firma N1 und L3 GmbH übergegangen wäre (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01, NZA 2002, 1207).

    Ist dies nicht der Fall, weil das Arbeitsverhältnis bereits vorher auf einen Betriebserwerber übergegangen ist, führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage, auch wenn der bisherige Betriebsveräußerer vom Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses mit ihm ausgeht und insoweit Kündigungsbefugnis für sich reklamiert (vgl. dazu BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 unter I 2. a) und b) der Gründe, NZA 2002, 1207).

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Auszug aus LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
    Der Kläger stützt seine Kündigungsschutzklage nicht allein auf die Behauptung, der Betrieb sei bereits vor der Kündigung auf die angebliche Betriebserwerberin, die Firma N1 und L3 GmbH, übergegangen (vgl. dazu BAG vom 15.12.2005 - 8 AZR 202/05, NZA 2006, 597 unter BI1b aa der Gründe).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
    Handelt es sich nicht um eine Betriebsänderung, sondern in Wahrheit um einen Betriebsübergang, greift § 125 InsO nicht ein (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZIP 2004, 525 = DB 2004, 937; LAG Düsseldorf vom 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02, ZinsO 2004, 1271 sowie BAG vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02

    Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
    Handelt es sich nicht um eine Betriebsänderung, sondern in Wahrheit um einen Betriebsübergang, greift § 125 InsO nicht ein (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZIP 2004, 525 = DB 2004, 937; LAG Düsseldorf vom 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02, ZinsO 2004, 1271 sowie BAG vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02

    Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs

    Auszug aus LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
    Handelt es sich nicht um eine Betriebsänderung, sondern in Wahrheit um einen Betriebsübergang, greift § 125 InsO nicht ein (BAG vom 28.08.2003 - 2 AZR 377/02, ZIP 2004, 525 = DB 2004, 937; LAG Düsseldorf vom 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02, ZinsO 2004, 1271 sowie BAG vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04, NZA 2006, 720).
  • LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast …

    Die Vermutungswirkung tritt also nicht allein durch den Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste ein, sondern nur dann, wenn die objektiven Voraussetzungen einer geplanten Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG vorliegen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 -).

    Dieser hat daher substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass zum einen tatsächlich eine Betriebsänderung geplant war, die streitbefangene Kündigung aufgrund dieser Betriebsänderung ausgesprochen wurde und die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer abgeschlossen haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 - Landesarbeitsgericht Köln…, Urteil vom 19. März 2010 - 10 Sa 754/09 - APS/Künzl, 6. Aufl. 2021, InsO § 125 Rn. 22a; vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 -).

  • LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …

    Der Insolvenzverwalter muss im Streitfall lediglich das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO, nämlich das Vorliegen einer Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG, darlegen und beweisen (LAG Hamm vom 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06).
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