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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12082
OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04 (https://dejure.org/2004,12082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2004 - 2 Ss 382/04 (https://dejure.org/2004,12082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 2 Ss 382/04 (https://dejure.org/2004,12082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 267 Abs 3 S 1 StPO, § 318 Abs 1 StPO, § 331 StPO, § 344 StPO
    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei Betäubungsmitteldelikten; Rechtsmittelbeschränkung

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 47; ; StGB § 49; ; StPO § 331

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 ).

    Vielmehr sind auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen, da ansonsten das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig gewertet hat ( OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 13.05.2004 - 2 Ss 109/04 - und vom 20.01.2004 - 1 Ss 403/03 - OLG Frankfurt 1989, 155 m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Vorleben 25; OLG Köln StV 1996, 321; OLG Köln NStZ 2003, 421).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Deshalb kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche, genaue Feststellung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht grundsätzlich nicht verzichtet werden (…so z. B. BGH StV a. a. O.; NStZ 1996, 498/499).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Nach herrschender Meinung (z.B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 201, 461; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Nach herrschender Meinung (z.B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 201, 461; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Nach herrschender Meinung (z.B. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 201, 461; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04 - Urteil vom 27.02.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23) sind die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Ein Rechtsmittel kann nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mit angefochtenen Schuldspruch zu berühren (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 15) - insbesondere, wenn durch die zur Strafzumessung neu zu treffenden Feststellungen der Schuldspruch betroffen sein könnte -, wenn auf der Grundlage der Feststellungen gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12) oder wenn die Schuldfeststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechtsgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die Straffrage sein können (st. Rspr. Vgl. z. B. BGHSt 33, 59; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 Ss 370/03 - OLG Hamburg, Beschluss v. 26.07.2000 - 2 Ss 23/00 StV 2000, 608).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Ein Rechtsmittel kann nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mit angefochtenen Schuldspruch zu berühren (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 15) - insbesondere, wenn durch die zur Strafzumessung neu zu treffenden Feststellungen der Schuldspruch betroffen sein könnte -, wenn auf der Grundlage der Feststellungen gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12) oder wenn die Schuldfeststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechtsgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die Straffrage sein können (st. Rspr. Vgl. z. B. BGHSt 33, 59; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 Ss 370/03 - OLG Hamburg, Beschluss v. 26.07.2000 - 2 Ss 23/00 StV 2000, 608).
  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Ein Rechtsmittel kann nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mit angefochtenen Schuldspruch zu berühren (…vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 15) - insbesondere, wenn durch die zur Strafzumessung neu zu treffenden Feststellungen der Schuldspruch betroffen sein könnte -, wenn auf der Grundlage der Feststellungen gegen den Angeklagten überhaupt keine Strafe verhängt werden könnte (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 12) oder wenn die Schuldfeststellungen derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechtsgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die Straffrage sein können (st. Rspr. Vgl. z. B. BGHSt 33, 59; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.12.2003 - 2 Ss 370/03 - OLG Hamburg, Beschluss v. 26.07.2000 - 2 Ss 23/00 StV 2000, 608).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (z. B. BGH NStZ 1990, 395).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
    Vielmehr sind auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen, da ansonsten das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig gewertet hat ( OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 13.05.2004 - 2 Ss 109/04 - und vom 20.01.2004 - 1 Ss 403/03 - OLG Frankfurt 1989, 155 m. w. N.;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Vorleben 25; OLG Köln StV 1996, 321; OLG Köln NStZ 2003, 421).
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 2 Ss 39/04

    Hauptverhandlung; Entfernung des Angeklagten; Begründung des Beschlusses; …

  • OLG Köln, 10.02.2004 - Ss 29/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • BGH, 15.10.1987 - 2 StR 459/87

    Urteilsgründe - Strafzumessung - Notwendige Feststellungen - Vorstrafen - …

  • OLG Köln, 26.01.1996 - Ss 644/95
  • OLG Hamburg, 26.07.2000 - 2 Ss 23/00

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Mangelhafte Feststellungen zur …

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

  • OLG Frankfurt, 13.09.1972 - 1 Ss 222/72
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Sollte sich aus seinem Beschluss vom 15. Dezember 2004 (2 Ss 382/04) anderes ergeben, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 19. Juni 2007 - 2 Ss 138/07; Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 Ss 382/04), sollen sich die Urteilsgründe vielmehr auf das Wesentliche beschränken.

  • OLG Braunschweig, 26.11.2025 - 1 ORs 62/25

    Strafbarkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei dem Angebot eines bloß …

    Allerdings kann von einer genauen Darlegung der den Vorverurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt schon aus der Angabe der angewendeten Vorschriften bzw. der Mitteilung der gesetzlichen Überschrift hinreichend erkennbar wird oder wenn etwa die Auflistung der Vorstrafen nur allgemein der Darlegung auch anderer Fälle der Missachtung strafrechtlicher Normen durch den Angeklagten dient, also ersichtlich in keiner Weise auf Art und Schwere früherer begangener Straftaten abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. März 2014, 1 Ss 378/13, juris, Rn. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Dezember 2004, 2 Ss 382/04, juris, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 1 Ss 252/09

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung der Drogenabhängigkeit bei …

    Von einer genauen Darlegung der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Sachverhalte kann nur abgesehen werden, wenn in Fällen von geringer Bedeutung der Sacherhalt schon aus der Angabe der angewandten Vorschriften hinreichend erkennbar wird (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 29/04 - ; - 2 Ss 382/04 - ; 1 Ss 275/07 -) oder wenn die Darlegung der Vorstrafen nur dazu dient, andere Fälle der Missachtung von Strafnormen durch den Angeklagten darzulegen und ersichtlich nicht auf Art und Schwere der Vorstrafen abgestellt worden ist (vgl. OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 49/02 - ; 1 Ss 275/07 -).
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