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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12959
BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - 2 StR 11/09 (https://dejure.org/2009,12959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB im Regelfall

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 201
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ; …

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden (UA S. 21), hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH NStZ 2001, 163, 164 m. w. Nachw.).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07

    Aufklärungsrüge (Befragung eines Kindes zur Ausübung eines …

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 19.07.2023 - 4 StR 19/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (ursprünglich gewährte Strafaussetzung zur …

    Das Landgericht war daher gehalten, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB über die Anrechnung von Leistungen zu entscheiden, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss des Amtsgerichts erbracht hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, juris Rn. 6; zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; Beschluss vom 2. November 2017 - 2 StR 439/17).
  • BGH, 20.12.2021 - 4 StR 330/21

    Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Zumessungsakt; eingehende Begründung bei …

    Die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 StGB nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 1 StR 601/13, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 5, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; Beschluss vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381).
  • BGH, 16.09.2009 - 2 StR 311/09

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsur)

    Rn. 4 Was die damit gebotene neuerliche Gesamtstrafenbildung nur mit den Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 27. Januar 2005 anbelangt, verweist der Senat hinsichtlich der Anrechenbarkeit in jener Sache erbrachten Bewährungsleistungen auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts sowie auf die Senatsentscheidung vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09.
  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Gesamtstrafenbildung im Falle der Einbeziehung einer Bewährungsstrafe: Anrechnung …

    Die Kammer hätte daher darlegen müssen, welche Leistungen der Angeklagte auf die Bewährungsauflagen erbracht hat und diese durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe ausgleichen müssen (zu einem möglichen Anrechnungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201).
  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19

    Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung …

    Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381; Beschlüsse vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09 und vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
  • BGH, 27.11.2024 - 3 StR 441/24

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anrechnungsentscheidung bei bereits …

    Unter den gegebenen Umständen ist auszuschließen, dass das Landgericht mehr als einen Tag Freiheitsstrafe pro gezahlter 50 EUR angerechnet hätte (zu einem möglichen Maßstab bei Arbeitsleistungen s. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201; vom 2. November 2017 - 2 StR 439/17, juris).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der …

    Anhaltspunkte für die Anrechnung können bei Zahlungsauflagen dabei das (…nicht unmittelbar anwendbare, vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, 68. Auflage 2021, § 56f StGB Rn. 18a m. w. N.) Tagessatzsystem (BGH…, Beschluss vom 20. März 1990, 1 StR 283/89, juris, Rn. 12) und bei Arbeitsauflagen landesrechtliche Regelungen über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit (BGH, Beschluss vom 2. April 2009, 2 StR 11/09) geben.
  • BGH, 28.07.2020 - 4 StR 121/20

    Anrechnung von erbrachten Bewährungsauflagen auf eine verhängte …

    Zutreffend hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift darauf hingewiesen, dass die Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflagen in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts steht, sondern in der Regel zu erfolgen hat (BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378; vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09; vom 22. Februar 2017 - 1 StR 555/16).
  • BGH, 05.03.2025 - 3 StR 20/25

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Anrechnungsentscheidung für Ausgleich für in …

    Unter den gegebenen Umständen ist mit Blick auf § 7 Abs. 1 Satz 1 der rheinlandpfälzischen Landesverordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Arbeit vom 6. Juni 1988 (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, NStZ-RR 2009, 201) auszuschließen, dass das Landgericht mehr als einen Tag Freiheitsstrafe je sechs Stunden Arbeitsleistung auf die Gesamtstrafe angerechnet hätte.
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 439/17

    Nachholung der Entscheidung über die Anrechnung der aufgrund der …

    Soweit das Landgericht es unterlassen hat, bei der Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Apolda vom 10. August 2016 über die Anrechnung der aufgrund der Bewährungsauflage geleisteten 120 Arbeitsstunden zu entscheiden (§ 56f Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), holt der Senat die Entscheidung mit einem Anrechnungsmaßstab von einem Tag Freiheitsstrafe für je fünf geleistete Arbeitsstunden nach (vgl. Senat, Beschluss vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09, juris, mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 321/12

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2025 - 1 ORs 3 SRs 21/25

    Anrechnung von Arbeitsstunden aufgrund einer Bewährungsauflage im Falle einer …

  • LG Stuttgart, 25.11.2024 - 6 KLs 141 Js 112191/22

    Steuerhinterziehung durch gewerblichen Uhrenhandel unter unzutreffender Anwendung …

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