Rechtsprechung
| BGH, 07.05.2015 - 2 StR 108/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 229 StGB; § 230 StGB
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkezuges: Messereinsatz und Kausalität; Verfahrenseinstellung mangels Strafantrages) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfolgungsvoraussetzung: Konkludente Bejahung des öffentlichen Interesses für die Verfolgung einer einfachen Körperverletzung im Rahmen der Anklageerhebung wegen gefährlicher Körperverletzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 230 StGB, § 200 StPO
Strafverfolgungsvoraussetzung: Konkludente Bejahung des öffentlichen Interesses für die Verfolgung einer einfachen Körperverletzung im Rahmen der Anklageerhebung wegen gefährlicher Körperverletzung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 Abs. 1, § 229 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 StGB, § 224 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Schuld des Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Schuld des Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 06.11.2014 - 2 KLs 4430 Js 19251/13
- BGH, 07.05.2015 - 2 StR 108/15
Papierfundstellen
- StV 2015, 699 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 261/15
Voraussetzungen einer gemeinschaftlichen Begehung bei der gefährlichen …
Eine solche (konkludente) Erklärung ist auch nicht der Anklage zu entnehmen, da diese nur den Vorwurf einer tateinheitlich zum Raubtatbestand verwirklichten gefährlichen Körperverletzung zum Gegenstand hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15, juris Rn. 4). - BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22
Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung …
Da es sich dabei jeweils um Offizialdelikte handelt, kann darin nicht die Bejahung eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auch wegen einer einfachen Körperverletzung für den Fall gesehen werden, dass das Gericht - wie hier - nicht von einer qualifizierten Tat ausgeht (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 Rn. 25; Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15 Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 230 Rn. 4;… Hardtung in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 230 Rn. 39, jew. mwN). - BGH, 23.08.2016 - 2 StR 124/16
Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Sachbeschädigung
Hinsichtlich der Verurteilung wegen tateinheitlicher Sachbeschädigung in den Fällen II. 2 (V., II. 3 und 4 (V. und G.), II. 5 bis 7 (V.) sowie II. 9 und 10 (G.) der Urteilsgründe fehlt es an einer Verfahrensvoraussetzung, weil weder die Geschädigten Strafantrag gestellt haben noch die Staatsanwaltschaft ausdrücklich oder konkludent (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15) das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat (vgl. § 303c StGB). - BGH, 28.04.2025 - 6 StR 167/25
Körperverletzung; Verfahrenshindernis (kein Strafantrag, keine Bejahung des …
Da es sich dabei jeweils um Offizialdelikte handelt, kann in der Anklageerhebung nicht die konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung auch wegen einer einfachen Körperverletzung für den Fall gesehen werden, dass das Gericht - wie hier - nicht von einer qualifizierten Tat ausgeht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, NStZ-RR 2017, 251, 252 vom 7. Mai 2015 - 2 StR 108/15, Rn. 4; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 247/13, NStZ-RR 2013, 349).
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