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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94 - 47/94 III   

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https://dejure.org/1994,4129
OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94 - 47/94 III (https://dejure.org/1994,4129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.1994 - 2 Ss 232/94 - 47/94 III (https://dejure.org/1994,4129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 1994 - 2 Ss 232/94 - 47/94 III (https://dejure.org/1994,4129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 406
  • StV 1995, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05

    Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (…Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 335 Randnummern 21 und 22 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562;… Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rdnr. 1 a m.w.N.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02

    Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der …

    Dem steht nicht entgegen, dass der Begriff "zulässig" in Absatz 1 von § 335 StPO nicht wörtlich (und damit gerade nicht im Sinne von § 313 StPO), sondern als "statthaft" verstanden wird, weswegen die Prüfung der Zulässigkeit der (Sprung-) Revision grundsätzlich nicht die Frage umfasst, ob eine stattdessen eingelegte Berufung hätte angenommen werden müssen (BayObLG StV 1993, 572; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 75; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203;… KK-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rdnr. 16 m.w.N.;… a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 335 Rdnr. 21, wonach im Falle des § 313 StPO erst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 331 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 140/96

    Rechtmäßigkeit der Diensthandlung eines Polizeibeamten; Verhinderung des …

    Denn der Begriff "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO hat eine andere Bedeutung als in § 313 Abs. 1 StPO; er bezeichnet in § 335 Abs. 1 StPO die Statthaftigkeit des Rechtsmittels (vgl. Beschluß des hiesigen 2. Strafsenats vom 28. Juli 1993 - 2 Ss 203/93 - BayObLG StV 1993, 572; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ... a.A. mit nicht überzeugender Begründung: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., Rdnr. 21 zu§ 335).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines …

    Rn. 8 Die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung des Angeklagten der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (BGHSt 40, 395 ; Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238;OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 31 Ss 20/08

    Bestehen des Erfordernisses der Berufungsannahme als ein der Zulässigkeit einer …

    OLG Düsseldorf VRS 88, 188.
  • OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ;… vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Der Begriff "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO ist - wie schon in § 312 StPO - im Sinne von "statthaft" zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 406; OLG Zweibrücken StV 1994, 119), wie übrigens "unzulässig" in § 313 Abs. 2 StPO im Sinne von "offensichtlich unbegründet" (vgl. Siegismund/Wickert wistra 1993, 81).
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

  • OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 5 Ss 462/95
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