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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10860
BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09 (https://dejure.org/2009,10860)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 StR 113/09 (https://dejure.org/2009,10860)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 StR 113/09 (https://dejure.org/2009,10860)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; § 46 StGB
    Berechnung der Kompensation für rechtsstaatswidrig Verfahrensverzögerungen (Begründung der Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung); rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Orientierung am rechnerischen Mittel des Strafrahmens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungserwägung bei Festsetzung einer Strafe geringfügig oberhalb der Mitte des zur Verfügung stehenden Strafrahmens in Höhe von elf Jahren wegen Totschlags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungserwägung bei Festsetzung einer Strafe geringfügig oberhalb der Mitte des zur Verfügung stehenden Strafrahmens in Höhe von elf Jahren wegen Totschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09
    Für die Frage, welcher Teil der Strafe zur Kompensation der Verzögerung als vollstreckt gilt, sind stets die Umstände des Einzelfalles entscheidend, wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkungen all dessen auf den Angeklagten (vgl. BGH-GS BGHSt 52, 124 Rdn. 56).
  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09
    Der Senat geht nach dem Gesamtzusammenhang der Strafzumessungserwägungen davon aus, dass sich der Tatrichter bei der Einordnung der Taten in den gefundenen Strafrahmen nicht rechtsfehlerhaft (vgl. hierzu u. a. BGH NStZ-RR 2006, 270, 271 m.w.N.) an dem rechnerischen Mittel des Strafrahmens orientiert hat, sondern dass es sich bei der Formulierung um die überflüssige Mitteilung handelt, wo sich die konkrete Strafe innerhalb des Strafrahmens befindet.
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 283/08

    Kompensation einer fünfmonatigen Verfahrenslücke nach Revisionsbegründung …

    Auszug aus BGH, 25.06.2009 - 2 StR 113/09
    Rn. 4 3. Der Tatrichter hat es unter Bezugnahme auf den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2008 (5 StR 283/08) für sachgerecht gehalten, "einen Bruchteil von 2/5 des Zeitraums der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung zur Kompensation für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt anzusehen" (UA S. 40).
  • BGH, 18.11.2009 - 2 StR 483/09

    Strafzumessung und minder schwerer Fall des Totschlages (Provokation)

    Anders als in dem dem Senatsbeschluss vom 25. Juni 2009 - 2 StR 113/09 - zugrunde liegenden Fall lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe auch nicht entnehmen, dass sich die Strafkammer bei der Zumessung nicht tatsächlich an der "Mitte" des Strafrahmens orientiert hat.
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