Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Volksverhetzung: Diffamierung von Farbigen auf einer Kombination von zwei Plakaten
- Judicialis
StGB § 130; ; StGB § 130 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 185; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)
Volksverhetzung durch Plakatierungsaktion und Beleidigung des Fußballspielers Gerald Asamoah
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Plakataktion "Du bist nicht Deutschland" beleidigt Gerald Asamoah und erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung
- migazin.de (Pressebericht)
"Nein Chita, Du bist nicht Deutschland" erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung
- derwesten.de (Pressebericht, 20.05.2009)
Rassismus: Rechtsextreme Asamoah-Plakate sind Volksverhetzung
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Islamkritik - "Das wird man doch noch sagen dürfen!?"
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Rottweil, 22.09.2009 - 1 Ns 20 Js 8180/06
Hetzkampagne: Geldstrafe für rassistische Plakataktion gegen Asamoah
OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09Volksverhetzung durch Plakate
Gerald Asamoah
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 17.12.2008 - 12 Ns 20 Js 8180/06
- OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
- LG Rottweil, 22.09.2009 - 1 Ns 20 Js 8180/06
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 453
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1981 - 3 StR 440/80
Vorliegen der Voraussetzungen der Anstachelung zum Rassenhass; Verbreiten von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
Ein solcher setzt voraus, dass er sich gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen, gegen dessen Menschsein als solches richtet und ihm - aufgrund seiner Unterwertigkeit - das Lebensrecht in der Gemeinschaft abspricht (BGH, NStZ 81, 258 ff;… BeckOK, a. a. O., RN 18). - OLG Hamburg, 18.02.1975 - 2 Ss 299/74
Volksverhetzung durch rassistischen Leserbrief
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
Eine solche Personenmehrheit stellen unstreitig farbige Menschen dar (vgl. PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490 ff.; OLG Hamburg, NJW 1975, 1088 ff;… Schönke/Schröder, a. a. O.). - OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09
Eine solche Personenmehrheit stellen unstreitig farbige Menschen dar (vgl. PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1994, 490 ff.; OLG Hamburg, NJW 1975, 1088 ff;… Schönke/Schröder, a. a. O.).
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
bb) Die gebotene Gesamtbetrachtung der konkreten Äußerungen einschließlich der Begleitumstände nötigt - entgegen der Auffassung der Revision - nicht zur Annahme, dass der Angeklagte sich unmittelbar gegen die hier lebenden Ausländer wenden wollte; jedenfalls drängt sich bei unbefangener Betrachtung diese Angriffsrichtung nicht sofort derartig auf, dass die vom Landgericht gefundene Auslegung fern liegend wäre (vgl. OLG Stuttgart NStZ 2010, 453, 454). - OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Ausreichende Begründung der Feststellung der böswilligen Verächtlichmachung einer …
Bei einem Werturteil, welches - wie hier - einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, so dass es den objektiven Tatbestand des § 130 StGB erfüllt, liegt die Eignung zur Friedensstörung in der Regel bereits aufgrund der Öffentlichkeit der Äußerung vor (OLG München, Urteil v. 2.10.2014, 4 OLG 14 Ss 413/14, BeckRS 2014, 100227; OLG Stuttgart, Urteil v. 19.5. 2009 - 2 Ss 1014/09, NStZ 2010, 453, 454 Rn. 10;… BeckOK/Rackow, StGB, Stand 1.11.2021, § 130 Rn. 70).Böswillig ist eine Äußerung, wenn sie aus feindseliger Gesinnung, in der Absicht zu kränken, vorgebracht wird (OLG Stuttgart, Urteil v. 19.5. 2009 - 2 Ss 1014/09, NStZ 2010, 453, 454 Rn. 7).
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
Ob dies der Fall ist, ist durch den mittels Auslegung zu ermittelnden Erklärungswert zu bemessen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 2010, 453, 2. Orientierungssatz).Bei verständiger Auslegung (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09 - Orientierungssatz 2) richtet diese Äußerung sich nicht primär gegen die Person von Marcel R-R., sondern gegen die Bevölkerungsgruppe der Juden in Deutschland.
