Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StPO § 158; StGB § 185
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer Äußerung; Schmähkritik; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorwurf der Anwendung rechtswidriger Behandlungsmethoden gegenüber einem Arzt und generelles Absprechen der ärztlichen Qualifikation als Beleidigung desselben; Begriff der Beleidigung; Abgrenzung zwischen einer Tatsachenbehauptung und einer Meinungskundgabe; Grundrecht ...
Verfahrensgang
- LG Bochum - 4 Ns 61 Js 1394/05
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811).In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin zu beachten, dass das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
Selbst scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen in diesem Zusammenhang in den Schutzbereich des Art. 5 Absatz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815).
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Diese zulässige Deutungsvariante stellt einen schwerwiegenden Vorwurf und damit eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769).Der Vorwurf der Anwendung rechtswidriger Behandlungsmethoden und das generelle Infragestellen der ärztlichen Qualifikation bedeuten für jeden Mediziner eine inakzeptable Kränkung (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769), insbesondere wenn die Vorwürfe wiederholt erhoben werden.
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Für den Angeklagten spricht zwar, dass er seine Meinungsäußerung nicht als unbeteiligter Dritter, sondern als Partei einer rechtlichen Auseinandersetzung im Kampf um Rechtspositionen gemacht hat (vgl. OLG Hamm vom 03. Juni 2004 in 4 Ss 138/04).Bei der Abwägung ist zwar zu berücksichtigen, dass der Betroffene durchaus an einer hoheitlichen Maßnahme Kritik üben kann und angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten aufzeigen darf, ohne sogleich befürchten zu müssen, der Strafverfolgung ausgesetzt zu sein (vgl. OLG Hamm vom 03. Juni 2004 in 4 Ss 138/04; KG StV 1997, 485; BayObLG NStZ-RR 2002, 41).
- BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98
Meinungsfreiheit des Strafverteidigers bei Kritik an der Justiz
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Die tatrichterliche Auslegung unterliegt dabei allerdings nur eingeschränkter revisionsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfG NJW 2000, 199).Im Rahmen der Abwägung, bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt und deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 199), sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 2262).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Hingegen sind Meinungen, auf die sich der grundgesetzliche Schutz der Meinungsfreiheit in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfG, StV 2000, 416; NJW 1994, 1779).Tatsachenbehauptungen können jedoch auch in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, und zwar dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1779).
- OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Dabei kann die Beleidigung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptung sowie durch herabsetzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen begangen werden (vgl. OLG Hamm vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Im Rahmen der Abwägung, bei der es auf die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter ankommt und deren Ergebnis verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. BVerfG NJW 2000, 199), sind alle wesentlichen Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1529; NJW 1999, 2262). - BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Dabei kommt es grundsätzlich auch nicht darauf an, dass er seine Kritik anders hätte formulieren können (vgl. BVerfG StV 1991, 458). - OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02
Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Dies gilt vor allem, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295). - BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04
Verfassungsbeschwerde mit dem Gegenstand einer strafgerichtlichen Verurteilung …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Die Kammer hat die Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arztes auch zutreffend nicht als Schmähkritik aufgefasst, sondern ist mit tragbaren Argumenten in die gebotene Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Angeklagten und dem Ehrenschutz des Betroffenen eingetreten, die Art. 5 Abs. 1 GG bei der Anwendung des § 185 StGB grundsätzlich verlangt (vgl. BVerfG NJW 2005, 3274 m.w.N.). - BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96
Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz
- BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01
Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem …
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05
Strafzumessung; Strafschärfung; Verteidigungsverhalten des Angeklagten
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93
Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …
- BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57
Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als …
- BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verurteilung wegen ehrverletzender Behauptungen in einem Prozeß
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67
Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …
- BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61
Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten
- BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88
Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung
- BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
- OLG Zweibrücken, 24.06.1994 - 1 Ss 80/94
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 172/05
Strafantrag, rechtlicher Hinweis; Fehlen, Beruhensfrage; letztes Wort; …
- OLG Hamm, 22.09.2003 - 2 Ss 452/03
Beleidigung, Anforderungen an die Feststellungen
- OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 130/00
Feststellungen bei Verurteilung wegen Beleidigung
- BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
- LG Hamburg, 16.12.1975 - 23 O 109/75
- KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14
Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem …
Hierbei handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).Das Vorliegen dieser Prozessvoraussetzung ist vom Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Freibeweises zu prüfen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 1968 - 2 StR 719/67 - juris Rz. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 2 Ss 171/07 - juris Rz. 10).
- OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20
Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend
Zu bewerten ist die beanstandete Äußerung dabei in ihrer Gesamtheit; einzelne Elemente dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht herausgelöst und einer vereinzelten Betrachtung zugeführt werden, weil dies den Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit den ihr zustehenden Grundrechtsschutz von vornherein versagen würde (vgl. BGH NJW 1997, 2513; OLG Hamm, Beschl. v. 07.05.2007 - 2 Ss 171/07 -, juris). - OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09
Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen …
Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Tatrichter die Würdigung einer Äußerung eine Bedeutung beigelegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn er unter mehreren möglichen Deutungen sich für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (OLG Hamm, 2 Ss 171/07 bei juris, BVerfGE 43, 130; 82, 43).
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Rechtsprechung
| KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07 - 2 Ss 171/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Absehen vom Fahrverbot bei fehlender abstrakter Gefährdung in Verbindung mit einem qualifizierten Rotlichitverstoß
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95
Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem …
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.). - KG, 23.03.2001 - 3 Ws (B) 84/01
Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung …
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase ist nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702, 704) als besonders gefährlich anzusehen, weil sich der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 -). - OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss OWi 109/95
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 16.07.1996 - Ss 347/96
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Ss OWi 122/95
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.).
