Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 243 StGB; § 250 StGB; § 17 Abs. 2 JGG
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Hilflosigkeit; Ausnutzen); Verhängung einer Jugendstrafe (Schwere der Schuld: jugendspezifische Gesamtabwägung, Unrechtsgehalt, innere Tatseite, charakterliche Haltung; schädliche Neigung); schwerer Raub (minder schwerer Fall: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei hilfloser und weitgehend immobiler Seniorin; Beurteilung der Schuldschwere im Jugendstrafrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 243 Abs 1 S 2 Nr 6 StGB
Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei hilfloser und weitgehend immobiler Seniorin; Beurteilung der Schuldschwere im Jugendstrafrecht - IWW
§ 27 JGG, § 243 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 17 Abs. 2 JGG, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB, § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 243 StGB, § 17 Abs. 2 Var. 2 JGG, § 17 Abs. 2 Var. 1 JGG
- Wolters Kluwer
Ausnutzen der bekannten Hilflosigkeit eines Geschädigten durch den Täter zur Begehung des Diebstahls; Besonders schwerer Fall des Diebstahls durch eine besonders verwerfliche Gesinnung des Diebes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnutzen der bekannten Hilflosigkeit eines Geschädigten durch den Täter zur Begehung des Diebstahls; Besonders schwerer Fall des Diebstahls durch eine besonders verwerfliche Gesinnung des Diebes
- rechtsportal.de
Ausnutzen der bekannten Hilflosigkeit eines Geschädigten durch den Täter zur Begehung des Diebstahls; Besonders schwerer Fall des Diebstahls durch eine besonders verwerfliche Gesinnung des Diebes
- datenbank.nwb.de
Besonders schwerer Fall des Diebstahls bei hilfloser und weitgehend immobiler Seniorin; Beurteilung der Schuldschwere im Jugendstrafrecht
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.10.2022 - 92 KLs 1/22
- BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 390
- StV 2024, 504
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.08.2017 - 2 StR 344/15
Erpressung (Vermögensnachteil: Besitz an durch strafbare Handlung erlangten …
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Die Jugendkammer hat insbesondere beachtet, dass bei der Prüfung, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 250 Abs. 3 StGB geboten erscheint, eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. Senat, Urteile vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99; vom 16. August 2017 - 2 StR 344/15, NStZ 2018, 104, 105). - BGH, 15.05.1990 - 5 StR 167/90
Hilflosigkeit - Schlaf - Begriffsbestimmung
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
aa) Der in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StGB bezeichnete besonders schwere Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass der Täter die Bedrängnis eines anderen unmittelbar oder mittelbar zum Diebstahl ausnutzt; der Dieb beweist damit eine besonders verwerfliche Gesinnung (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1990 - 5 StR 167/90, BGHR § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Hilflosigkeit 1). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Die Jugendkammer hat insbesondere beachtet, dass bei der Prüfung, ob die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 250 Abs. 3 StGB geboten erscheint, eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. Senat, Urteile vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 99; vom 16. August 2017 - 2 StR 344/15, NStZ 2018, 104, 105).
- BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17
Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich …
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Der äußere Unrechtsgehalt der Tat und das Tatbild sind jedoch insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden gezogen werden können; entscheidend ist, ob und in welchem Umfang sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Täters vorwerfbar in der Tat manifestiert haben (zum Ganzen vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 ? 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659 mwN). - BGH, 11.07.1986 - 2 StR 352/86
Definition eines "falschen Schlüssels"
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
dd) Ob daneben - etwa mit Blick auf die heimlich entwendeten Haus- und Wohnungsschlüssel (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 2 StR 352/86, BGHR § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Schlüssel, falscher 1) - auch ein unbenannter schwerer Fall des Diebstahls gemäß § 243 StGB anzunehmen ist, wird das neue Tatgericht zu prüfen haben. - BayObLG, 23.03.1973 - RReg. 3 St 235/72
Blinde als hilflose Personen in Bezug auf die Wegnahme von Sachen
Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 122/23
Hilflosigkeit liegt vor, wenn sich jemand nicht aus eigener Kraft gegen die dem Eigentum durch die Wegnahme einer Sache drohende Gefahr schützen kann (BayObLG NJW 1973, 1808).
- BGH, 04.06.2024 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine Voraussetzung der Verhängung von …
Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des jugendlichen oder heranwachsenden Täters in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteile vom 2. August 2023 - 2 StR 122/23, NStZ-RR 2023, 390, 391;… vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 471/21, NStZ 2023, 428 Rn. 8 mwN;… MüKoStGB/Radtke/Scholze, 4. Aufl., § 17 JGG Rn. 65;… Meier/Rössner/Laue, JGG, 2. Aufl., § 17 Rn. 26;… BeckOK JGG/Brögeler, 33. Ed., § 17 Rn. 17 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 17 Rn. 46 ff. jeweils mwN). - BGH, 11.03.2026 - 2 StR 564/25
Modifizierte Beurteilung der Schwere der Schuld mit zunehmendem Alter eines …
Der Unrechtsgehalt der Tat, der auch in der gesetzlichen Strafandrohung zum Ausdruck kommt, ist aber insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die innere Tatseite und damit auf die Schwere der Schuld gezogen werden können (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407, 408 Rn. 10;… vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, BGHSt 61, 188, 191 f. Rn. 11; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, NStZ 2022, 749, 750 Rn. 13, und vom 2. August 2023 - 2 StR 122/23, NStZ-RR 2023, 390, 391; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281, jew. mwN). - LG Marburg, 12.02.2026 - 3 Ks 1 Js 9190/25 Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Schwere der Schuld ist die innere Tatseite, nämlich inwieweit sich die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation in der Tat in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (BGH, Urteil v. 02.08.2023 - 2 StR 122/23, NStZ-RR 2023, 390, 391).
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