- BayObLG, 10.04.2025 - 204 StRR 56/25
Feststellungen des Berufungsgerichts, Aufhebung, Bayerisches Oberstes …
Rn. 21 (2) Von dem Tatbestandsmerkmal "Teile der Bevölkerung" werden alle inländischen Minderheiten erfasst, die sich durch ein bestimmtes inneres oder äußeres Merkmal - sei es politischer, religiöser, weltanschaulicher, wirtschaftlicher, sozialer oder auch beruflicher Art - von der Gesamtbevölkerung unterscheiden, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar sind (BGH…, Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 -, HRRS 2008, Nr. 458, juris Rn. 7, 10, 11; BGH…, Beschluss vom 14.04.2015 - 3 StR 602/14 -, NStZ 2015, 512, juris Rn. 10) bzw. nicht mehr überschaubar sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09 -, NStZ 2010, 453, juris Rn. 15;… LK-StGB/Krauß, a.a.O., § 130 Rn. 36;… Fischer, a.a.O., § 130 Rn. 4) und damit als äußerlich erkennbare Einheit, als "umrandetes Feindbild", abgrenzbar sind (KG…, Urteil vom 26.11.1997 - (5) 1 Ss 145/94 (30/94) -, JR 1998, 213, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.09.2018 - 1 RVs 59/18 -, NStZ 2019, 347, juris Rn. 9 m. Anm. Fischer; OLG Stuttgart…, Urteil vom 19.05.2011 - 1 Ss 175/11 -, Justiz 2011, 338, juris Rn. 11;… Kindhäuser/Hilgendorf, LPK-StGB, 10. Aufl. 2025, StGB § 130 Rn. 7;… HK-GS/Karsten Krupna, 5. Aufl. 2022, StGB § 130 Rn. 4;… Heger, in Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl. 2023, StGB § 130 Rn. 3). - OLG Brandenburg, 05.12.2011 - 53 Ss 121/11
Volksverhetzung: Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals "Teile der Bevölkerung"
Rn. 32 Die Personengruppierung muss zahlenmäßig jedenfalls so groß sein, dass der Kreis der zugehörigen Individuen nicht mehr überschaubar ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2009 -2 Ss 1014/09 m.w.N. zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07 - m.w.N. zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris;… LK-Krauß, StPO, 12. Auflage, § 130 Rnr. 27 m.w.N.;… Sch-Sch-Lenckner/Sternberg-Lieben, StPO, 28. Auflage, § 130 Rnr. 3 m.w.N.). - OLG Braunschweig, 19.12.2025 - 1 ORs 43/25
Volksverhetzung; Menschenwürde; Sinti; Roma; Zum Angriff auf die Menschenwürde …
In der Rechtsprechung anerkannt ist dies etwa für die bildliche Darstellung eines farbigen Nationalspielers in Kombination mit einem schwarzen Affen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2009, 2 Ss 1014/09, juris, Rn. 20) oder die Gleichsetzung von Asylbewerbern mit Schweinekot (OLG Düsseldorf, 5 Ss 80/95 = MDR 1995, 948). - OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11
Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten …
Rn. 10 a) Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB ist eine von der übrigen Bevölkerung aufgrund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale welcher Art auch immer unterscheidbare Mehrheit von im Inland lebenden Personen (gleich ob es sich um Deutsche, Ausländer oder Staatenlose handelt), die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und somit individuell nicht mehr unterscheidbar ist (…s. aus neuerer Zeit BGH, Urt. v. 03.04.2008 - 3 StR 394/07 = NStZ-RR 2009, 13; OLG Stuttgart, Urt. v. 19.05.2009 - 2 Ss 1014/09 = NStZ 2010, 453 [454];… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 130 Rdn. 4;… Lenckner/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 130 Rdn. 3). - LG Freiburg, 26.07.2010 - 7 Ns 460 Js 4600/09
Annahme einer Volksverhetzung bei einer Plakataktion im Internet über die …
Der Tatbestand der Volksverhetzung ist auch erfüllt, wenn durch eine Plakataktion im Internet aus Afrika stammende und in Deutschland lebende Menschen mit dunkler Hautfarbe als nutzlos, verachtenswert und minderwertig dargestellt werden (im Anschluss an OLG Stuttgart NStZ 2010, 453 ).Die in Deutschland lebenden Menschen mit schwarzer bzw. dunkler Hautfarbe und afrikanischer Abstammung sind zunächst ein "Teil der Bevölkerung" i.S.d. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB , da sie auf Grund ihrer Abstammung und Hautfarbe eine vom übrigen Teil der Bevölkerung unterscheidbare Gruppe bilden, zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit nicht mehr individuell überschaubar sind (…zur Definition vgl. Münchener Kommentar zum StGB , 1. Auflage 2005, § 130 Rn 21; OLG Stuttgart NStZ 2010, 453 ).
- LG München II, 10.08.2023 - 4 KLs 11 Js 44491/21
Geschäftsverteilungsplan, Verschwiegenheitsverpflichtung, Kostenentscheidung, …
Konkrete Tatumstände müssen bei genereller Betrachtung zu der Befürchtung Anlass geben, dass das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit durch die Äußerung erschüttert werde, wofür es hinreicht, dass eine Vertrauenserschütterung innerhalb der Bevölkerungsgruppe zu befürchten ist, gegen die sich die Hetze wendet oder dass in empfänglichen Kreisen die Neigung zu Rechtsbrüchen gegen die angegriffene Gruppe geweckt oder verstärkt werden könnte (OLG Stuttgart NStZ 2010, 453, 455).
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