Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO n.F. § 336 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO n.F. § 345; ; ZPO n.F. § 514 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 6; ; ArbGG § 68
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ZPO 2002 § 336 Abs. 1 Satz 2, ZPO 2002 § 345, ZPO 2002 § 514 Abs. 2 Satz 1 n. F., ZPO 2002 § 538 Abs. 2 Nr. 6, ArbGG § 68
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meistbegünstigungsgrundsatz und Zugang zur gerichtlichen Kontrollinstanz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einlegung einer Berufung gegen ein Versäumnisurteil bei Unstatthaftigkeit eines Einspruchs; Entbindung von der Einhaltung der für ein Rechtsmittel vorgesehenen Formen und Fristen durch den Meistbegünstigungsgrundsatz; Behinderung des Zugangs zu der gerichtlichen ...
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 02.10.2003 - 9 Ca 9310/03
- ArbG Bautzen, 26.02.2004 - 9 Ca 9310/03
- LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96
Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil
Auszug aus LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Aufgrund des sog. Meistbegünstigungsgrundsatzes kann der Betroffene in einem solchen Fall das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder der Berufung angreifen (BGH vom 19.12.1996 - IX ZB 108/96 -, NJW 1997, 1448 m. z. N.).Die Anwendbarkeit des § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der seinerzeitigen Fassung des § 513 Abs. 2 ZPO lässt offen das OLG Karlsruhe vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 -, NJW-RR 1993, 383; vgl. für den umgekehrten Fall - Erlass eines irrig als weiteres [Erstes] Versäumnisurteil bezeichneten Zweiten Versäumnisurteils - BGH vom 19.12.1996, a. a. O.).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände …
Auszug aus LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zu einer gerichtlichen Kontrollinstanz durch Voraussetzungen behindert würde, mit denen bei Ergreifen des wahlweise statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs nicht zu rechnen wäre (im Ergebnis wie hier OLG Düsseldorf vom 15.03.2001 - 10 U 189/99 -, JR 2002, 380).Das Oberlandesgericht Düsseldorf (vom 15.03.2001, a. a. O.) befürwortet eine Aufhebung des "so bezeichneten" Zweiten Versäumnisurteils und eine Zurückverweisung an die erste Instanz "zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens".
- OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91
Auszug aus LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04
Die Anwendbarkeit des § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der seinerzeitigen Fassung des § 513 Abs. 2 ZPO lässt offen das OLG Karlsruhe vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 -, NJW-RR 1993, 383; vgl. für den umgekehrten Fall - Erlass eines irrig als weiteres [Erstes] Versäumnisurteil bezeichneten Zweiten Versäumnisurteils - BGH vom 19.12.1996, a. a. O.).Das Oberlandesgericht Karlsruhe (vom 17.09.1991, a. a. O.) wandelt das Zweite Versäumnisurteil in ein Erstes Versäumnisurteil ab, gegen das der verurteilten Partei nunmehr der Einspruch zusteht.
- OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08
Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes …
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zur nächsten Instanz durch Voraussetzungen behindert würde, die bei dem wahlweise statthaften Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht eingreifen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001, 10 U 189/99; Sächsisches LAG, Urteil vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04 - abrufbar über juris).Teilweise vertretene andere Lösungsansätze hält der Senat nicht für überzeugend (vgl. dazu OLG Karlsruhe vom 17.9.1991, 17 U 179/91: Umdeutung des II. Versäumnisurteils in ein Versäumnisurteil; Sächsisches LAG vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04: Nichtladen des Beklagten zum neuen Termin, um ein Versäumnisurteil zu ermöglichen; beide Urteile abrufbar über juris).
- LAG Köln, 20.04.2007 - 4 Sa 22/07
Zweites Versäumnisurteil trotz zwischenzeitlicher Verhandlung in einem weiteren …
Aufgrund des sog. Meistbegünstigungsgrundsatzes kann die beschwerte Partei in einem solchen Fall das Versäumnisurteil mit dem Einspruch und/oder mit der Berufung angreifen (vgl. schon BGH 07.12.1978 BGHZ 73, 87; BGH 08.02.1984 VersR 1984, 287 sowie Sächsisches Landesarbeitsgericht 24.11.2004 - 2 Sa 263/04 - LAGE § 86 ArbGG 1979, Nr. 8), wobei für die Berufung die einschränkenden Voraussetzungen des § 514 Abs. 2 ZPO nicht gelten. - LAG Hamm, 05.10.2010 - 19 Sa 803/10
Zurückverweisung bei fehlerhaftem Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zu einer gerichtlichen Kontrollinstanz durch Voraussetzungen behindert würde, mit denen bei Ergreifen des wahlweise statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs nicht zu rechnen wäre (LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04, LAGE § 68 ArbGG 1979 Nr. 8;… für den umgekehrten Fall - Erlass eines irrig als weiteres erstes Versäumnisurteil bezeichneten zweiten Versäumnisurteils - BGH, 19.12.1996, a.a.O.).Etwas anderes gilt jedoch, wenn das Verfahren unter einem Mangel leidet, der in der Berufungsinstanz nicht korrigiert werden kann (…BAG, 26.06.2008, a.a.O.; LAG Sachsen, 24.11.2004, a.a.O.; LAG Berlin, 15.08.2003 - 2 Sa 917/03, MDR 2003, 1437;… Gemeinschaftskommentar zum ArbGG/Vossen, 68 April 2010, § 68 ArbGG Rn. 12;… Germelmann, a.a.O., § 68 ArbGG Rn. 4).
- LAG Köln, 15.06.2023 - 6 Sa 42/23
Urlaubsabgeltung; Coronaprämie; Fernfahrer; Zweites Versäumnisurteil
Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zu einer gerichtlichen Kontrollinstanz durch Voraussetzungen behindert würde, mit denen bei Ergreifen des wahlweise statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs nicht zu rechnen wäre (LAG Sachsen 24.11.2004 - 2 Sa 263/04 -).
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