- KG, 14.04.2020 - 3 Ws (B) 46/20
Regelfahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß: Begriff der "Abstrakten …
Es verbietet sich, allein unter dem Gesichtspunkt, ein Rotlichtverstoß sei nicht "abstrakt gefährlich", vom indizierten Fahrverbot abzusehen (Aufgabe bisheriger Rechtsprechung, KG Berlin, Bes. v. 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07 - 2 Ss 171/07, VRS 114, 60 (2008)).Rn. 12 In einer noch weitergehenden Entscheidung des Senats vom 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07 - (VRS 114, 60) wurde wie folgt formuliert:.
Rn. 15 2. Legt man den am weitesten gehenden Beschluss des Senats (VRS 114, 60) zugrunde, so müsste man im Falle von Verurteilungen wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes - stets - ausdrückliche Urteilsfeststellungen dazu verlangen, aus denen sich eine "abstrakte Gefährdung" anderer Verkehrsteilnehmer ergibt.
Bei Anwendung der erstgenannten Entscheidung (VRS 114, 60), bei dem die "abstrakte Gefährdung" als eine Art ungeschriebenes Merkmal des Bußgeldtatbestands Nr. 132.3 BKat erscheint, wäre das Amtsgericht bei jedem qualifizierten Rotlichtverstoß von Amts wegen zur Aufklärung (und Feststellung im Urteil) verpflichtet, ob der Quer- oder Fußgängerverkehr seinerseits durch rotes Ampellicht gesperrt war, damit nicht in die Kreuzung eindringen konnte und mithin nicht "abstrakt gefährdet" war.
- KG, 18.03.2009 - 3 Ws (B) 46/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Rotlichtverstoß durch Geradeausfahrt auf Abbiegespur …
Zwar liegt ein solcher Sachverhalt nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert, vielmehr soll Nr. 132.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV - früher Nr. 34.2 - eine schärfere Ahndung besonders schwerwiegender Rotlichtverstöße erlauben, da die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702 (704)) als besonders gefährlich anzusehen ist, weil sich der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden können (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07 -).Dieser Gesichtspunkt des Schutzes insbesondere des Querverkehrs kann aber dann nicht zum Tragen kommen, wenn es zu einer solchen abstrakten Gefährdung von vornherein nicht kommen kann, weil zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht in den geschützten Bereich der Kreuzung eindringen durften, weil die Fahrspuren für den Querverkehr bzw. auch die Fußgängerfurten gesperrt waren, was bei der vorliegenden Fallkonstellation nahe lag (vgl. Senat, VRS 100, 379 und Beschlüsse vom 25. April 2008 - 3 Ws (B) 117/08 - und 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07 -).
- KG, 07.04.2010 - 3 Ws (B) 115/10
Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; …
Vielmehr soll Nr. 132.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV a.F. ebenso wie die Vorläuferreglung Nr. 34.2 eine schärfere Ahndung besonders schwerwiegender Rotlichtverstöße erlauben, da die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702, 704) als besonders gefährlich anzusehen ist, weil sich der Querverkehr und insbesondere auch Fußgänger nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden können (vgl. Senat, VRS 100, 379, 381; Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 3 Ws (B) 298/09 -, 18. März 2009 - 3 Ws (B) 46/09 -, 25. April 2008 - 3 Ws (B) 117/08 - und 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07 -). - KG, 25.04.2008 - 2 Ss 66/08
Anforderungen an die Rechtsbeschwerde der Amtsanwaltschaft Berlin wegen …
Zwar ist die Regelahndung nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert, vielmehr soll Nr. 132.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV - früher Nr. 34.2 - eine schärfere Ahndung besonders schwerwiegender Rotlichtverstöße erlauben, da die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702 (704)) als besonders gefährlich anzusehen ist, weil sich der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden können (vgl. Senat, Beschluss vom 20. August 2007 - 3 Ws (B) 450/07).
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Rechtsprechung
| KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.05.2007 - 346 OWi 248/07
- KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95
Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem …
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229 ; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151 ; VRS 89, 226, 227 ; VRS 86, 471, 472 ; OLG Hamm VRS 90, 455, 456f ;.jeweils m.w.N.). - KG, 23.03.2001 - 3 Ws (B) 84/01
Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung …
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Die - häufig im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit begangene - Missachtung eines Wechsellichtzeichens bei länger als einer Sekunde andauernder Rotlichtphase ist nach der amtlichen Begründung (VkBl. 1991, 702, 704) als besonders gefährlich anzusehen, weil sich der Querverkehr - insbesondere auch Fußgänger - nach dieser Zeit bereits in dem Bereich der durch Rotlicht gesperrten Fahrbahn befinden kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. März 2001 - 3 Ws (B) 84/01 -). - OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss OWi 109/95
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229 ; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151 ; VRS 89, 226, 227 ; VRS 86, 471, 472 ; OLG Hamm VRS 90, 455, 456f ;.jeweils m.w.N.).
- OLG Köln, 16.07.1996 - Ss 347/96
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229 ; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151 ; VRS 89, 226, 227 ; VRS 86, 471, 472 ; OLG Hamm VRS 90, 455, 456f ;.jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229 ; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151 ; VRS 89, 226, 227 ; VRS 86, 471, 472 ; OLG Hamm VRS 90, 455, 456f ;.jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 5 Ss OWi 122/95
Auszug aus KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229 ; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151 ; VRS 89, 226, 227 ; VRS 86, 471, 472 ; OLG Hamm VRS 90, 455, 456f ;.jeweils m.w.N.).
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