Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 127; BGB § 611; ZPO § 253; ZPO § 416
Darlegungslast bei doppelter Schriftformklausel und Überstundenvergütung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf Arbeitsvergütung; Annahme eines vorgeschalteten mündlichen Arbeitsverhältnisses; Vorliegen einer doppelten Schriftformklausel in dem Arbeitsvertrag; Vereinbarung eines von einem Probearbeitsverhältnis rechtlich zu ...
Verfahrensgang
- ArbG Bautzen, 19.02.2003 - 10 Ca 10529/02
- LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Das gilt sogar dann, wenn die Parteien bei Abschluss der an sich formbedürftigen Vereinbarung nicht an die Schriftform gedacht haben (BAG vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02 -, EzA § 125 BGB Nr. 2 m. w. N.).Eine so formulierte doppelte Schriftformklausel kann dann nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden (BGH vom 02.06.1976-VIII ZR 97/74-, BGHZ 66, 378; BFH vom 31.07.1991 - I S 1/91 -, BFHE 165, 256; BAG vom 24.06.2003, a. a. O.).
Ein Verstoß führt zur Unwirksamkeit einer Änderungsabrede (vgl. BAG vom 24.06.2003, a. a. O.).
- LAG Hamm, 24.05.1989 - 15 Sa 18/89
Zulässigkeit einer Vereinbarung eines sog. unbezahlten Einfühlungsverhältnisses
Auszug aus LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Dies berechtigt die Parteien, auch eine unbezahlte Einführungsphase zu vereinbaren, in der der Arbeitnehmer keine Pflichten, insbesondere keine Arbeitspflicht hat (vgl. im Einzelnen m. z. N. LAG Hamm vom 24.05.1989 - 15 Sa 18/89 -, LAGE § 611 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 2). - BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung
Auszug aus LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Eine so formulierte doppelte Schriftformklausel kann dann nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden (BGH vom 02.06.1976-VIII ZR 97/74-, BGHZ 66, 378; BFH vom 31.07.1991 - I S 1/91 -, BFHE 165, 256;… BAG vom 24.06.2003, a. a. O.). - BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60
Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des …
Auszug aus LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Er muss ferner eindeutig vortragen, ob die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig oder vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet worden sind (BAG vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 -, AP Nr. 7 zu § 253 ZPO). - BFH, 31.07.1991 - I S 1/91
Zur Frage des Schriftformzwanges bei Geschäftsführervertrag zwischen GmbH und …
Auszug aus LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03
Eine so formulierte doppelte Schriftformklausel kann dann nicht durch eine die Schriftform nicht wahrende Vereinbarung abbedungen werden (BGH vom 02.06.1976-VIII ZR 97/74-, BGHZ 66, 378; BFH vom 31.07.1991 - I S 1/91 -, BFHE 165, 256;… BAG vom 24.06.2003, a. a. O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15
Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis
Rn. 53 Anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers kraft der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig ist (LAG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1989 - 15 Sa 18/89 -, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 Sa 83/02, - juris; Sächsisches LAG, Urteil vom 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris).Zweck eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potentielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären, also insbesondere dem künftigen Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, die betrieblichen Gegebenheiten kennen zu lernen (Sächsisches LAG, Urteil vom 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 -, juris Rz. 16).
- LAG Düsseldorf, 06.07.2007 - 9 Sa 598/07
Abgrenzung zwischen "Einfühlungsverhältnis" oder "Arbeitsverhältnis"
Darin unterscheidet sich das Einfühlungsverhältnis vom Probearbeitsverhältnis (LAG Hamm, Urteil vom 24.05.1989, LAGE § 611 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 2; Sächsisches LAG, Urteil vom 05.03.2004 - 2 Sa 386/03 - Juris;… Berzbach, FA 2002, S. 340;… Preis/Kliemt/Ulrich, AR-Blattei SD Probearbeitsverhältnis Rdnr. 22). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 - 6 Sa 500/19
Befristungskontrollklage - Vorbeschäftigung - Einfühlungsverhältnis
Rn. 37 aa) Die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers ist kraft Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig (…vgl. LAG Rheinland-Pfalz 05. August 2015 - 7 Sa 170/15 - Rn. 53 ; Sächsisches LAG 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 - Rn. 16;… LAG Baden-Württemberg 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - Rn. 25, jeweils zitiert nach juris). Dabei ist unter einem Einfühlungsverhältnis ein ganz loses Rechtsverhältnis eigener Art zu verstehen, welches sich von einem Arbeitsverhältnis - insbesondere auch von dem Probearbeitsverhältnis - dadurch unterscheidet, dass der in den Betrieb aufgenommene potentielle Arbeitnehmer während der Einfühlungsphase keine Pflichten übernimmt, insbesondere keine Arbeitspflicht hat, da er nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt, sondern lediglich dem Hausrecht des Betriebsinhabers untersteht (…LAG Baden-Württemberg 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - aaO).Zweck eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ist es im Allgemeinen, die Voraussetzungen der Zusammenarbeit für das potentielle spätere Arbeitsverhältnis zu klären, also insbesondere dem künftigen Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, die betrieblichen Gegebenheiten kennen zu lernen (Sächsisches LAG 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 - aaO)..
- OLG Oldenburg, 09.04.2010 - 2 SsRs 46/10
Begriff des Beschäftigungsverhältnisses i.S.v. § 404 Abs. 2 Nr. 3 …
Unter einem derartigen Einfühlungsverhältnis wird ein "ganz loses Rechtsverhältnis eigener Art, welches sich von einem Arbeitsverhältnis - insbesondere auch von dem Probearbeitsverhältnis - dadurch unterscheidet, dass der in den Betrieb aufgenommene potentielle Arbeitnehmer während der Einfühlungsphase keine Pflichten übernimmt, insbesondere keine Arbeitspflicht hat, da er nicht dem Direktions- oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt, sondern lediglich dem Hausrecht des Betriebsinhabers untersteht" (Sächsisches Landesarbeitsgericht, 2 Sa 386/03, Urteil vom 05.03.2004, juris), verstanden. - ArbG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2008 - 1 Ca 64/08
Einfühlungsverhältnis - Abgrenzung - Entgeltzahlungspflicht - …
1 Ca 64/08 C - 4 Köln - Urteil vom 18.03.1998 - Az: 8 Sa 1662/97 = LAGE § 138 BGB Nr. 10; Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 05.03.2004 - Az: 2 Sa 386/03). - ArbG Düsseldorf, 01.03.2007 - 14 Ca 5367/06 Er muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24.05.1989 - 15 Sa 18/89, LAGE § 611 BGB - Probearbeitsverhältnis Nr. 2; LAG Bremen, Urteil vom 25.07.2002, LAGE § 611 BGB - Probearbeitsverhältnis Nr. 5; Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 05.03.2004 - 2 Sa 386/03, zitiert nach Juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05, zitiert nach Juris;… Preis, Erfurter Kommentar § 611 BGB Rz. 184; Bertzbach, FA 2002, 340; Preis/Kliemt/Ulrich, Das Aushilfs- und Probearbeitsverhältnis, S. 6).
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